NÖ Hundehaltegesetz - KUNDMACHUNG

ich zitier mich mal selbst, damit die fragen nicht untergehen.
haben wir eigentlich einen juristen unter uns??

- wenn ich seit spätestens 28.1. einen erwachsenen hund einer betroffenen rasse habe, dann habe ich maximal ein jahr für den sachkundenachweis (max. 6 monate bis anzeige auf gemeinde + 6 monate um sachkunde nachzureichen)? oder implizieren diese 6 monate, dass ich dann den sachkundenachweis gleich beilegen muss?

Wenn ich nitchts überlesen hab dann hast sechs Monate Zeit. Denn bei der Meldung für die du sechs Monate Zeit hast must du schon den Nachweis der erfordelichen Sachkunde iSd §4 Abs1 Z5 anschließen. Außer der Hund ist älter als 8 Jahre
und
- wenn ich mit heute einen erwachsenen betroffenen hund übernehme habe ich 6 monate bis zum sachkundenachweis, da ich unverzüglich anzeigen muss, nicht wahr?
richtig, für den Sachkundenachweis wiederrum 6 Monate, bzw. ein Jahr ankommend auf das Alter des Hundes.
Die Übergangungsbestimmung ist aus meiner Sicht sowieso mehr als ein schlechter Witz!
 
na ist das "super". :mad:
eingedenk der tatsache, dass sich der gesetzgeber noch nicht im klaren darüber ist, welche prüfung er anerkennen wird. :mad:
 
Wenn ich nitchts überlesen hab dann hast sechs Monate Zeit. Denn bei der Meldung für die du sechs Monate Zeit hast must du schon den Nachweis der erfordelichen Sachkunde iSd §4 Abs1 Z5 anschließen. Außer der Hund ist älter als 8 Jahre
.

aus dem Gesetz:
"(3) Die Landesregierung hat nähere Bestimmungen zum Inhalt und Umfang der
Ausbildung zur Vermittlung der erforderlichen Sachkunde für das gefahrlose Halten
eines Hundes gemäß §§ 2 und 3 durch Verordnung festzulegen."


Die Verordnung scheint es allerdings noch nicht zu geben.
Und weiter steht da.

(4) Ein Hundehalter oder eine Hundehalterin eines Hundes gemäß § 2, der oder die
zum Zeitpunkt der Anzeige über keinen Sachkundenachweis gemäß Abs. 2 verfügt,
hat den Sachkundenachweis binnen sechs Monaten ab Anzeige der Haltung des
Hundes der Gemeinde vorzulegen. Handelt es sich um einen jungen Hund, ist der
Sachkundenachweis innerhalb des ersten Lebensjahres des Hundes vorzulegen.


d,h. jetzt macht es auf alle Fälle Sinn (mit vorhandenen Hunden) bis zum letzten Drücker zu warten. Damit kannst die Frist automatisch auf ein Jahr verlängern, selbst wenn die einschlägige Verordnung morgen erlassen würde.
lg
 
aus dem Gesetz:
"(3) Die Landesregierung hat nähere Bestimmungen zum Inhalt und Umfang der
Ausbildung zur Vermittlung der erforderlichen Sachkunde für das gefahrlose Halten
eines Hundes gemäß §§ 2 und 3 durch Verordnung festzulegen."


Die Verordnung scheint es allerdings noch nicht zu geben.



aber es steht leider auch nirgends, dass deswegen die frist zur vorlage der sachkunde wegen fehlender verordnung ausgedehnt wird...?
wie ist das nun rechtlich???
 
Da ich mittlerweile den 9. Hund habe, hab ich's nicht für notwendig empfunden mit meinem Rotti die BGH zu machen, weil ich ihm das wesentlichste selbst beigebracht habe. Gott sei dank wird er heuer zehn Jahre, sonst könnt ich mit ihm in dem Alter noch nen Kurs machen.
 
der großteil der betroffenen hundehalter die ich kenne, haben überhaupt erst durch mich von dem gesetz erfahren, da sie kein internet haben. ich möchte ihnen möglichst gut erklären können, wie sie sich jetzt am besten verhalten sollen... :(
 
wo finde ich das?
muss ich mich als bürger durch sämtliche internetseiten quälen um herauszufinden, wann ein neues gesetz in kraft tritt :confused:
Jedes Gesetz, egal ob Bundes- oder Landesgesetz, tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft, sofern im Gesetz selbst nicht ein anderer Tag für das Inkrafttreten angegeben ist. Unbequem, aber wahr: jeder muss sich selbst darüber informieren, welche Gesetze für ihn gelten. Das stammt aus einer Zeit, wo es noch keine Gesetzesflut gab. Und niemand kann sich auf die Unkenntnis eines Gesetzes berufen, um vor Strafe sicher zu sein. Es sei denn, man ist Landeshauptmann des Faschingslandes!
 
aus dem Gesetz:
"(3) Die Landesregierung hat nähere Bestimmungen zum Inhalt und Umfang der
Ausbildung zur Vermittlung der erforderlichen Sachkunde für das gefahrlose Halten
eines Hundes gemäß §§ 2 und 3 durch Verordnung festzulegen."

