Gleich vorweg: Für uns in Österreich ist der neue Verein ohne Bedeutung, da der SVÖ doch um einiges früher aufgewacht ist als der deutsche SV.
Da wundert es mich schon, dass diese Diskussion hier erst losgetreten wurde (die erste Erwähnung des "neuen Vereins" kam nicht von mir!) und du dich jetzt so bemühst, mir Unkenntnis und mangelhafte Information zu unterstellen.
Ansonsten verstehe ich Dein Posting nicht, anscheinend hast Du den § 6 der Zuchtordnung nur höchst teilweise gelesen. In Abs. 4 ist nämlich festgelegt, welche Prüfung ein Hund abgelegt haben muss, um zur Zucht zugelassen zu werden. Der von Dir zitierte Abs. 3 (ich rede immer von §6!) befasst sich übrigens mit dem erforderlichen Ausstellungsresultat und nicht mit einem Mindestalter.
Nun könnte ich ja richtiger weise sagen, dass zu dem Zeitpunkt, als ich mein Posting verfasst habe, noch eine andere Fassung der Zuchtordnung im Netz stand (mit genau dem von mir zitierten Abs. 4 zum Mindestalter) und vielleicht würde der eine oder andere Leser, der dem Link unmittelbar nach meinem Posting gefolgt ist, sich dessen auch erinnern oder ich könnte dir auch die seinerzeitige Fassung als PDF zukommen lassen. Aber erstens kann jeder einigermaßen mit einem PC vertraute User ein solches PDF-File "bauen" (Beweiswert also gleich Null) und zweitens ist es für den Inhalt meines Postings vollkommen irrelevant, ob die von mir zitierte Passage zum Mindestalter nun in Abs. 4, Abs. 6 (auch an dieser Stelle hättest du in einer anderen Ausgabe der Zuchtordnung die Passage zum Mindestalter finden können - bemühe einfach einmal den Google-Cache) oder nun in Abs. 8 zu finden ist. Da es aber offensichtlich für deinen Seelenfrieden und dein Ego von besonderer Bedeutung ist, an welcher Stelle der Zuchtordnung sich die Angaben zum von mir kritisierten Mindestalter befinden, sage ich ganz einfach mal: "Ja, ja, ja - Sali hat Recht und ich habe mich geirrt - die Angaben zum MIndestalter stehen in Abs. 8 des § 6 der Zuchtordnung - Asche auf mein Haupt".
Aber dass sie so in der Zuchtordnung stehen, wirst auch du nicht wegdiskutieren können. Und einen Abs. 3, wie von dir erwähnt, habe ich in Zusammenhang mit dem Mindestalter übrigens nie zitiert.
Das (angesichts der Bestimmungen der beiden zitierten Absätze wohl nur theoretische) Mindestalter für die Belegung ist übrigens in Abs. 8 geregelt.
Das mit den Absätzen hatten wir ja schon.
Leider muss ich dir aber deinen Glauben an ein "wohl nur theoretisches" gemeintes Mindestalter von 13 bzw. 15 Monaten nehmen. Zum einen gibt es schon für einem (nur) zwölf Monate altem Hund die Möglichkeit, auf einer Zuchtschau ein "gut" zu erreichen. Und hättest du den jetzt aktuellen und von dir zitierten Abs. 4 des § 6 (wir reden immer noch von der Zuchtordnung!) , der den _gestaffelten_ Zuchteinsatz regelt, etwas aufmerksamer gelesen, wäre dir nicht entgangen, dass nach 4a sehr wohl auch praktisch (!) ein Zuchteinsatz nach einer "Talentsichtung" noch vor Ablegen der nach der Staffelung erst in 4b geforderten bestandenen Schutzhundprüfungen (die natürlich ein entsprechendes Mindestalter von 18 Monaten voraussetzen) möglich ist! Und dass ein Rassezuchtverein ein (theoretisches) Mindestalter für die Zuchtverwendung seiner Tiere in seine Zuchtordnung aufnimmt, ohne sich darüber Gedanken zu machen, ob und wie man dies auch praktisch umsetzen kann, glaubst du doch wohl selbst nicht - oder?
Also: stänkern, ohne sich ausreichend informiert zu haben, gilt nicht ...
Wie recht du doch hast.
... und wirft fragen über die wahren Hintergründe Deines Postings auf!
Na mindestens bei dir scheine ich ja schon einmal mein Ziel erreicht zu haben, nämlich die Beschäftigung mit dem "neuen" RSV2000 und seinen "Zuchtzielen" (du scheinst ja zumindest die Zuchtordnung in den größten Teilen gelesen zu haben, um mir nachweisen zu können, ich hätte mich nicht ausreichend informiert).
Es liegt mir fern, gegen den RSV2000 "zu stänkern" (wie du es nennst), aber anregen, sich erst einmal mit dem Verein zu beschäftigen, bevor man ihn als "Retter der Rasse" feiert, darf ich schon - oder? Im Übrigen sollte jeder DSH-Besitzer und -Züchter für sich selbst entscheiden, in welchem Rassezuchtverein er seine eigenen Ziele am besten verwirklicht sieht.