OGH Urteil: Im Krankenstand muss man erreichbar sein

akela1

Super Knochen
Ein Freibrief für alle Arbeitgeber und ein Skandal für unsere Gesellschaft:

Der Oberste Gerichtshof hat beschlossen, dass Angestellte auch im Krankenstand e-Mails abrufen müssen sowie für den Chef/die Firma telefonisch erreichbar sein müssen !!!

Furchtbar ! Wer nicht ran geht, wenn der Chef anruft riskiert seinen Job !

D.H.: unbezahlter Bereitschaftsdienst 24/7 - geht in meinen Augen gar nicht !!


Ich hab grad das Bild vor Augen: ich umarme die Kloschüssel und Boss ruft an, dann darf ich mich danach vielleicht noch entschuldigen, dass ich nicht beim Speiben abgehoben habe ???

So weit sind wir schon. Nichteinmal in Ruhe krank sein darf man mehr.

Lg
 
Ein Freibrief für alle Arbeitgeber und ein Skandal für unsere Gesellschaft:

Der Oberste Gerichtshof hat beschlossen, dass Angestellte auch im Krankenstand e-Mails abrufen müssen sowie für den Chef/die Firma telefonisch erreichbar sein müssen !!!

Furchtbar ! Wer nicht ran geht, wenn der Chef anruft riskiert seinen Job !

D.H.: unbezahlter Bereitschaftsdienst 24/7 - geht in meinen Augen gar nicht !!


Ich hab grad das Bild vor Augen: ich umarme die Kloschüssel und Boss ruft an, dann darf ich mich danach vielleicht noch entschuldigen, dass ich nicht beim Speiben abgehoben habe ???

So weit sind wir schon. Nichteinmal in Ruhe krank sein darf man mehr.

Lg
Gibt's da einen link dazu? :)
 
Ich habs auf Ö3 (im Radio beim Autofahren) gehört. Da waren auch Interview mit AK und so (die empfohlen haben im Falle eines Falles abzuheben, wenn Chef anruft, weil das sonst ein Kündigungsgrund ist) - ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Fall die Quelle dubios ist.

Lg
 
Halb so wild.... Wenn ich mehrere Tage krank bin, dann gibts dazu einen Arztbefund.
Logischerweise geht mit Speiberei, Asthmaanfall, Fieber keine Arbeit mehr.

Sollte ich einen Tag fehlen, weil mich die Menses extrem plagen oder weil ich eine psychische Krise habe, weil ich Kopfweh habe (oder absolut unbedingt um Mitternacht in eine Tierklinik musste), dann kann ich zumindest Mails nachschauen.
Nichts davon kommt oft vor und einmal im Jahr mal extreme Blutungen haben, kann halt sein und wird keinen aufregen.

Ich kämpfe derzeit sehr mit geschwollenen Stimmbändern. Schuld ist der Asthmaspray, den ich aber um diese Jahreszeit unbedingt brauche. Der HNO sagt, ich möge bitte das Asthma oder den Sprechjob aufgeben. Hm.
Also wenns gar nimmer geht, bleib ich ein, zwei Tage daheim und mach das Wichtigste über Mails.
 
Ein Freibrief für alle Arbeitgeber und ein Skandal für unsere Gesellschaft:

Der Oberste Gerichtshof hat beschlossen, dass Angestellte auch im Krankenstand e-Mails abrufen müssen sowie für den Chef/die Firma telefonisch erreichbar sein müssen !!!

Furchtbar ! Wer nicht ran geht, wenn der Chef anruft riskiert seinen Job !

D.H.: unbezahlter Bereitschaftsdienst 24/7 - geht in meinen Augen gar nicht !!


Ich hab grad das Bild vor Augen: ich umarme die Kloschüssel und Boss ruft an, dann darf ich mich danach vielleicht noch entschuldigen, dass ich nicht beim Speiben abgehoben habe ???

So weit sind wir schon. Nichteinmal in Ruhe krank sein darf man mehr.

Lg

BITTTTTTÄÄÄÄÄÄÄ

1. Der OGH kann überhaupt nichts beschließen
2. Der OGH erlässt keine neuen Gesetze
3. DER OGH fällt in dem ihm zugewiesenen EINEN Rechtsstreit ein Urteil, das ausschließlich für DIESEN Rechtsstreit Gültigkeit hat

Deine Schlüsse sind einfach falsch
 
Der Zusatz war aber, wenn dem Arbeitgeber (Firma?) ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.
Ich verstehe das schon und dieser Wusch der Arbeitgeber hat mein vollstes Verständnis, besonders in kleineren Betrieben wo jeder Mitarbeiter eine wichtige Aufgabe zu erfüllen hat und vielleicht Informationen weitergeben muss, die zur Erfüllung eines Auftrages unbedingt notwendig sind.

Davon kann ja auch der Arbeitsplatz der kranken Person abhängen, wenn man einen Auftrag nicht erfüllen kann, den man aber zur finanziellen Absicherung des Betriebes und der Löhne jener kranken Personen braucht.

