Petition: Abschussverbot von Hunden und Katzen durch Jäger

die rehe können noch weniger dafür..
ich hab einmal eins schreien gehört das von einem hund halb getötet wurde, sich nicht mehr bewegen konnte usw. usf.

tut mir leid.
mag sein dass keiner meinen standpunkt versteht. muss ja auch keiner... :eek: und trotzdem....

sorry

Wenn es nach Deinen Standpunkt geht müssten sämtliche Autofahrer welche Rehe und anderes Wild mit dem Auto verletzen oder töten ebenfall mit dem Tot bestraft werdern????? :confused:

Es werden bei weiten mehr Rehe im Straßenverkehr getötet als wie durch Hunde zu Schaden kommen!

Unverantwortliche Hundehalter gehören gestraft, nicht der Hund getötet der nichts dafür kann!
Wird seit Jahren so in der Schweiz praktiziert!
 
die rehe können noch weniger dafür..
ich hab einmal eins schreien gehört das von einem hund halb getötet wurde, sich nicht mehr bewegen konnte usw. usf.

tut mir leid.
mag sein dass keiner meinen standpunkt versteht. muss ja auch keiner... :eek: und trotzdem....

sorry

also ehrlich..für die Blödheit der Hundehalter muss also der Hund erschossen werden, oder wie...
Rehe werden auch von Autos niedergemäht und bleiben schwer verletzt wo liegen, erschießen wir jetzt auch die Autofahrer...weil es ist das gleiche Resultat dazu...
Und Auge um Auge, Zahn um Zahn, war im Mittelalter vielleicht noch von der Inteligenz der Leute her, nachvollziehbar, aber
Ich erschieß deinen Hund, wenn er "mein" Reh jagd...ist ja wohl wirklich niedrigstes Niveau.
 
ich hab meine gründe und ja ich schüttle gerne meinen kopf über manche hh...
besonders solche die mit ihrem hund abhauen während ein reh in panik versucht seine nicht mehr gehorchenden beine zu bewegen... und es 1h dauert bis der jäger da ist...

dein vergleich hinkt gewaltig
und wie gesagt keinem hund passiert was wenn er sich kontrolliert im wald bewegt
alle anderen an die leine - wo ist das problem?

eine traumatische Situation..natürlich, diese Situation gibt es zig hunderte Male, bei Wildtieren, wenn sie angefahren werden, sich in Weidezäunen verheddern usw. usw.

Und zum Thema Katzen, was rechtfertigt den den Abschuß einer Katze, bitte...

Es gehört verboten...Abstrafen, ja....bei Wiederholung eine Abnahme vom Hund, ja....aber den Hund dafür zu erschießen, das er seine natürlichen Instinkte hat...ist ein Unding, das schon längst verboten gehört
 
leute.. ich bin natürlich NICHT dafür dass hunde für due dummheit ihrer besitzer bestraft werden!!

ich befürchte nur, dass ein solches verbot genau die hundehalter ausnutzen werden die sich einen dreck um andere kümmern.. es gibt jetzt noch ein bisschen die angst dass dem hund was passieren KANN...

ich fürchte, dass das einfach in die falsche richtung zielt... und nein ich will niemanden bekehren. ich kenn nur einfach zuviele (auch sehr unverantwortliche) hundehalter. in "meinem wald" rennt der jäger seeeehr präsent mit seinem gewehr rum. dort gibts keine probleme. ein paar hunde laufen frei (meine auch) und die tutnixe gehen an der leine weil der jäger ach so bòse und schiesswütig ist...

es soll für keinen einen freibrief geben auch für jäger nicht!!
ein miteinander find ich seeeehr erstrebenswert bloss leider.... wirds von viel zu vielen hundehaltern ausgenùtzt.

ihr hättet dieses strenge mk od leinenpflicht ding in wien nicht wenns anders wäre. von nix kommt nix. ich bin seeeehr froh, dass es hier noch so gut funktioniert... noch

angeschi^^ene wege usw werden aber auch hier langsam aber sicher zum problem.....

tut mir leid, dass ich das thema "weiterdenke"
 
leute.. ich bin natürlich NICHT dafür dass hunde für due dummheit ihrer besitzer bestraft werden!!

ich befürchte nur, dass ein solches verbot genau die hundehalter ausnutzen werden die sich einen dreck um andere kümmern.. es gibt jetzt noch ein bisschen die angst dass dem hund was passieren KANN...