Die Verordnung scheint es allerdings noch nicht zu geben.
Und weiter steht da.

(4) Ein Hundehalter oder eine Hundehalterin eines Hundes gemäß § 2, der oder die
zum Zeitpunkt der Anzeige über keinen Sachkundenachweis gemäß Abs. 2 verfügt,
hat den Sachkundenachweis binnen sechs Monaten ab Anzeige der Haltung des
Hundes der Gemeinde vorzulegen. Handelt es sich um einen jungen Hund, ist der
Sachkundenachweis innerhalb des ersten Lebensjahres des Hundes vorzulegen.

d,h. jetzt macht es auf alle Fälle Sinn (mit vorhandenen Hunden) bis zum letzten Drücker zu warten. Damit kannst die Frist automatisch auf ein Jahr verlängern, selbst wenn die einschlägige Verordnung morgen erlassen würde.
lg

Der Abs4 gilt aus meiner Sicht nur für "neue" Hunde, da er durch die Übergangsbestimmung ins §13 Abs1 1. Satz zweiter Halbsatz, "...unter Anschluss der erforderlichen Nachweise..." ausgehebelt wird.
 
Es sei denn, man ist Landeshauptmann des Faschingslandes!

:D:D:D

dann, bezirksnachbar, wo finde ich dann die kundmachung?
(jetzt hab ich sie, dank gänserndorfer, schon gefunden), aber wenn man auf die homepage von mödling geht, steht da nix! (sehr wohl kundmachungen, aber nix hundegesetz)
woher sollte ich also wissen, wann, welches gesetz kundemacht wird :confused:
 
das heißt die 6 monate gelten offenbar ab heute was die anzeige betrifft.
und bei der sachkunde? auch ab heute oder erst ab erlass der entsprechenden verordnung mit genauer beschreibung dieses tests?
 
:D:D:D

dann, bezirksnachbarin, wo finde ich dann die kundmachung?
(jetzt hab ich sie, dank gänserndorfer, schon gefunden), aber wenn man auf die homepage von mödling geht, steht da nix! (sehr wohl kundmachungen, aber nix hundegesetz)
woher sollte ich also wissen, wann, welches gesetz kundemacht wird :confused:

Das lernte man zumindest in meiner Zeit noch in der Schule: Im Bundes- oder Landesgesetzblatt bzw. neuerdings im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes - ris.bka.gv.at). Übrigens:Nachbar!!
 
Die Kundmachung findest auf der Seite für die ich dir den Link reingestellt hab. Das Gesetz sollte auch auf der Seite sein (darüber). Fürs RIS wirds noch etwas brauchen (wenn du das Papierdl sehn willst LGBl).
 
das heißt die 6 monate gelten offenbar ab heute was die anzeige betrifft.
und bei der sachkunde? auch ab heute oder erst ab erlass der entsprechenden verordnung mit genauer beschreibung dieses tests?

Meiner Information nach, muß 2010 noch nichts gemacht werden, Information der Stadt St.Pölten.
Ab 1.1.2011 wird damit begonnen. Wie ein Sachkundenachweis aussieht konnte mir niemand sagen, im Gesetz selber steht eine Schulung von mind. 10 Std. bei geeigneten Personen- mal frei übersetzt. Das hieße für mich, dass ein Hundeschulbesuch mit Prüfung reichen müsste, wenn der Hund unter 8 Jahren alt ist. Ab 8 Jahren kommt es nicht zum Tragen, sofern der Hund nicht auffällig wird/ist/war.
 
Meiner Information nach, muß 2010 noch nichts gemacht werden, Information der Stadt St.Pölten.
Ab 1.1.2011 wird damit begonnen. Wie ein Sachkundenachweis aussieht konnte mir niemand sagen, im Gesetz selber steht eine Schulung von mind. 10 Std. bei geeigneten Personen- mal frei übersetzt. Das hieße für mich, dass ein Hundeschulbesuch mit Prüfung reichen müsste, wenn der Hund unter 8 Jahren alt ist. Ab 8 Jahren kommt es nicht zum Tragen, sofern der Hund nicht auffällig wird/ist/war.