Aber da ist es wie bei allen Dingen, was ist einem Kranken zumutbar, was ist vernünftig,.wie kann man das von vornherein verhindern, dass es zu solchen Situationen kommt usw. Wenn die Person im Koma liegt hätte man sowieso Pech. Jemanden aber deswegen zu entlassen ist aber natürlich absolut abzulehnen.
 
BITTTTTTÄÄÄÄÄÄÄ

1. Der OGH kann überhaupt nichts beschließen
2. Der OGH erlässt keine neuen Gesetze
3. DER OGH fällt in dem ihm zugewiesenen EINEN Rechtsstreit ein Urteil, das ausschließlich für DIESEN Rechtsstreit Gültigkeit hat

Deine Schlüsse sind einfach falsch

ganz so ist es aber nicht, den solche Urteile werden bei anderen Fällen durchaus berücksichtig...und danach dann ein Urteil gefällt

Es betraf übrigens eine Anwaltssekrekrtärin, die gekündigt wurde, weil sie im Krankenstand nicht für 20ig Minuten zu einem Arbeitsgespräch kam.....die Kündigung ist zwar nicht rechtens, aber das OGH hat gesagt, dass man auch im Krankenstand Daten etc. zur Verfügung stellen muss, wenn sonst ein wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte...

ich finde das absolutes NOGO und unter aller Sau....abgesehen davon, das es lächerlich ist, wenn nur 1 Person in der Firma über etwas bescheid weiß...was ist den wenn der tot umfällt, kann dann die FA in Konkurs gehen oder was.....
 
Ich würde euch bewundern, wenn ihr einfach so krank sein und das auch so durchziehen könnt.

Ich kenne praktisch kein Team, das miteinander an einem Projekt arbeitet, oder Klienten zu betreuen hat, wo sich einer so einfach in den Krankenstand begeben kann ohne nach einer gewissen Zeit von den Kollegen um Informationen gebeten zu werden. Oder ohne im Krankenstand die E-Mails durchzulesen. Wer will denn schon 200 Mails nach der Rückkehr beantworten.
Manches wird sich bereits erledigt haben aber die Aufgaben in einem Betrieb sind ja verteilt und jeder Posten hat ja auch "Insiderwissen" über diese bestimmte Aufgabe. Kann man diee Aufgabe aus Krankheitsgründen eine Zeit lang nicht mehr erfüllen, muss man dieses Wissen weitergeben.

Die Aufgabe eines Chefs ist ja nicht alles zu wissen, und alles selber machen zu können, deshalb hat man ja Mitarbeiter und Kollegen.
Was mich empören würde ist, dass man jederzeit dazu gezwungen ist, also auch wenn man im Koma liegt und wenn man das nicht kann, noned, eine Entlassung rechtens wird.

Da ist wieder gesunder Menschenverstand, Vernunft und Menschlichkeit gefragt.
 
ganz so ist es aber nicht, den solche Urteile werden bei anderen Fällen durchaus berücksichtig...und danach dann ein Urteil gefällt
Es betraf übrigens eine Anwaltssekrekrtärin, die gekündigt wurde, weil sie im Krankenstand nicht für 20ig Minuten zu einem Arbeitsgespräch kam.....die Kündigung ist zwar nicht rechtens, aber das OGH hat gesagt, dass man auch im Krankenstand Daten etc. zur Verfügung stellen muss, wenn sonst ein wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte...

ich finde das absolutes NOGO und unter aller Sau....abgesehen davon, das es lächerlich ist, wenn nur 1 Person in der Firma über etwas bescheid weiß...was ist den wenn der tot umfällt, kann dann die FA in Konkurs gehen oder was.....

Gängige Rechtssprechung wird natürlich berücksichtigt und wird auch zitiert.

Allerdings unpräjudiziell, heißt, ein anderes Gericht, ein anderer Senat, kann in einem ähnlichen Fall völlig anders entscheiden.

Ich kenne die Urteilsbegründung noch nicht......

aber ohne sie zu kennen schon vorab von "unter aller Sau zu sprechen" finde ich gewagt....

denn wenn ich z.B. mit einem gebrochenen Bein in Krankenstand bin, kann ich sehr gut und ohne meine Genesung zu gefährden, mail lesen, Fragen beantworten und schlicht denken...

sollte man vielleicht nicht immer gleich so verallgemeinern.....
 
Da bin ich aber froh, in D. zu leben :D

allein aus diesem Grund veranlasst es mich von Österreich wieder nach Deutschland zu gehen.:D

Österreich ist was Mitarbeitermotivation und Freundlichkeit angeht doch sehr im Rückstand. Nein, .....keine Frage in Deutschland gibt es sicherlich auch Firmen wo es daran mangelt aber insgesamt doch noch bessere Gesetze die hinter einem Angestellten steht und die Motivation nicht blockiert!
 
Ich würde euch bewundern, wenn ihr einfach so krank sein und das auch so durchziehen könnt.

