NÖ Hundehaltegesetz - KUNDMACHUNG

Markus Pollak

Super Knochen
Nach einem Gespräch mit Fr. Mag. Eibenstein (Mitarbeiterin in der NÖ Landesregierung und zuständig für das NÖ Hundehaltegesetz) habe ich jetzt aktuelle Infos:

1. die Kundmachung soll morgen stattfinden
2. das Gesetz tritt einen Tag nach der Kundmachung in Kraft (somit am 29. Jänner)
3. die noch immer nicht geregelten Bereiche, wie z.B. Sachkundenachweis, werden erst ausgearbeitet, es gibt somit NOCH KEINE gültigen Prüfungen usw.
4. die Frist für die Erbringung vom Sachkundenachweis beträgt ein halbes Jahr und die geforderte Prüfung wird noch rechtzeitig ausgearbeitet sein (was auch immer das bedeuten soll)
5. auf einen aktuellen Fall angesprochen (Bullterrier-Halterin wird BGH1 vorgeschrieben), hat Mag. Eibensteiner geantwortet, dass Gemeinden KEINE eigenen Regeln aufstellen können

Wer diesbezüglich Probleme mit seiner Gemeinde hat, soll sich bitte an Fr.Mag. Eibensteiner wenden 02742/9005-13275


....jetzt geht´s los :mad:
 
Hallo
Trotz der ganzen Hysterie Merke ich noch absolut nichts, ha gestern bei der Gemeinde angerufen, die sind nach wie vor der Meinung das sie dieses gesetz nicht exekutieren werden und das es ihnen egal ist...
Was ich auhc gut finde, ich würe gern mal genaueres über den Sachkundenachweiß wissen, sowas hätte man sich überlegen müssen bevor man ein Gesetz rausposaunt, mir geht das alles schon so endlos auf die Nerven
genervte Grüße
 
Hallo
Trotz der ganzen Hysterie Merke ich noch absolut nichts, ha gestern bei der Gemeinde angerufen, die sind nach wie vor der Meinung das sie dieses gesetz nicht exekutieren werden und das es ihnen egal ist...

Bei mir im schönsten Ort der Welt (Ollersdorf bei Angern/March) wird es auch keine Probleme geben, dazu sind unsere Leute viel zu intelligent und umgänglich, aber es gibt andere Beispiele.

Was ich auch gut finde, ich würde gern mal genaueres über den Sachkundenachweiß wissen, sowas hätte man sich überlegen müssen bevor man ein Gesetz rausposaunt, mir geht das alles schon so endlos auf die Nerven

Wie gesagt, das ist erst in Arbeit, somit gibt es noch keine Infos ... ÖVP-Politik in NÖ - ein Gütesiegel werden sie dafür nicht bekommen :rolleyes:
 
Bei mir wurde nicht mal auf mein Email reagiert. :rolleyes:

Sollte ich mal bei meiner Gemeinde anrufen und schlafende Hunde wecken??? :confused:
 
Hallo zusammen
Also wie wir noch in OÖ lebten wars so, dass bevor du einen Hund melden kannst so einen Sachkundenachweiß machen musst. Es reicht aber eine Person pro Familie (würde den aber jeden machen lassen, der mit dem Hund rausgeht). Der Kurs dauerte einen Nachmittag, wo man aufgeklärt wurde wie die Gesetze sind, die Anatomie vom Hund und Verhaltenswesen.
Könnte man das nicht auch so in NÖ machen??? Mit vielleicht einer kleinen Überprüfung wie wer wo in einer gewissen Situation reagiert??? Wenn sich einer falsch benimmt oder durchfällt keinen Hund halten darf??? Und zwar das ganze BEVOR man einen Hund holt. Bei uns in der Gemeinde wird sowieso nichts geschaut. Mir sind mal meine Hunde ausgebüchst. Waren zwar gleich wieder da, aber die Polizei hatte ich bescheid gegeben. Sie meinten zu mir, sie könnten mich nun anzeigen, weil meine Hunde ohne Mauli oder Leine im Ort waren. Habens aber nicht getan. So wird es auch mit den neuen Gesetzen sein.

