Markus Pollak
Super Knochen
Nach einem Gespräch mit Fr. Mag. Eibenstein (Mitarbeiterin in der NÖ Landesregierung und zuständig für das NÖ Hundehaltegesetz) habe ich jetzt aktuelle Infos:
1. die Kundmachung soll morgen stattfinden
2. das Gesetz tritt einen Tag nach der Kundmachung in Kraft (somit am 29. Jänner)
3. die noch immer nicht geregelten Bereiche, wie z.B. Sachkundenachweis, werden erst ausgearbeitet, es gibt somit NOCH KEINE gültigen Prüfungen usw.
4. die Frist für die Erbringung vom Sachkundenachweis beträgt ein halbes Jahr und die geforderte Prüfung wird noch rechtzeitig ausgearbeitet sein (was auch immer das bedeuten soll)
5. auf einen aktuellen Fall angesprochen (Bullterrier-Halterin wird BGH1 vorgeschrieben), hat Mag. Eibensteiner geantwortet, dass Gemeinden KEINE eigenen Regeln aufstellen können
Wer diesbezüglich Probleme mit seiner Gemeinde hat, soll sich bitte an Fr.Mag. Eibensteiner wenden 02742/9005-13275
....jetzt geht´s los
1. die Kundmachung soll morgen stattfinden
2. das Gesetz tritt einen Tag nach der Kundmachung in Kraft (somit am 29. Jänner)
3. die noch immer nicht geregelten Bereiche, wie z.B. Sachkundenachweis, werden erst ausgearbeitet, es gibt somit NOCH KEINE gültigen Prüfungen usw.
4. die Frist für die Erbringung vom Sachkundenachweis beträgt ein halbes Jahr und die geforderte Prüfung wird noch rechtzeitig ausgearbeitet sein (was auch immer das bedeuten soll)
5. auf einen aktuellen Fall angesprochen (Bullterrier-Halterin wird BGH1 vorgeschrieben), hat Mag. Eibensteiner geantwortet, dass Gemeinden KEINE eigenen Regeln aufstellen können
Wer diesbezüglich Probleme mit seiner Gemeinde hat, soll sich bitte an Fr.Mag. Eibensteiner wenden 02742/9005-13275
....jetzt geht´s los