BirgitS
Medium Knochen
obwohl ich eigentlich so gut wie nie öffentl. poste, weil mir dieses ewige hick/hack auf den geist geht, möchte ich zu bedenken geben, dass es ein österr. jagdgesetz gibt, an das sich auch hundebesitzer, genauso wie jäger zu halten haben! es ist unverantwortlich, seinen hund, vorallem, wenn nicht ausgebildet und wildrein, im unverbauten gebiet/feld/wald frei laufen zu lassen!! im normalfall, warnt jeder jäger und jagdaufseher, den besitzer, sofern feststellbar, dass ein hund frei im revier herumläuft! natürlich gibt es leider bei jägern, genauso wie bei den HH, mehr als genug schwarze schafe! der HH verliert im bestenfalls seinen hund um den er sich nicht nach den gesetzl. richtlinien gekümmert hat, der jäger, verliert in einem strafverfahren, welches über die div. landesjagdverbände abläuft, seinen jagdschein, soforn ihm nachgewiesen wird, dass der abschuss von freilaufenden hunden/katzen nachgewiesen werden kann!! im normalfall, bleiben zu 90% die jäger unverschont und ich finde es gut so!! die verantwortung für freilaufende vierbeiner, liegt bei deren haltern und ich könnte ein buch schreiben, was ich selbst schon alles von wildernden hunden/katzen mit verfolgen musste, da ich am land wohne!! diese pedition ist einfach zu vergessen, es gibt rechte und diese sollen für HH, genauso wie für jäger gelten!
...ja genau was zählt schon ein Tierleben gegen ein Jagdkarte!
Es sollten aber Rechte sein die GERECHT sind, für beide Seiten! ...und das ist hier nicht der Fall!!!
...beweise mal als Hundehalter, dass der Hund nicht gehetzt hat wenn der Jäger das behauptet? ...aber egal es ist ja in jetztiger Gesetzgebung auch nicht notwendig, da das Urteil jedenfalls der Tod des Hundes/Tieres bedeutet!
...und ich denke wenn das geändert wird, dann wird es auch einen dementsprechenden Strafenkatalog dazu geben! Worin der VERANTWORTLICHE gestraft wird!