ich fürchte, dass das einfach in die falsche richtung zielt... und nein ich will niemanden bekehren. ich kenn nur einfach zuviele (auch sehr unverantwortliche) hundehalter. in "meinem wald" rennt der jäger seeeehr präsent mit seinem gewehr rum. dort gibts keine probleme. ein paar hunde laufen frei (meine auch) und die tutnixe gehen an der leine weil der jäger ach so bòse und schiesswütig ist...

es soll für keinen einen freibrief geben auch für jäger nicht!!
ein miteinander find ich seeeehr erstrebenswert bloss leider.... wirds von viel zu vielen hundehaltern ausgenùtzt.

ihr hättet dieses strenge mk od leinenpflicht ding in wien nicht wenns anders wäre. von nix kommt nix. ich bin seeeehr froh, dass es hier noch so gut funktioniert... noch

angeschi^^ene wege usw werden aber auch hier langsam aber sicher zum problem.....

tut mir leid, dass ich das thema "weiterdenke"

Glaube mir, denen die ihre Hunde jagen lassen, denen ist der eigene Hund auch wurscht.....da hilft nur eine saftige Geldstrafe.....aber die ist ja in Ö leider nicht möglich:mad:
 
Glaube mir, denen die ihre Hunde jagen lassen, denen ist der eigene Hund auch wurscht.....da hilft nur eine saftige Geldstrafe.....aber die ist ja in Ö leider nicht möglich:mad:

ich kenn leider einige die ihre hunde nur "wegen dem jäger" an der leine haben.... :(
in anderen wäldern rennen diese hunde frei... und ich hab schon mal 10minuten auf einen solchen hund gewartet (der mit einer bekannten mit war)

o-ton: "da is eh kein jäger"

und so eine einstellung ist leider (!!!) kein einzelfall!! davor hab ich angst..
 
Leider stimmt die Petition inhaltlich nicht:

Zitat:

"...
Laut den verschiedenen Landesjagdgesetzen duerfen (vermeintlich) wildernde Hunde und Katzen durch Jaeger abgeschossen werden. Zusaetzlich ist es in Oesterreich gaengige Rechtsprechung, dass das erschossene Tier inkl. Halsband etc. in das Eigentum des Jaegers uebergeht. Zudem ist der Jaeger nicht verpflichtet, den Besitzer des Tieres ueber den Abschuss zu informieren. In den letzten Monaten und Jahren wurden dem Oesterr. Hundehalterverband (OEHV) von Mitgliedern zunehmend Abschuesse von Hunden und Katzen durch Jaeger gemeldet..."

Nachdem das Jagdgesetz ein Landesgesetz ist, zitiere ich das Bgld. Jagdgesetz 2004 i.d.g.F.:

§ 73
Jagdschutz
(1) Der Jagdschutz bezweckt die Abwehr von Verletzungen der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen. Er umfasst auch das Recht und die Pflicht zur Betreuung des Wildes und Hintanhaltung seiner Schädigung durch Wilddiebstahl, Raubwild und Raubzeug. Unter Raubzeug sind sonstige dem gehegten Wild schädliche Tiere, insbesondere wildernde Hunde und umherstreifende Katzen zu verstehen.
(2) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berufenen Organe sind demnach insbesondere ermächtigt und verpflichtet, in ihrem dienstlichen Wirkungskreis
1. Personen, die des Wilddiebstahls verdächtig sind oder jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten, ihre Identität festzustellen und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Eier des Federwildes, Abwurfstangen, Waffen, Fanggeräte sowie Hunde und Frettchen abzunehmen;
2. wildernde Hunde, wozu auch Hunde zu rechnen sind, welche sich der Einwirkung ihrer Halterinnen und Halter entzogen haben und im Jagdgebiet umherstreifen, sowie Katzen, welche in einer Entfernung von mehr als 200 m von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden in Feld oder Wald umherstreunen, zu töten. Das Recht zur Tötung von Hunden besteht nicht gegenüber Jagd-, Blinden-, Polizei- und Hirtenhunden, wenn sie als solche erkennbar sind, für die ihnen zukommenden Aufgaben verwendet werden und sich vorübergehend der Einwirkung ihrer Besitzerinnen und Besitzer entzogen haben;
3. die Interessen des Naturschutzes wahrzunehmen.
(3) Jagdausübungsberechtigte und mit deren Ermächtigung Jagdgäste sind zum Abschuss von Raubzeug in gleicher Weise wie die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher berechtigt.
(4) Den Eigentümerinnen und Eigentümern der gemäß Abs. 2 Z 2 getöteten Hunde und Katzen gebührt kein Schadenersatz. Jeder Abschuss eines Hundes ist der Besitzerin oder dem Besitzer, oder wenn diese oder dieser nicht bekannt ist, dem Gemeindeamt, in dessen Gemeindebereich der Hund abgeschossen wurde, innerhalb einer Woche zu melden.

