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Der Opa kann sehr wohl strafrechtlich angezeigt werden, aber nach dem Tierschutzgesetz. Er hat dem Hund schliesslich Schmerzen zugefügt, von den zivilrechtlichen Ansprüchen mal abgesehen.VLG Ulrike
hm also als Polizistin in wien wüsste ich nicht wo wir in wien ein Betäubungsgewehr hätten bis ich das rausfinde; der verantwortliche dann kommt,... hm das problem hätte sich vermutlich dann gelöst weil der andere hund schon nicht mehr leben würde.
auch würde es dauern bis die hundeführer eintreffen. sind ja nicht so viele unterwegs das sie gleich hinter jeder straßenecke stehen.
aber in ruhe vor dem PC würde jeder oft viel anders machen. bei der hektik, dem geschrei der menschen und dem geschrei der hunde..... also ich bin froh nicht in so einer situation zu sein.