NÖ Hundehaltegesetz nicht verfassungswidrig

Aufgefallen? das ist ein Ringschluß!

wenn das Gesetz diese Hunde als Kampfhunde bezeichnet sind diese gefährlich weil sie laut Gesetz als Kampfhunde bezeichnet werden.

lies bitte das ganze urteil, dann weißt du was ich gemeint habe:rolleyes: (ich weiß nicht, wie lange du das schon in Ö verfolgst oder auch nicht, bitte lies mal nach, aufgrund welchen grundlagen das gesetz beschlossen wurde;))
 
ich verfolge Ö erst eit ganz kurzem...
ich fand die Passage nur sehr lustig. Auf welchen Grundlagen... (keinen? ;) )

du das ganze ist seit 2 jahren leider gottes immer und immer wieder ein leidliches thema, welches durch hetzkampagnen seitens der politik und der medien und manch anderer :rolleyes: nie zur ruhe kommt, ich hab keine lust alles rauszusuchen (ist nicht böse gemeint), betätige hier die suchfunktion, dann wirst du genügend material finden;)

nur kurz das, was ich aus dem urteil an zitat (das gesamte von mir) herauskopiert habe, war anscheinend EINE begründung, dafür, warum das gesetz gerechtfertigt ist, gilt für NÖ

in wien gabs eine imaginäre, als staatsgeheimnis verwahrte statistik und eine volksbefragung mit manipulativer, suggestiver fragestellung und einer hetzkampagne über die medien, gesteuert durch die politik
 
in wien gabs eine imaginäre, als staatsgeheimnis verwahrte statistik und eine volksbefragung mit manipulativer, suggestiver fragestellung und einer hetzkampagne über die medien, gesteuert durch die politik

schade das sich dafür keine Leute gefunden haben die so was dokumentieren!
In Sachen "Kampfhunde" gibt es doch en ganz rührige Frau an der Uni: Irene Sommerfeld-Stur die sich neben der Zuchtproblematik auch damit beschäftigt hat.
 
Dazu fällt mir nur ein .....................

"Der geistige Horizont ist der Abstand zwischen Stirn und Brett

Manche Menschen haben einen geistigen Horizont mit Radius null, das nennen sie dann Standpunkt..."

:cool:

:confused::confused::confused:

Und wen meinst du jetzt damit??
Den Österreichischen Verfassungsgerichtshof? Den Journalisten, der darüber berichtet hat? Mich, weil ich´s eingestellt habe?

Was viele hier immer wieder falsch verstehen: Der VfGH entscheidet ja nicht darüber, ob ein Gesetz gut, sinnvoll oder blöd ist, sondern lediglich darüber, ob es mit unserer Verfassung in Einklang steht. Und das tut es nun mal.

Das heißt ja aber nicht, dass das Gesetz jetzt deswegen in Stein gemeißelt ist wie die 10 Gebote. Mit entsprechenden politischen Mehrheiten könnte es innerhalb kürzester Zeit aufgehoben bzw. geändert werden.

Und das muss ja wohl jedem, der sich ein bissl dafür interessiert, auch schon vorher klar gewesen sein. Selbst wenn der VfGH Gesetze aufhebt, heißt das nicht, dass damit alles eitel Wonne ist. Im Gegenteil, meist folgen in solchen Fällen noch strengere Regelungen, die aber juristisch so formuliert sind, dass sie dann auf jeden Fall halten.
 
:confused::confused::confused:

Und wen meinst du jetzt damit??
Den Österreichischen Verfassungsgerichtshof? Den Journalisten, der darüber berichtet hat? Mich, weil ich´s eingestellt habe?

Was viele hier immer wieder falsch verstehen: Der VfGH entscheidet ja nicht darüber, ob ein Gesetz gut, sinnvoll oder blöd ist, sondern lediglich darüber, ob es mit unserer Verfassung in Einklang steht. Und das tut es nun mal.