lg Melanie & Huskygfraster
 
4. die Frist für die Erbringung vom Sachkundenachweis beträgt ein halbes Jahr und die geforderte Prüfung wird noch rechtzeitig ausgearbeitet sein (was auch immer das bedeuten soll)

ein halbes jahr ab wann? ich hab ne frist von einem halben jahr um eine prüfung zu machen, auf die ich meine hunde nicht vorbereiten kann, weil kein mensch noch weiß wie die ausschaut. :mad:
 
Na das kann ich mir vorstellen, dass alle Landwirte in meiner Gemeinde, welche seit Jahrzehnten Haus- und Hofhunde besitzen, einen Sachkundenachweis machen werden.....:p

Und ich kann mir auch nicht vorstellen, wer das bei uns exekutieren sollte....:confused:

lg
Dobifan
 
Habe gerade mit dem zuständigen meiner Heimatgemeinde telefoniert... dort liegen noch KEINERLEI Informationen zu irgendeinem Beschluss auf... also wirklich rein gar nichts.... :eek:

Derr Herr (er war sehr nett und bemüht!) hat mich gebeten, mich nächste Woche noch einmal zu melden um dann noch einmal genauer über die Sachlage und die Schattenseiten, die ich heute am Telefon kurz umrissen habe, zu sprechen.

Ich freue mich schon darauf. :)
Wer weiß, vielleicht bewegts was! :)

Herzliche Grüße
VERA

Vielleicht ist es sogar eine gute Idee, mit den Gemeinden zu arbeiten und zu sprechen. (noch dazu wo sie ja die LR informationstechnisch hungern lässt)
Da sind mehr persönliche Beziehungen (= mehr Grundakzeptanz) zu dem Thema, wenn man Mensch und Hund näher kennt.
Ich denke, dass man so auch einiges bewegen könnte...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hab heute mit meiner versicherung telefoniert, da ich damals die rasse nicht angeben musste und wollte wissen, ob sie uns noch weiterversichern. man weiß ja nie was denen so einfällt. in d waren die sokas ja plötzlich alle nicht mehr versicherbar. :rolleyes:
mein versicherungsmensch wusste davon noch gar nichts und auch eine nachfrage in der zentrale blieb ohne ergebnis. die wollten sogar von mir wissen, ob es sich um ein landes- oder ein bundesgesetz handelt. :eek:
ich wurde gebeten den gesetzestext an sie weiterzuleiten. die konnten das gar nicht glauben, was ich ihnen erzählt hab. :cool:
 
Bitte nicht zu viel nachfragen! Ihr weckt ja noch "schlafende Wölfe"!:eek:

Dann kommen die Versicherungen auch noch drauf, dass sie für "Kampf- un Risikohunde" mehr verlangen könnten! :(

Ich musste meine Rasse weder bei der Versicherung noch bei der Gemeinde vor 6 Jahren angeben. Hund ist Hund...

lg
Dobifan
 
Also ich musste damals bei meiner Gemeinde die Rassen, die Fellfarbe - und den Rufnamen meiner Hunde angeben.
Der Gemeinde ist somit bekannnt - das 3 meiner 4 Hunde Listenhunde sind.
Und ich habe bis jetzt von der Gemeinde nur den Erlagschein für die jährliche Hundesteuer bekommen - ich werde wohl warten bis mich die Gemeinde bzw. das Gemeindeblatt weiter informieren.
Ich denke auch nicht das es hier jemanden geben wird, der das Gestz exekutiert - aber darauf verlassen kann ich mich nicht.
 
Auch ich musste vor Jahren die genauen Daten meiner Hunde bekanntgeben (Rasse, Aussehen etc.)
Also die Gemeinden haben für gewöhnlich diese Information.

Die "Hundeabgabe neu" wird die Niederösterreicher erst mit Jänner 2011 treffen, jedoch die anderen Sachen nicht. Wie zB die Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 (gelistete Rassen) und 3 (auffällige Hunde):

Hier muss man der Gemeinde folgendes "anzeigen"

1. Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes sowie Chip-Nachweis
3. Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener
Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
4. Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer
Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder
gehalten werden soll
5. Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes (Übergangsfrist 6 Monate, für junge Hunde ein Jahr) - auch wenn noch keiner definitiv weiß welche Prüfung dem genügt.
6. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung


Was ich als problematisch erachte und vielleicht kann mir da ein Kundigerer auf die Sprünge helfen ob ich da einem Irrtum unterliege:

Binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes MUSS der Halter von gelisteten Rassen die Anzeige an die Gemeinde gemäß § 4 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise vorlegen.