 
Klar ist der Jäger dazu verpflichtet, nur machens viele nicht. Tier is weg, kein Papierkram, keine Beweislast...:eek:
Aber ja du hast recht, es ist nicht richtig formuliert.
 
Also ich finde das auch total schrecklich!! hab gerade unterschrieben und sehe nicht ein, warum man das nicht tun sollte. Ich finde, dass keins der Tiere was dafür kann (Ob Hund/Katze/Reh oder sonst eines) wenn einem Jäger vor die Flinte gerät. Man könnte meinetwegen auch gleich das ganze Jägerdasein verbieten, ist doch total unnötig in der heutigen Zeit!!
 
Also ich finde das auch total schrecklich!! hab gerade unterschrieben und sehe nicht ein, warum man das nicht tun sollte. Ich finde, dass keins der Tiere was dafür kann (Ob Hund/Katze/Reh oder sonst eines) wenn einem Jäger vor die Flinte gerät. Man könnte meinetwegen auch gleich das ganze Jägerdasein verbieten, ist doch total unnötig in der heutigen Zeit!!

Was veranlasst dich zu dieser Meinung??
 
2. wildernde Hunde, wozu auch Hunde zu rechnen sind, welche sich der Einwirkung ihrer Halterinnen und Halter entzogen haben und im Jagdgebiet umherstreifen, sowie Katzen, welche in einer Entfernung von mehr als 200 m von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden in Feld oder Wald umherstreunen, zu töten.
Nennen wir es doch beim Namen: es werden schlichtweg Streuner erschossen. Das ist nochmal hervorzuheben, weil doch immer die leidenden Rehe als Argument herhalten müssen. (und da regt man sich über Tötungsstationen in Osteuropa auf?)

Dass es aber sehr viele Tierhalter gibt, die das Pech haben mit einem sogenannten "schwarzen Schaf" der Jägerschaft leben zu müssen und dabei keinerlei Mittel und Rechte haben, sich dagegen wehren zu können, das wird eher lapidar heruntergespielt. Meistens von Leuten, die das Glück haben nicht betroffen zu sein.

Und ich bin auch der Meinung, dass ignorante HH mit einer Geldstrafe/Abnahme etc. besser bedient sind. Schließlich werden Hunde die trotz Leinenpflicht im Ortsgebiet nicht angeleint sind, auch nicht einfach exekutiert.
 
Landesrecht Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Jagdgesetz, Fassung vom 04.06.2012


