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tomas
Guest
Stimmt nicht ganz. Hier in D sind Pfeffersprays erlaubt, d.h. man kann , darf sie bei sich tragen. Nun aber die Einschränkung: Der gebrauch ist nur gegen Tiere erlaubt, nicht gegen Menschen. LeiderBiggy schrieb:Ganz grundsätzlich Mal zur Definition:
Ein Pfefferspray ist normalerweise ein "PAVA"-Spray und Waffenscheinpflichtig (glaublich auch in D und A). Der Strahl eines Pfeffersprays ist sehr dünn und muss mindestens das Gesicht (oder am besten die Augen) des Angreifers (ob Mensch oder Hund) treffen, da sonst keine Wirkung eintritt.
Anders ist es bei CS-Sprays. Diese sind je nach Giftklasse Waffenscheinpflichtig oder auch nicht. Das Problem bei denen ist jedoch die Streuung. Bekommst was aufs Hemd kann es zu allergischen Reaktionen auf der Haut oder sogar zu Ätzungen kommen.
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