MACHT MAN DAS NICHT...
Laut Gesetzestext kann die Gemeinde einem Hundehalter oder einer Hundehalterin das Halten eines Hundes gemäß § 2 (gelistete Rassen) oder § 3 (auffällige Hunde, unabhängig der Rassezugehörigkeit) untersagen,
wenn
- der Hundehalter die Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder
- der Hundehalter keine, eine unvollständige oder verspätete Anzeige gemäß § 4 Abs. 1 erstattet hat.


Also in spätestens 6 Monaten MÜSSEN ja alle betroffenen Hundehalter diese Meldung an ihre Gemeinden machen widrigenfalls könnte man ihnen die Hundehaltung untersagen. Wer will das Risiko schon eingehen?
Eine Meldung an Gemeinden, die jetzt noch nichtmal selbst informiert sind und ergo dessen auch ihre betroffenen Gemeindemitglieder nicht informieren können....??? Aber die Übergangsfristen laufen doch schon...

Ist DAS tatsächlich rechtens?

(hier ist das Gesetz zu finden http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412G2.pdf)
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch ich musste vor Jahren die genauen Daten meiner Hunde bekanntgeben (Rasse, Aussehen etc.)
Also die Gemeinden haben für gewöhnlich diese Information.

Die "Hundeabgabe neu" wird die Niederösterreicher erst mit Jänner 2011 treffen, jedoch die anderen Sachen nicht. Wie zB die Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 (gelistete Rassen) und 3 (auffällige Hunde):

Hier muss man der Gemeinde folgendes "anzeigen"

1. Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes sowie Chip-Nachweis
3. Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener
Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
4. Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer
Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder
gehalten werden soll
5. Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes (Übergangsfrist 6 Monate, für junge Hunde ein Jahr) - auch wenn noch keiner definitiv weiß welche Prüfung dem genügt.
6. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung


Was ich als problematisch erachte und vielleicht kann mir da ein Kundigerer auf die Sprünge helfen ob ich da einem Irrtum unterliege:

Binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes MUSS der Halter von gelisteten Rassen die Anzeige an die Gemeinde gemäß § 4 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise vorlegen.

MACHT MAN DAS NICHT...
Laut Gesetzestext kann die Gemeinde einem Hundehalter oder einer Hundehalterin das Halten eines Hundes gemäß § 2 (gelistete Rassen) oder § 3 (auffällige Hunde, unabhängig der Rassezugehörigkeit) untersagen,
wenn
- der Hundehalter die Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder
- der Hundehalter keine, eine unvollständige oder verspätete Anzeige gemäß § 4 Abs. 1 erstattet hat.


Also in spätestens 6 Monaten MÜSSEN ja alle betroffenen Hundehalter diese Meldung an ihre Gemeinden machen widrigenfalls könnte man ihnen die Hundehaltung untersagen. Wer will das Risiko schon eingehen?
Eine Meldung an Gemeinden, die jetzt noch nichtmal selbst informiert sind und ergo dessen auch ihre betroffenen Gemeindemitglieder nicht informieren können....??? Aber die Übergangsfristen laufen doch schon...

Ist DAS tatsächlich rechtens?

(hier ist das Gesetz zu finden http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412G2.pdf)


ich würde es eher so verstehen: sobald das gesetz kundgemacht wurde (was zB laut homepage meiner gemeinde noch nicht der fall sein dürfte) bist du verpflichtet, den hund zu melden, mit den von dir aufgezählten informationen.

ich gehe davon aus, dass du dann, sobald eine entscheidung über die art und weise des sachkundenachweises gefallen ist, verständigt wirst, und dann innerhalb 6 monaten diesen nachweisen musst.

...zumindest würde ich es so verstehen...
 
also im gesetzestext steht definitiv:

§ 13
Übergangsbestimmung

(1) Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes einen oder
mehrere Hunde gemäß § 2 halten, haben binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten des
Gesetzes
die Anzeige an die Gemeinde gemäß § 4 unter Anschluss der erforderlichen
Nachweise
vorzulegen.


und inkraftgetreten ist das gesetz heute.
:(


davor steht aber im § 4 Anzeige der Hundehaltung


(1) Das Halten von Hunden gemäß § 2 ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin
bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll,
unverzüglich unter Anschluss folgender Nachweise anzuzeigen...