Ich kenne praktisch kein Team, das miteinander an einem Projekt arbeitet, oder Klienten zu betreuen hat, wo sich einer so einfach in den Krankenstand begeben kann ohne nach einer gewissen Zeit von den Kollegen um Informationen gebeten zu werden. Oder ohne im Krankenstand die E-Mails durchzulesen. Wer will denn schon 200 Mails nach der Rückkehr beantworten.
Manches wird sich bereits erledigt haben aber die Aufgaben in einem Betrieb sind ja verteilt und jeder Posten hat ja auch "Insiderwissen" über diese bestimmte Aufgabe. Kann man diee Aufgabe aus Krankheitsgründen eine Zeit lang nicht mehr erfüllen, muss man dieses Wissen weitergeben.

Die Aufgabe eines Chefs ist ja nicht alles zu wissen, und alles selber machen zu können, deshalb hat man ja Mitarbeiter und Kollegen.
Was mich empören würde ist, dass man jederzeit dazu gezwungen ist, also auch wenn man im Koma liegt und wenn man das nicht kann, noned, eine Entlassung rechtens wird.

Da ist wieder gesunder Menschenverstand, Vernunft und Menschlichkeit gefragt.

sorry, aber wenn in einem Betrieb nur 1 Mitarbeiter über etwas bescheid weis, läuft was gehörig falsch....:cool:...wenn der tot umfällt...kann der Betrieb dann zumachen oder wie.....?
Und E-Mails checken...wenn es ordentlich organisiert ist, werden die E-Mails nicht an den Krankenstandler geschickt, sondern an die Vertretung, läuft bei uns in der Firma immer so
 
Gängige Rechtssprechung wird natürlich berücksichtigt und wird auch zitiert.

Allerdings unpräjudiziell, heißt, ein anderes Gericht, ein anderer Senat, kann in einem ähnlichen Fall völlig anders entscheiden.

Ich kenne die Urteilsbegründung noch nicht......

aber ohne sie zu kennen schon vorab von "unter aller Sau zu sprechen" finde ich gewagt....

denn wenn ich z.B. mit einem gebrochenen Bein in Krankenstand bin, kann ich sehr gut und ohne meine Genesung zu gefährden, mail lesen, Fragen beantworten und schlicht denken..
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sollte man vielleicht nicht immer gleich so verallgemeinern.....

das mag ja sein, aber das Urteil sagt ja nicht...bei welchen Krankenständen man verfügbar sein muss:cool:...ergo...kann es dir auch bei 40ig Grad Fieber oder Brech-Durchfall passieren...und da denkst du mit sicherheit nur ans nächste KLo
 
sorry, aber wenn in einem Betrieb nur 1 Mitarbeiter über etwas bescheid weis, läuft was gehörig falsch....:cool:...wenn der tot umfällt...kann der Betrieb dann zumachen oder wie.....?
Und E-Mails checken...wenn es ordentlich organisiert ist, werden die E-Mails nicht an den Krankenstandler geschickt, sondern an die Vertretung, läuft bei uns in der Firma immer so

Naja dann hast du Glück, dass du in einem Betrieb arbeitest wo jeder schnell ersetzt werden kann.

Sobald man ein Spezialist für irgendwas ist oder mit Klienten arbeitet kann niemand so schnell wechseln ohne, dass es Nachteile mit sich bringt. Schriftliche Aufzeichnungen und auch Teambesprechungen können nie alles abdecken, was nötig ist um eine ordentliche menschliche Betreuung zu gewährleisten.

Das ist vielleicht möglich wenn man als Verkäuferin im Einzelhandel tätig ist und den Kunden nur bedienen muss. Wo es um den Lagerbestand und Bestellungen geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja dann hast du Glück, dass du in einem Betrieb arbeitest wo jeder schnell ersetzt werden kann.

es gibt keinen einzigen Betrieb auf dieser Welt, wo nicht jeder schnell ersetzt werden kann:cool::cool:, nämlich dann, wenn er nicht so funktioniert, wie es der Arbeitgeber willl...der Rest ist Organisation und vorausschauendes Arbeiten und Planen, es kann und darf nicht sein, das in einem Betrieb die Arbeit so eingeteilt ist, das nur 1 sich auskennt...das ist betriebswirtschaftlicher Selbstmord...
 
Ist mir bis jetzt noch nie passiert.

Bei uns ist es aber auch so, falls ich im Urlaub wäre und mein Vertreter krank wird, müsste ich den Urlaub abbrechen und zurückkommen und falls beide gleichzeitig krank wären, müsste jener der "weniger" krank ist, zur Arbeit kommen. Anders geht's bei uns nicht, wir sind nur zwei Leute.

Zuhause arbeiten wäre hier aber nicht möglich, selbst wenn man wollte.
 
das mag ja sein, aber das Urteil sagt ja nicht...bei welchen Krankenständen man verfügbar sein muss:cool:...ergo...kann es dir auch bei 40ig Grad Fieber oder Brech-Durchfall passieren...und da denkst du mit sicherheit nur ans nächste KLo

Das Urteil des OGH kann nur sagen, was in diesem Fall, für den das Urteil gilt, Sache ist...... und dies im Spruch begründen...


alles andere ist Sache der Gesetzgebung und niemals Sache eines Gerichtes...
 
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