NÖ Hundehaltegesetz nicht verfassungswidrig

na wunderbar, die Hetzjagd auf Hunde ist hiermit legitimiert :(:(..mich kotzt das nur mehr an....:(

Also wenn schon blindes Kotzen (ist aber keine wirklich erwachsene Reaktion), dann solltest du sehen, dass es nicht gegen Hunde sondern gegen HundeHALTER geht. Und das habt ihr euch zum Teil auch selbst zuzuschreiben, ihr Wehleidigen. Die armen Tiere!

Für deinen beleidigten Menschen-Teil wende dich an den Europäischen Gerichtshof.
 
Viele Mitbürger fürchten sich vor so manchem, manche auch vor vielem, - nehmen es als gefährlich war: Menschen mit einer bestimmten Haartracht, Kleidung, Hautfarbe, Kopfbedeckung und neuerdings eben auch Hund. Setzt das den Gleichheitsgrundsatz außer Kraft?

So geht das gar nicht, das ist kontraproduktiv für den Tierschutz, wie du dich hier benimmst. Wo hast du denn diesen Unsinn gelernt, in welchem Lager? Sollte das was Rechtes/Linkes sein (was man ja auch leicht verwechserln kann), dann vergiss es sofort. Die armen Tiere!

In Wahrheit sind dir die Kopfbedeckungen doch ganz egal, du Scheinheiliger!
 
Viele Mitbürger fürchten sich vor so manchem, manche auch vor vielem, - nehmen es als gefährlich war: Menschen mit einer bestimmten Haartracht, Kleidung, Hautfarbe, Kopfbedeckung und neuerdings eben auch Hund. Setzt das den Gleichheitsgrundsatz außer Kraft?

Soeben habe ich auf Facebook gelesen, dass in einer Billa-Filiale in den letzten Tagen fremdländisch aussehenden Menschen der Zutritt verwehrt wurde, weil ebenfalls so aussehende Personen wiederholt Ladendiebstahl begangen hatten. Wahrscheinlich ist das nicht einmal gesetzeswidrig - empörend ist allemal.

Gleichheitsgrundsatz: Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Das Grundgesetz verbietet es, jemanden wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen zu benachteiligen oder zu bevorzugen (vgl. auch Gleichberechtigung). G. bindet Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Er gebietet, tatbestandlich Gleiches rechtlich gleich zu behandeln. Vgl. auch Willkürverbot und Ermessen.


Es geht also ausschließlich darum, daß kein Mensch wegen seines Geschlechts usw benachteiligt oder bevorzugt wird. Und kann deshalb natürlich nicht auf Hunde angewendet werden. Und selbstverständlich verstößt es auch nicht gegen den G., wenn Senioren weniger für's Zugfahren zahlen müssen, wenn Frauen ein anderes Pensionsantrittsalter haben oder wenn man unterschiedlich hohe Steuern zahlen muß-eigentlich doch logisch.


Und ich bin absolut sicher, daß es nicht gesetzlich gedeckt ist, daß Billa fremdländisch aussehenden Menschen das Betreten des Geschäfts verbietet- ein "Lokalverbot" darf sicher so nicht pauschal ausgesprochen werden.
 
Schon lustig, dass selbst das Gericht weiß, dass es wissenschaftlich nicht haltbar ist - aber gesetzeskonform ist es...

Was sagt das bitte über ein Rechtssystem aus :eek:
 
Schon lustig, dass selbst das Gericht weiß, dass es wissenschaftlich nicht haltbar ist - aber gesetzeskonform ist es...

Was sagt das bitte über ein Rechtssystem aus :eek:

Das steht aber in dem ganzen Urteil so nicht drin. Es steht "nicht unproblematisch", und dann eine lange Erklärung, warum man trotzdem von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgeht.
 
