In solchen Fällen hilft ein Anruf bei der amtstierärztlichen Nothilfe (4000 80 60) oder der Tierschutzombudsstelle. Dort gibts alle Informationen und auch die entsprechenden Hilfestellungen.
Macht solche Anzeigen nach dem Wr. Tierhaltegesetz, nicht nach dem Strafgesetz. Allerdings kennen das erste die Polizisten eher selten.
Nach dem Wr.THG gilt ein Hund als gefährlich, wenn er einmal gebissen hat - unabhängig, ob Mensch oder Tier. Damit gilt nach dem Wr.THG automatisch eine obligatorische Maulkorbpflicht!!! Der Hundehalter muß diese selbständig auch ohne Aufforderung einer Behörde einhalten, ansonsten macht er sich strafbar.
Weiters gilt ein Hund nach dem Wr.THG als gefährlich, wenn er sich aggressiv verhält und/oder wenn er "nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen" unzumutbar belästigt.
Wenn die Behörde von so einem (oder gar mehreren) Fällen Kenntnis erlangt, kann sie bestimmte Maßnahmen anordnen, die neben einer Verwaltungsstrafe (von 3.750,- bis zu 7.500,- im Wiederholungsfall) zum Tragen kommen:
* den Hundeführschein der Gemeinde Wien verpflichtend ablegen zu müssen
* eventuell zu verfügen, daß der betreffende Hund generell mit Maulkorb und Leine zu versehen ist
* bis hin zu einer Abnahme des Tieres
Eine weitere behördliche Auflage kann es sein, den Hundehalter samt Hund verpflichtend zu einer Ausbildung (z.B. in eine Hundeschule) zu schicken.
Weiters hat sich die gute Dame schadenersatzpflichtig nach dem ABGB gemacht und muß sich außerdem laut Bundestierschutzgesetz § 5 (Tierquälerei) verantworten, denn durch ihren unsachgemäßen Umgang mit dem Hund sind bereits andere Tiere verletzt worden und haben dadurch "ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden, oder Schäden" erdulden müssen und sind möglicherweise durch den Angriff in "schwere Angst" versetzt worden.
Dann gibt es in dem Fall noch die unterlassene "Hilfeleistungspflicht" der Hundehalterin nach § 9 des BTSG.
Also, ich denke, daß man dieser Person schon mal kräftig am Zeug flicken kann.
Und: Gesetze gelten auch in Hundezonen, das heißt einerseits, daß ein als gefährlich geltender Hund seinen Maulkorb auch in einer Hundezone tragen muß und andererseits, daß ein Raufhandel unter Hunden mit Verletzungsfolge sehr wohl ein anzeigewürdiges Delikt ist. Der gute Polizist sollte eindeutig nachgeschult werden.
LG, Andy