Sticha Georg
Super Knochen
Am 1. Jänner tritt in Wien die Novelle zum Tierhaltegesetz in Kraft.
WIEN (APA, hs). Wiener Hunde, die nach dem 1. Jänner 2006 zur Welt kommen und die in Wien gemeldet sind, müssen versichert werden: Laut der 2006 in Kraft tretenden Novelle zum Tierhaltegesetz ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend.
Sie übernimmt durch den Hund verursachte Personen- oder Sachschäden und damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Die Mindestdeckungssumme beträgt 725.000 . Bei der Wiener Städtischen etwa kostet eine entsprechende Haftpflichtversicherung pro Jahr 63,60 , im Rahmen der Haushaltsversicherung abgeschlossene "Hunde-Pakete" sind ab 47 zu haben. Das Fehlen einer Versicherung wird als Verwaltungsübertretung geahndet. Geldstrafen bis zu 3500 drohen.
Neu sind mit 1. Jänner auch der "Hundeführschein" und das Halteverbot in Extremfällen. Letzteres kann die Polizei verfügen, wenn ein Hund Menschen gefährdet oder der Halter nicht vertrauenswürdig ist.
WIEN (APA, hs). Wiener Hunde, die nach dem 1. Jänner 2006 zur Welt kommen und die in Wien gemeldet sind, müssen versichert werden: Laut der 2006 in Kraft tretenden Novelle zum Tierhaltegesetz ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend.
Sie übernimmt durch den Hund verursachte Personen- oder Sachschäden und damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Die Mindestdeckungssumme beträgt 725.000 . Bei der Wiener Städtischen etwa kostet eine entsprechende Haftpflichtversicherung pro Jahr 63,60 , im Rahmen der Haushaltsversicherung abgeschlossene "Hunde-Pakete" sind ab 47 zu haben. Das Fehlen einer Versicherung wird als Verwaltungsübertretung geahndet. Geldstrafen bis zu 3500 drohen.
Neu sind mit 1. Jänner auch der "Hundeführschein" und das Halteverbot in Extremfällen. Letzteres kann die Polizei verfügen, wenn ein Hund Menschen gefährdet oder der Halter nicht vertrauenswürdig ist.