Das heißt ja aber nicht, dass das Gesetz jetzt deswegen in Stein gemeißelt ist wie die 10 Gebote. Mit entsprechenden politischen Mehrheiten könnte es innerhalb kürzester Zeit aufgehoben bzw. geändert werden.

du hast was wichtiges vergessen...oder verschärft werden, va. wenn wieder um wählerstimmen geht:mad:

Und das muss ja wohl jedem, der sich ein bissl dafür interessiert, auch schon vorher klar gewesen sein. Selbst wenn der VfGH Gesetze aufhebt, heißt das nicht, dass damit alles eitel Wonne ist. Im Gegenteil, meist folgen in solchen Fällen noch strengere Regelungen, die aber juristisch so formuliert sind, dass sie dann auf jeden Fall halten.

und was mir und auch anderen sehr sauer aufstößt bzw. unbehagen vereitet (habe ich vorher schon geschrieben) bzw ich sehr bedenklich finde ist und das nicht nur auf DIESES gesetz bezogen, ist die BEGRÜNDUNG, zumindest ein teil der begründung......
 
und was mir und auch anderen sehr sauer aufstößt bzw. unbehagen vereitet (habe ich vorher schon geschrieben) bzw ich sehr bedenklich finde ist und das nicht nur auf DIESES gesetz bezogen, ist die BEGRÜNDUNG, zumindest ein teil der begründung......

:confused: Die Begründung ist ja aber auch nicht die Begründung für das Gesetz, sondern wiederum nur die Begründung, dass das Gesetz nicht verfassungswidrig ist.

Und wenn man sich das ö. Verfassungsrecht ansieht, dann ist die Begründung völlig logisch und rechtskonform.
 
Ein ausgemachter Blödsinn ist das Ganze trotzdem...ganz egal, ob nun gesetzeskonform oder nicht...aber in Ö wiehert halt noch immer der Amtsschimmel...wir haben ja auch keine anderen Sorgen als die Hunderassen...

LG
 
Ein ausgemachter Blödsinn ist das Ganze trotzdem...ganz egal, ob nun gesetzeskonform oder nicht...aber in Ö wiehert halt noch immer der Amtsschimmel...wir haben ja auch keine anderen Sorgen als die Hunderassen...

LG

Zu sagen "dasist einSchmarrn, das brauchen wir nicht"...kan ich gut als Einwand gelten lassen......

aber was den Amtsschimmel betrifft:

Fakt ist, NICHT die Mitglieder des VfGH haben sich auf das Gesetz gestürzt um zu "amtsschimmeln", sie waren aufgrund der Gesetze zu dieser Prüfung gezwungen.

Heißt, HH haben das Verfahren erzwungen, da kann man wohl nicht von Amtsschimmel sprechen.
 
:confused: Die Begründung ist ja aber auch nicht die Begründung für das Gesetz, sondern wiederum nur die Begründung, dass das Gesetz nicht verfassungswidrig ist.

Und wenn man sich das ö. Verfassungsrecht ansieht, dann ist die Begründung völlig logisch und rechtskonform.

ich zitiere mich jetzt nochmals selbst, es geht mir genau um DIESEN satz und DER ist für mich nicht logisch, tut leid (auch wenn anscheinend gesetzes oder rechtskonform), weil der sagt für MICH definitiv aus, dass eine durchschnittsbetrachtung (von der "allgemeinheit":confused:) ausreicht, dass menschen diese rassen als gefährdung sehen:confused: - DAS ist grund genug, dass diese hunde diskriminiert werden:confused:, aber wie schon geschrieben, ich denke wiedermal über den tellerrand ein wenig hinaus......bzw. will ich mir nicht ganz vorstellen, WAS alles mit so einer begründung (obs jetzt juristisch so genannt wird, weiß ich nicht, bin kein jurist) möglich ist (wie schon geschrieben, nicht NUR in bezug auf die hh!) - und JA, das macht mich nicht nur nachdenklich:(

....
kann der Gesetzgeber schon aus diesem Grund dabei im Wege einer Durchschnittsbetrachtung (auch) darauf abstellen, dass die in § 2 Abs. 2 NÖ HundehalteG genannten "Kampfhunde" von anderen Menschen typischerweise als solche mit erhöhtem Gefährdungspotential wahrgenommen G 24/11[FONT=Calibri,Calibri][FONT=Calibri,Calibri]‐[/FONT][/FONT]7 G 26/11[FONT=Calibri,Calibri][FONT=Calibri,Calibri]‐[/FONT][/FONT]6 G 45/11[FONT=Calibri,Calibri][FONT=Calibri,Calibri]‐[/FONT][/FONT]6 06.10.2011 17 von 18 werden und daher besondere Maßnahmen erforderlich sind
bzw....
Wie die NÖ Landesregierung eben zu Recht hervorhebt, sollen und "können durch diese Maßnahme auch Menschen beruhigt werden."
 
