Ö - Verpflichtende Versicherung für Hundebabys

Sticha Georg

Super Knochen
Am 1. Jänner tritt in Wien die Novelle zum Tierhaltegesetz in Kraft.


WIEN (APA, hs). Wiener Hunde, die nach dem 1. Jänner 2006 zur Welt kommen und die in Wien gemeldet sind, müssen versichert werden: Laut der 2006 in Kraft tretenden Novelle zum Tierhaltegesetz ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend.

Sie übernimmt durch den Hund verursachte Personen- oder Sachschäden und damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Die Mindestdeckungssumme beträgt 725.000 . Bei der Wiener Städtischen etwa kostet eine entsprechende Haftpflichtversicherung pro Jahr 63,60 , im Rahmen der Haushaltsversicherung abgeschlossene "Hunde-Pakete" sind ab 47 zu haben. Das Fehlen einer Versicherung wird als Verwaltungsübertretung geahndet. Geldstrafen bis zu 3500 drohen.


Neu sind mit 1. Jänner auch der "Hundeführschein" und das Halteverbot in Extremfällen. Letzteres kann die Polizei verfügen, wenn ein Hund Menschen gefährdet oder der Halter nicht vertrauenswürdig ist.
 
Das mit der Pflichthaftpflicht ist eine gute Idee. Eine der sachen die für Hundehalter eigendlich selbstverständlich sein sollten.

Wo kann man sich über den "Hundeführerschein" informieren???
 
Anna L. schrieb:
Bei einigen Haushaltsversicherungen ist 1 Hund inkludiert, nur gemeldet muß es werden.
Wie ich schon öfter geschrieben habe: bei Haushaltsversicherungen ist das eher selten automatisch der Fall, aber man kann die Hundehaftpflichtversicherung gegen Mehrprämie als extra Baustein in die Haushaltsversicherung mit einschließen lassen.

Achtung: das führt - wenn man es nicht dezidiert ablehnt - zu einer Vetragsverlängerung der gesamten Haushaltsversicherung mit neuen Mindestlaufzeiten - bei etlichen Versicherungen bis zu 10 Jahren. :mad:

Meistens prämienfrei inkludiert ist die Hundehaftpflichtversicherung in sogenannten Eigenheimversicherungen (Komplettversicherungen der Top-Kategorie inkl. Haftpflichtversicherung für Haus- und Gründstück), solche also, wo das Haus (meistens Einfamilienhäuser) und der Inhalt versichert sind.

LG, Andy
 
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Jössas - hab mir grad die HFS-Prüfungsordnung der Stadt Wien angeschaut - hey, die ist ja einfacher als die vom ÖKV!!! :eek: :eek:
 
gregos schrieb:
Gilt jetzt mein ÖKV-HFS, den ich letztes Jahr gemacht hab, nix mehr??? :( :( :(
Bin mir nicht sicher, aber ich glaube für die Steuerbefreiung gilt jetzt nur mehr der HF der Stadt Wien.

Ansonsten wirds relativ wurscht sein, welchen HF man gemacht hat. :)

LG, Andy
 
*grrrrrrrrr* - Na WEHE, die akzeptieren nächstes Jahr MEINEN HFS nicht! :mad: :mad: Dann geh ich auf die Barrikaden! - Jetzt hab ich mich ENDLICH mal zu einer Prüfung durchgerungen und dann soll ich nix davon haben?? *heuuul* :D
 
gregos schrieb:
*grrrrrrrrr* - Na WEHE, die akzeptieren nächstes Jahr MEINEN HFS nicht! :mad: :mad: Dann geh ich auf die Barrikaden! - Jetzt hab ich mich ENDLICH mal zu einer Prüfung durchgerungen und dann soll ich nix davon haben?? *heuuul* :D
Wann hast denn die Prüfung gemacht?
 
gregos schrieb:
Im Juli 05 *ganztapferwarich*
Da gibt es eine Frist fürs Einreichen - ich such grad den dämlichen Text dazu. Die Befreiung gilt für das der Prüfung folgende Jahr. Ich hoffe jetzt für Dich, daß diese Frist der 31.12. ist (man kann per E-Mail einreichen, Kopie des Leistungsheftes einscannen und schicken), es könnte aber auch schon ein füherer Termin gewesen sein. :o

Meld mich gleich wieder. :)

LG, Andy
 
Hab' ihn:

Hund mit Hundeprüfung
Hat der Hund die in der Anlage zum Beschluss des Wiener Gemeinderats über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiete der Stadt Wien angeführte Hundeprüfung erfolgreich absolviert, so ist er für das auf die Prüfung folgende Jahr von der Entrichtung der Abgabe für den geprüften Hund befreit. Die Prüfung muss von einem Sachverständigen, der vom Magistrat der Stadt Wien bestellt wurde, abgenommen werden. Der Nachweis muss bis längstens 31. Dezember des Jahres, in dem die Hundeprüfung erfolgreich absolviert wurde, bei der MA 6 eingebracht werden. Hier liegt auch eine Liste der Sachverständigen auf. Eine Befreiung kann für jeden Hund nur einmal erfolgen.

http://www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/hundsonder.htm

LG, Andy
 
Hmmm ... Leistungsheft hab ich nicht :( - wir haben damals nur einen Ausweis und die Plakette für den Hund bekommen. Ich hab mir da schon gedacht, dass das vielleicht zu wenig sein wird? - Ich mein, so einen Ausweis kann sich ja bald wer basteln? Naja, wir werden ja sehen ;) - Wenns nicht akzeptiert wird, hab ich halt Pech gehabt. Probieren werde ich es auf jeden Fall! (Und wenn sie es mir nicht glauben, dann schicke ich ihnen das Video als Beweis! *ggg* )
 
gregos schrieb:
Hmmm ... Leistungsheft hab ich nicht :( - wir haben damals nur einen Ausweis und die Plakette für den Hund bekommen. Ich hab mir da schon gedacht, dass das vielleicht zu wenig sein wird? - Ich mein, so einen Ausweis kann sich ja bald wer basteln? Naja, wir werden ja sehen ;) - Wenns nicht akzeptiert wird, hab ich halt Pech gehabt. Probieren werde ich es auf jeden Fall! (Und wenn sie es mir nicht glauben, dann schicke ich ihnen das Video als Beweis! *ggg* )
Scan den Ausweis ein und mail ihn denen. Das funkt. Hab' ich auch so gemacht (mit dem Leistungsheft) und dann per E-Mail sogar die Antwort erhalten, daß mein Hund von der Steuer befreit ist. :)

Das würde ich noch heute Vormittag erledigen.

LG, Andy
 
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ich finde die verordnung etwas lasch, warum gilt das nicht für alle ab jetzt angemeldeten hunde, egal wann sie geboren sind... hmmm :rolleyes:
 
hades schrieb:
ich finde die verordnung etwas lasch, warum gilt das nicht für alle ab jetzt angemeldeten hunde, egal wann sie geboren sind... hmmm :rolleyes:
Wahrscheinlich deshalb, weil man ja Übergangsfristen braucht für jene, die dann zum Raunzen anfangen, daß ihnen mit der Versicherungspflicht eine Hundehaltung finanziell nun nicht mehr möglich sei. :o

LG, Andy
 
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@ Andy

Danke! :) - Ich hab jetzt von der Firma aus nicht die Möglichkeit, den Ausweis einzuscannen, aber ich werde mal einfach eine Email hinschicken und nachfragen :)
 
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