NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Ich hoffe meine Trainerin wird als "befähigte Person" anerkannt. Bin schon gespannt, was die Ldsreg zu ihrem Antrag sagt.
 
bei uns am platz gibt es heute abend schon eine sitzung, wo wir sicher darüber diskutieren werden wie solch ein "listenhundekurs" odgl. aussehen wird. wirds überhaupt einen eigenen für diese hunde geben oder eher mitgliedschaft oder oder oder..... bin schon gespannt

da ich mit shana die BH, BGHA und BGH1 hab, werd ich mir diese sachkunde gleich ausstellen lassen, sobald ich die 4 std. theorievortrag hab :rolleyes: bei der BH prüfung warens ja nur 1,5 std. aber im prinzip ja ziemlich das gleiche.

der wr HFS darf also in NÖ nicht anerkannt werden, da in wien ja alltagssituationen geprüft werden und nicht wie in NÖ die UO. in NÖ wird eben die UO geprüft und keine alltagssituationen, was wiederrum für wien nicht reicht. echt leute, ich find das arg!!!! :rolleyes:

ABER die BH prüfung vom ÖGV enthält ja doch div. situationen vom wr. HFS. reicht dann ev. die NÖ sachkunde und die BH prüfung dafür aus, dass mir in wien der HFS ausgestellt wird oder müsst ich dann allen ernstes wirklich in wien noch den HFS machen??

als schäferbesitzer muss man sich ja doch schon gedanken drüber machen und was man hat, dass hat man
 
Mich interessiert, wie die Ldsreg die Befähigung überprüft. Da bin ich gespannt wie das funktioniert.
 
Gerade auf der ÖKV Seite entdeckt:


Die NÖ Landesregierung anerkennt den Wiener Hundeführschein als Prüfung für ihre gelisteten Hunde.
 
hallo freundin hat gestern noch mit landesregierung NÖ telefoniert und nochmals gefragt
also

- die anerkennen den wr hfs in verbindung! mit dem theorieteil den man zb beim ÖKV zu bestimmten terminen machen kann( 3 od 4 std müsst mal schauen)


- hunde die zum zeitpunkt des Inkrafttreten!!!!!!!!! des Gesetzes keine 8 jahre alt waren sind nicht befreit von dem sachkundenachweis( weiss nicht ob das eh schon geklärt war) egal ob krank oder nicht

- nehm ich mir nen neuen welpen hab ich 1 jahr zeit/übergangsfrist in NÖ den HFS zu machen ab Meldung des Hundes bei der Behörde

ach ja ich hatte gespräch mit nem beamten der bpd wien abt. waffen und veranstaltungen
der hat mich! allen ernstes gefragt wie das jetzt ist mit dem hfs ob der freiwillige jett überhaupt als verpflichtender anerkannt wird-die sind echt arm

so das meine info- sollt ich was doppelt gepostet haben was ihr eh schon wisst- gut so dann könnt ihrs nicht vergessen:D:D:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

ich checks immer noch nicht....
ich hab mit meiner StaffBull Hündin bereits die BGH1 (BGH2 folgt heuer noch), reicht das jetzt oder muss ich den praktischen Teil noch machen?
Klar den theoretischen Teil muss ich sowieso machen, was sicher spannend wird mit meiner 2 Monaten alten Tochter die mit muss :)

Lg Sabrina
 
Hi,

ich checks immer noch nicht....
ich hab mit meiner StaffBull Hündin bereits die BGH1 (BGH2 folgt heuer noch), reicht das jetzt oder muss ich den praktischen Teil noch machen?
Klar den theoretischen Teil muss ich sowieso machen, was sicher spannend wird mit meiner 2 Monaten alten Tochter die mit muss :)

Lg Sabrina

Da du schon eine Bgh Prüfung hast, musst du nur mehr den Theorieteil ablegen. ;)
 
Gibts eigentlich auch von der Landesregierung zugelassene Trainer, die eine vergleichbare einschlägige Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in oder ausländische Organisation nachgewiesen haben?
 
Ich weiß, bin schon recht spät dran mit dieser Frage...

Wie sieht das mit dem "Hundeführerschein" in NÖ aus?

Wir haben vor ein paar Monaten von der Gemeinde einen Bescheid bekommen, dass wir Angaben über unsere Rotti-Hündin machen müssen, von wegen wie alt, Geschlecht, Einfriedung des Grundstückes etc. . Außerdem muss man eine Bescheinigung abgeben, dass man in einer Hundeschule war/ist.

So, nun höre ich von einigen Seiten, dass man nun doch einen Hundeführerschein machen muss... Ist der Sachkundenachweis erledigt, wenn man, so wie wir, einen Hundetrainer hatten oder reicht das nicht? Konnte das auf den verschiedenen Homepages nicht herauslesen...

Liebe Grüße
 
Ich weiß, bin schon recht spät dran mit dieser Frage...

Wie sieht das mit dem "Hundeführerschein" in NÖ aus?

Wir haben vor ein paar Monaten von der Gemeinde einen Bescheid bekommen, dass wir Angaben über unsere Rotti-Hündin machen müssen, von wegen wie alt, Geschlecht, Einfriedung des Grundstückes etc. . Außerdem muss man eine Bescheinigung abgeben, dass man in einer Hundeschule war/ist.

So, nun höre ich von einigen Seiten, dass man nun doch einen Hundeführerschein machen muss... Ist der Sachkundenachweis erledigt, wenn man, so wie wir, einen Hundetrainer hatten oder reicht das nicht? Konnte das auf den verschiedenen Homepages nicht herauslesen...

Liebe Grüße

Sorry - aber die Mühe den schon geschriebenen Text zu lesen könntest du dir schon machen.

ALLE Themen und Vorgaben zur NÖ-Sachkunde: www.dog-web.at
 
Werden die anerkannten Prüfer von der Landesregierung auf eine Liste ins Internet gestellt oder muss man selber um Aufnahme ersuchen?
 
Ich habs gerade selbst auf der Landeshomepage gelesen:

Werden die Personen, die vom Land Niederösterreich zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung zugelassen werden, in einer Liste erfasst und den Bürgern zugänglich gemacht?

Die Verbände (siehe Punkt 16) führen die zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung berechtigten Personen - nach Zulassung durch die Landesregierung - auf der jeweiligen Homepage an.

Muss man sich dann an einen der drei Verbände wenden und die nehmen einen dann auf ihre Liste auf?
 
Ich habs gerade selbst auf der Landeshomepage gelesen:

Werden die Personen, die vom Land Niederösterreich zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung zugelassen werden, in einer Liste erfasst und den Bürgern zugänglich gemacht?

Die Verbände (siehe Punkt 16) führen die zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung berechtigten Personen - nach Zulassung durch die Landesregierung - auf der jeweiligen Homepage an.

Muss man sich dann an einen der drei Verbände wenden und die nehmen einen dann auf ihre Liste auf?

Ja - allerdings sollte man im Verband Mitglied sein, denn die Verbände "bürgen" für die an die Landesregierung gemeldeten Personen.
 
Meine Hundetrainerin ist in keinen Verein, aber deswegen ist sie ja von der Landesregierung überprüft worden. Ich habe nur gedacht, es gibt irgendwo eine zentrale Liste, wo alle Berechtigten draufstehen.
 
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