Zu sagen "dasist einSchmarrn, das brauchen wir nicht"...kan ich gut als Einwand gelten lassen......

aber was den Amtsschimmel betrifft:

Fakt ist, NICHT die Mitglieder des VfGH haben sich auf das Gesetz gestürzt um zu "amtsschimmeln", sie waren aufgrund der Gesetze zu dieser Prüfung gezwungen.

Heißt, HH haben das Verfahren erzwungen, da kann man wohl nicht von Amtsschimmel sprechen.

Ich hab ja auch nicht den VfGH gemeint, sondern jene, die dieses Gesetz kreiert und beschlossen haben...:)

LG
 
ich zitiere mich jetzt nochmals selbst, es geht mir genau um DIESEN satz und DER ist für mich nicht logisch, tut leid (auch wenn anscheinend gesetzes oder rechtskonform), weil der sagt für MICH definitiv aus, dass eine durchschnittsbetrachtung (von der "allgemeinheit":confused:) ausreicht, dass menschen diese rassen als gefährdung sehen:confused: - DAS ist grund genug, dass diese hunde diskriminiert werden:confused:, aber wie schon geschrieben, ich denke wiedermal über den tellerrand ein wenig hinaus......bzw. will ich mir nicht ganz vorstellen, WAS alles mit so einer begründung (obs jetzt juristisch so genannt wird, weiß ich nicht, bin kein jurist) möglich ist (wie schon geschrieben, nicht NUR in bezug auf die hh!) - und JA, das macht mich nicht nur nachdenklich:(

....
kann der Gesetzgeber schon aus diesem Grund dabei im Wege einer Durchschnittsbetrachtung (auch) darauf abstellen, dass die in § 2 Abs. 2 NÖ HundehalteG genannten "Kampfhunde" von anderen Menschen typischerweise als solche mit erhöhtem Gefährdungspotential wahrgenommen G 24/11[FONT=Calibri,Calibri][FONT=Calibri,Calibri]‐[/FONT][/FONT]7 G 26/11[FONT=Calibri,Calibri][FONT=Calibri,Calibri]‐[/FONT][/FONT]6 G 45/11[FONT=Calibri,Calibri][FONT=Calibri,Calibri]‐[/FONT][/FONT]6 06.10.2011 17 von 18 werden und daher besondere Maßnahmen erforderlich sind
bzw....
Wie die NÖ Landesregierung eben zu Recht hervorhebt, sollen und "können durch diese Maßnahme auch Menschen beruhigt werden."

Wenn das der einzige Satz in der Begründung wäre, dann wäre das auch bedenkenswert, wie ich finde. Es ist aber ein Satz in vielen Seiten Begründung-und so wie ich das lese, hatten andere Argumente wesentlich mehr Gewicht.
 
Wenn das der einzige Satz in der Begründung wäre, dann wäre das auch bedenkenswert, wie ich finde. Es ist aber ein Satz in vielen Seiten Begründung-und so wie ich das lese, hatten andere Argumente wesentlich mehr Gewicht.

:)JA.

Siehe das "auch" in dem Satz.

Es wird damit keineswegs gesagt: Menschen tun sich zusammen und erklären willkürlch: das empfinden wir als Gefahr

und schwuppdiwupp gibts ein Gesetz

es wird auf die Vorfälle in NÖ verwiesen, auf die Tatsachen und dann wird u.a. der Zusammenhang hergestellt.

Ist für mich persönlich auch nicht unlogisch.
 
Eigentlich darf ich hier gar nicht mitreden, ich habe nämlich 1. die Begründung nicht ganz gelesen, eigentlich nur die geposteten Auszüge und 2tens bin ich kein Jurist und habe ehrlich gesagt wenig Ahnung.