(4) Ein Hundehalter oder eine Hundehalterin eines Hundes gemäß § 2, der oder die
zum Zeitpunkt der Anzeige über keinen Sachkundenachweis gemäß Abs. 2 verfügt,
hat den Sachkundenachweis binnen sechs Monaten ab Anzeige der Haltung des
Hundes der Gemeinde vorzulegen. Handelt es sich um einen jungen Hund, ist der
Sachkundenachweis innerhalb des ersten Lebensjahres des Hundes vorzulegen.



also ich kenne mich grad nicht aus!
WANN muss man jetzt anzeigen, wenn man jetzt schon einen betroffenen hund hat? unverzüglich oder spätestens in 6 monaten?
und wie wirkt sich das auf den sachkunde-nachweis aus?

schön, wer erklärt das gesetz jetzt otto-normal-verbraucher in allen facetten bitte? *umpf*

heißt das

- wenn ich seit spätestens 28.1. einen erwachsenen hund einer betroffenen rasse habe, dann habe ich maximal ein jahr für den sachkundenachweis (max. 6 monate bis anzeige auf gemeinde + 6 monate um sachkunde nachzureichen)? oder implizieren diese 6 monate, dass ich dann den sachkundenachweis gleich beilegen muss?
und
- wenn ich mit heute einen erwachsenen betroffenen hund übernehme habe ich 6 monate bis zum sachkundenachweis, da ich unverzüglich anzeigen muss, nicht wahr?

seh ich das jetzt richtig?
oder nicht?
himmel, da braucht man ja einen juristen! *umpf*
 
Zuletzt bearbeitet:
nein leider, im gesetzestext steht definitiv:

§ 13
Übergangsbestimmung
(1) Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes einen oder
mehrere Hunde gemäß § 2 halten, haben binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten des
Gesetzes die Anzeige an die Gemeinde gemäß § 4 unter Anschluss der erforderlichen
Nachweise vorzulegen.


und inkraftgetreten ist das gesetz heute.
:(

aha, das heisst also, dass man ab heute 6 monate zeit hat, bei der gemeinde "vorstellig" zu werden. da jetzt aber noch nicht feststeht, wie der sachkundenachweis auszusehen hat, kann ich diesen punkt noch nicht erfüllen.
d.h., wenn man zB erst ende februar drauf kommt, wie man das machen könnte, hat man nur mehr 5 monate zeit, oder noch kürzer, was dann den zeitraum für eine ordentliche ausbildung (für anfänger) schon ganz schön knapp macht....
 
also ich kenne mich grad nicht aus!
WANN muss man jetzt anzeigen, wenn man jetzt schon einen betroffenen hund hat? unverzüglich oder spätestens in 6 monaten?
und wie wirkt sich das auf den sachkunde-nachweis aus?

schön, wer erklärt das gesetz jetzt otto-normal-verbraucher in allen facetten bitte? *umpf*

heißt das

- wenn ich seit spätestens 28.1. einen erwachsenen hund einer betroffenen rasse habe, dann habe ich maximal ein jahr für den sachkundenachweis (max. 6 monate bis anzeige auf gemeinde + 6 monate um sachkunde nachzureichen)? oder implizieren diese 6 monate, dass ich dann den sachkundenachweis gleich beilegen muss?
und
- wenn ich mit heute einen erwachsenen betroffenen hund übernehme habe ich 6 monate bis zum sachkundenachweis, da ich unverzüglich anzeigen muss, nicht wahr?

seh ich das jetzt richtig?
oder nicht?
himmel, da braucht man ja einen juristen! *umpf*



ich zitier mich mal selbst, damit die fragen nicht untergehen.
haben wir eigentlich einen juristen unter uns??
 
wo finde ich das?
muss ich mich als bürger durch sämtliche internetseiten quälen um herauszufinden, wann ein neues gesetz in kraft tritt :confused:

Ja, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht;) Ist aber nicht nur bei Hundegsetzen so

Angel zum Fristenlauf: Jetzt hat - wer schon einen oder mehrere betroffene Hunde führt- mit der Meldung ein halbes Jahr Zeit = Übergangslösung.

Danach mußt du dann sofort, wenn du einen Hund erwirbst Meldung erstatten (müßtest du aber sowieso mit jedem Hund). Und für die div. Sachkundenachweise gelten dann wieder die angeführten Fristen

lg
 
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