Es ist zu unterscheiden.

NÖ Hundehaltegesetz gültig ab heute
Änderung des NÖ Hundeabgabengesetz mit 1.1.2011 (Hundeabgabe)
 
Es ist zu unterscheiden.

NÖ Hundehaltegesetz gültig ab heute
Änderung des NÖ Hundeabgabengesetz mit 1.1.2011 (Hundeabgabe)

Ja ich weiß, mir wurde es so gesagt, dass auch keine Kennzeichnungspflicht, Sachkundenachweispflicht (was für ein Wort) ect. mehr dieses Jahr kommt.
Auf der Landesregierung konnte mir heute nichts Genaues gesagt werden.
Also ruf ich nächste Woche wieder an. Alle schreien wir sollen machen und keiner sagt uns was denn nun genau.:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
@ exilim: die werden sich noch wundern wieviel arbeit sie plötzlich mit uns haben. :D
Genau, ein Gesetz rausbringen und dann sagen- nix genaues wiss ma nicht- typisch.:rolleyes:
Ich geh denen solange auf den Senkel bis ich ein Schreiben bekomm, wo Alles genau drinnen steht, drum ruf ich dort ja an, Mails müssens nicht beantworten, aber abheben müssens. :D
 
ich hab in st. pölten auch schon mehrmals nachgefragt - keine Antwort oder aber die antwort, dass sie nix wissen:confused:

nur so ein gedanke, ein freund von mir war ganz "schlau" er hat eine pitbullhündin, die also für mich zumindest schon als solche erkennbar ist, er hat sie als "Boxermischlingshündin" angemeldet, allerdings schon vor 6 Jahren - was, wenn mir dieser Hündin ein Beissvorfall wäre und irgendjemand kommt drauf was das wirklich für eine Rasse ist? dann würde er ja noch mehr probleme kriegen, oder? Abgerichtet ist sie, von daher dürfte ein Hundeführerschein keinerlei Problem sein....
also ich würde mich sowas nicht trauen, in so einem Fall zu lügen, andererseits, wenn nie jemand auf die idee kommt und es keine vorfälle mit ihr gibt wird er wohl nie probleme kriegen, oder?
Könnte mri vorstellen, dass Boxermischlinge oder überhaupt Mischlinge momentan recht beliebt sind und im zuge der hundesteuer sicher noch beliebter werden :eek:
gut finde ichs nicht, zumind. nicht bei hunden wo man schon als laie erkennt, welche rasse das wirklich ist.....:eek:
 
ich hab in st. pölten auch schon mehrmals nachgefragt - keine Antwort oder aber die antwort, dass sie nix wissen:confused:

nur so ein gedanke, ein freund von mir war ganz "schlau" er hat eine pitbullhündin, die also für mich zumindest schon als solche erkennbar ist, er hat sie als "Boxermischlingshündin" angemeldet, allerdings schon vor 6 Jahren - was, wenn mir dieser Hündin ein Beissvorfall wäre und irgendjemand kommt drauf was das wirklich für eine Rasse ist? dann würde er ja noch mehr probleme kriegen, oder? Abgerichtet ist sie, von daher dürfte ein Hundeführerschein keinerlei Problem sein....
also ich würde mich sowas nicht trauen, in so einem Fall zu lügen, andererseits, wenn nie jemand auf die idee kommt und es keine vorfälle mit ihr gibt wird er wohl nie probleme kriegen, oder?
Könnte mri vorstellen, dass Boxermischlinge oder überhaupt Mischlinge momentan recht beliebt sind und im zuge der hundesteuer sicher noch beliebter werden :eek:
gut finde ichs nicht, zumind. nicht bei hunden wo man schon als laie erkennt, welche rasse das wirklich ist.....:eek:

Ähm,... wenn man sich nicht so auskennt mit Hunden...man kann ja nicht alles wissen... da soll ein Pit drin sein?? Nein kenn ich nicht, das ist doch ein Boxer...und gaaanz unschuldig schaun - fertig! :eek:

Es gibt viele Staffmischlinge, die gerne als Labimischling angegeben werden oder wie du sagst Boxermischling... Ich muss als Hundebesitzer kein Rasseexperte sein und nachweisen kann's dir auch niemand...
 
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