Warum ich trotzdem schreibe, weil ich so enttäuscht bin, es ist mir fast egal ob formal alles in Ordnung ist, es ist einfach unlogisch und unfair! Ich verstehe nicht, wie es von Gesetz her ok sein kann Gefährlichkeit gleich mal vorweg zu unterstellen bzw. einzelnen Menschen einfach abzusprechen selbst Verwantwortung übernehmen zu können. Außerdem habe ich wirklich Angst, dass es bei uns auch noch so weit kommen könnte, dass die gelisteten Hunde "entsorgt" werden, ich glaube auch, dass das mit ein Grund ist warum ein "Tierschutzkompetenzzentrum" unter Kontrolle der Stadt Wien geplant ist.

Wenn ich an diese Dinge denke, denke oder schaue ich auf meinen "Kampfhund", der daheim die meiste Zeit friedlich auf der Couch schläft, mich oft mit seinem "Leckerli!!!-ich verhunger!"-Blick anschaut, vom Kater eine auf die Nase kriegt, weil der Gierschlund (Kater) mir noch schnell das für Hund gedachte Leckerli aus der Hand schlagen will und der "Kampfhund" trotzdem nur dumm schaut, alle Menschen heiß liebt - sind ALLE beste Freunde und zu Kindern extra sanft ist. Also JA, ICH nehme es persönlich :(

Ich fühl mich übergangen und hilflos und in Österreich nicht mehr sicher ... ob das dumm ist? Keine Ahnung, so empfinde ich halt :o
 
Eigentlich darf ich hier gar nicht mitreden, ich habe nämlich 1. die Begründung nicht ganz gelesen, eigentlich nur die geposteten Auszüge und 2tens bin ich kein Jurist und habe ehrlich gesagt wenig Ahnung.

Warum ich trotzdem schreibe, weil ich so enttäuscht bin, es ist mir fast egal ob formal alles in Ordnung ist, es ist einfach unlogisch und unfair! Ich verstehe nicht, wie es von Gesetz her ok sein kann Gefährlichkeit gleich mal vorweg zu unterstellen bzw. einzelnen Menschen einfach abzusprechen selbst Verwantwortung übernehmen zu können. Außerdem habe ich wirklich Angst, dass es bei uns auch noch so weit kommen könnte, dass die gelisteten Hunde "entsorgt" werden, ich glaube auch, dass das mit ein Grund ist warum ein "Tierschutzkompetenzzentrum" unter Kontrolle der Stadt Wien geplant ist.

Wenn ich an diese Dinge denke, denke oder schaue ich auf meinen "Kampfhund", der daheim die meiste Zeit friedlich auf der Couch schläft, mich oft mit seinem "Leckerli!!!-ich verhunger!"-Blick anschaut, vom Kater eine auf die Nase kriegt, weil der Gierschlund (Kater) mir noch schnell das für Hund gedachte Leckerli aus der Hand schlagen will und der "Kampfhund" trotzdem nur dumm schaut, alle Menschen heiß liebt - sind ALLE beste Freunde und zu Kindern extra sanft ist. Also JA, ICH nehme es persönlich :(

Ich fühl mich übergangen und hilflos und in Österreich nicht mehr sicher ... ob das dumm ist? Keine Ahnung, so empfinde ich halt :o

:):) Für mich ist das absolut nicht dumm

selbstverständlich darfst-kannst-mußt Du mitreden

und selbstverständlich kannst Du sagen, dass das für Dich unlogisch ist

die der Gesetzgebung innewohnende Logik ist ja manchmal wirklich schwer nachzuvollziehen......

niemand muss mit dieser Entscheidung einverstanden sein

Es ist nur ein sehr großer Unterschied, ob man wie Du, ehrlichepersönliche Empfindungen und Sichtweisen äußert

oder ober man als Laie das Wissen und Können g'standener Verfassungsrechtler verneint....schließlich ist so eine Entscheidung nichtz die eines Einzelnen, es wurde von 14 Verfassungsrechtlern mit langjähriger Erfahrung entschieden.
 
@ Tamino: Danke :) Nur geht es in diesem Thread ja nicht um Persönliches sondern um das Gesetz und da herumjammern wie ein trotziges Kind hilft ja nix ... leider :D Aber es hat gut getan, das mal einfach loszuwerden :)
 
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