  • § 47
    Befugnisse der Jagdschutzorgane
    (1) Die Jagdschutzorgane genießen, wenn sie bei Ausübung ihres Dienstes das Jagdschutzabzeichen sichtbar tragen, den besonderen Schutz, den das Strafgesetz obrigkeitlichen Personen in Ausübung ihres Amtes oder Dienstes einräumt.
    (2) Die Jagdschutzorgane sind - unbeschadet der waffenrechtlichen Vorschriften - befugt, in Ausübung ihres Dienstes ein Jagdgewehr, eine Faustfeuerwaffe und eine kurze Seitenwaffe zu tragen.
    (3) Jagdschutzorgane sind berechtigt, von der Waffe Gebrauch zu machen, wenn
    a)
    ein rechtswidriger Angriff auf ihr Leben oder das Leben anderer Personen unternommen wird, oder
    b)
    ein solcher Angriff unmittelbar droht, oder
    c)
    ein solcher Angriff mittelbar dadurch droht, daß eine mit einer Schußwaffe ausgerüstete, beim offenbar unberechtigten Durchstreifen des Jagdgebietes betroffene Person die Waffe nach Aufforderung nicht ablegt oder die abgelegte Waffe ohne Erlaubnis des Jagdschutzorganes wieder aufnimmt.
    (4) Der Gebrauch der Waffe ist jedoch nur in einer Weise zulässig, die zur Abwehr des unternommenen oder drohenden Angriffes notwendig ist.
    (5) Die Jagdschutzorgane sind in Ausübung ihres Dienstes ferner befugt, im Jagdgebiet
    a)
    Personen, die des Wilderns begründet verdächtig erscheinen oder jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten, deren Personalien festzustellen, Anzeige zu erstatten und den genannten Personen Wild, Abwurfstangen, Waffen, Fanggeräte und Hunde abzunehmen; abgenommene Sachen hat das Jagdschutzorgan unverzüglich der nächsten Sicherheitsdienststelle abzuliefern oder, sofern dies nicht zumutbar ist, der Sicherheitsdienststelle anzuzeigen.
    b)
    Hunde, die wildernd angetroffen werden, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Haus angetroffen werden, zu töten, und zwar auch dann, wenn sich die Tiere in Fallen gefangen haben. Jagd-, Blinden-, Polizei-, Hirten- und sonstige Diensthunde dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind, in dem ihnen zukommenden Dienst verwendet werden und sich nur vorübergehend der Einwirkung ihres Herrn entzogen haben.
    (6) Die im Abs. 5 lit. b genannten Befugnisse kommen auch jedem Jagdausübungsberechtigten zu.
    (7) Darüber hinaus sind die Jagdschutzorgane befugt, in den Fällen und unter Beachtung der §§ 35 und 36 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, eine Person zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde auch festzunehmen und, falls sich diese Person der Festnahme durch Flucht entzieht, sie auch über das Jagdgebiet hinaus zu verfolgen und außerhalb desselben festzunehmen. (Anm: LGBl.Nr. 32/2012)
    (8) Dem Eigentümer eines nach Abs. 5 oder 6 rechtmäßig getöteten Tieres gebührt kein Schadenersatz. Der Kadaver eines rechtmäßig getöteten Tieres geht in das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten über.



http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...Gesetzesnummer=10000063&ShowPrintPreview=True
 
Naja wo liegt denn heutzutage noch der Zweck bei der Jagd? Nagut man muss nicht gleich das ganze Jägerdasein verbieten, wenn ich mal an Leute denke, die sich vielleicht für ein Leben in der Natur entscheiden und dann wirklich für ihr Überleben auf die Jagd gehen oder so. Aber ich denke diese Menschen haben dann auch genug moralisches Verständnis und sind im Einklang mit ihrer Umgebung, dass sie nicht auf alles schießen, dass mit mehr als 2 Beinen gleichzeitig auf dem Boden unterwegs ist :)
 
obwohl ich eigentlich so gut wie nie öffentl. poste, weil mir dieses ewige hick/hack auf den geist geht, möchte ich zu bedenken geben, dass es ein österr. jagdgesetz gibt, an das sich auch hundebesitzer, genauso wie jäger zu halten haben! es ist unverantwortlich, seinen hund, vorallem, wenn nicht ausgebildet und wildrein, im unverbauten gebiet/feld/wald frei laufen zu lassen!! im normalfall, warnt jeder jäger und jagdaufseher, den besitzer, sofern feststellbar, dass ein hund frei im revier herumläuft! natürlich gibt es leider bei jägern, genauso wie bei den HH, mehr als genug schwarze schafe! der HH verliert im bestenfalls seinen hund um den er sich nicht nach den gesetzl. richtlinien gekümmert hat, der jäger, verliert in einem strafverfahren, welches über die div. landesjagdverbände abläuft, seinen jagdschein, soforn ihm nachgewiesen wird, dass der abschuss von freilaufenden hunden/katzen nachgewiesen werden kann!! im normalfall, bleiben zu 90% die jäger unverschont und ich finde es gut so!! die verantwortung für freilaufende vierbeiner, liegt bei deren haltern und ich könnte ein buch schreiben, was ich selbst schon alles von wildernden hunden/katzen mit verfolgen musste, da ich am land wohne!! diese pedition ist einfach zu vergessen, es gibt rechte und diese sollen für HH, genauso wie für jäger gelten!
 
Oh da fehlt mein Text!

Ich konnte da nichts finden, dass der Jäger de Abschuss eines Haustieres melden muß, vielleicht findet ja die Stelle von Euch jemand bitte!

...was mich beim burgenländischen Jagdgesetz ein wenig wundert ist die Frist "innerhalb einer Woche"!
 
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