@ orest

Was Du schreibst ist grundsätzlich natürlich richtig. Der Gleichheitsgrundsatz gilt für Menschen.
Das NÖ Hundehaltegesetz (u. natürlich auch das entsprechende Wr. Gesetz) sieht aber für Hundehalter (also MENSCHEN) bestimmter Hunderassen besondere Auflagen vor und bahandelt sie daher nicht gleich, wie z.B. Yorkihalter. Das wird, denke ich, ja unbestritten sein. WÄRE es nun so, daß die gelisteten Rassen tatsächlich ein - genetisch bedingt - höheres Aggressionspotential HÄTTEN, und damit gefährlicher wären als Hunde vergleichbarer Größe, dann würde diese Ungleichbehandlung dem Gleichheitsgrundsatz mMn nicht widersprechen (genauso wie es dem Gleicheitsgrundsatz ja auch nicht widerspricht, daß man für's Motoradfahren einen Führerschein braucht und für's Fahrradfahren nicht). Auch wäre dann das Recht auf größtmögliche öffentliche Sicherheit natürlich ein triftiger Grund das Halten dieser Rassen unattraktiv zu machen und mit dem Sachkundenachweis dafür zu sorgen, daß die betreffenden Halter wenigstens ein bißchen geschult werden.
Nun gibt aber der Verfassungsgerichtshof selbst zu, daß die Grundlage des Gesetzes, also das UNTERSTELLTE erhöhte Gefährdungspotential "wissenschaftlich umstritten" ist und daß es auch um Dinge wie die (durch Medien sehr geförderte) subjektive Wahrnehmung der Menschen geht. Und damit wird die gesetzliche Ungleichbehandlung der Listenhundehalter mMn , was den Gleichheitsgrundsatz betrifft, sehr problematisch.
Einmal ganz abgesehen davon: HÄTTEN die gelisteten Hunderassen tatsächlich eine genetisch bedingte, erhöhte Aggressivität gegenüber Menschen, dann wäre das NÖ Hundehaltegesetz im Bezug auf die öffentliche Sicherheit völlig unzureichend und außerdem wäre es tierschutzrelevant überhaupt Hunde, die solche genetischen Vorausstzungen mitbringen zu züchten.

Liebe Grüße, Conny
 
Das steht aber in dem ganzen Urteil so nicht drin. Es steht "nicht unproblematisch", und dann eine lange Erklärung, warum man trotzdem von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgeht.

Wortglauberei.

Es ist eben nicht einfach so haltbar - egal wie viele "Experten" es behaupten (wo sind die neuen/aktuellen Studien, die eine Gefährlichkeit "bescheinigen"), gibt es mittlerweile genug Ergebnisse, die etwas anders aussagen.

Selbst wenn man davon ausgeht, dass es "nur" stark umstritten ist, kann man eben NICHT hergehen und behaupten es seien einwandfreie wissenschaftliche Ergebnisse.
(Und ich hätte gerne eine seriöse Studie, die eine aussagekräftige Menge von z.B. Tosa Inus untersucht hat, sehen :rolleyes:)

Und wenn sich das Rechtsystem dann anmaßt eine Entscheidung zu treffen kann das auch ganz schnell nach hinten losgehen (--> Unglaubwürdigkeit)

Abgesehen davon, dass man sich mehr darauf stützt, dass es die Deutschen ja auch so machen :rolleyes: Dann wieder behauptet, dass aus diesem Umstand "nichts gewonnen sei".


Gleichartig betonte auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Erkenntnis vom 16.3.2004, 1 BvR 1778/01 (Rz 74 f; u.a. unter Berufung auf BVerwGE 116, 347), es herrsche Einigkeit darüber, dass nach dem (damaligen) wissenschaftli‐chen Erkenntnisstand allein aus der Zugehörigkeit eines bestimmten Hundes zu einer bestimmten Rasse nicht auf seine Gefährlichkeit geschlossen werden könne. Ob und in welchem Maße ein Hund für den Menschen zu einer Gefahr werden könne, hänge vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren – neben be‐stimmten Zuchtmerkmalen etwa von dessen Erziehung, Ausbildung und Haltung, von situativen Einflüssen, vor allem aber von der Zuverlässigkeit und Sachkunde seines Halters – ab.
Aus dem Gesagten ergibt sich nach Ansicht des Unabhängigen Verwaltungsse‐nats in einem ersten Schritt, dass es einer alleine an die Rassezugehörigkeit anknüpfenden Differenzierung an einer sachlichen Rechtfertigung mangelt. Zumal dieser Beurteilung immer der aktuelle Meinungsstand zugrunde zu legen ist, vermag richtigerweise auch aus dem Umstand nichts gewonnen zu werden, dass der Bayrische Verordnungsgeber 1992 und damit vor knapp 20 Jahren – auf Basis des damaligen Meinungsstandes – eine der hier interessierenden Bestim‐mung vergleichbare Regelung schuf (vgl. auch die in BVerfG 16.3.2004, 1 BvR 1778/01 [Rz 3] referierte frühere uneinheitliche Rechtsprechung in Deutschland).

Der Beurteilung ist dabei jeweils der aktuelle Mei‐nungsstand zugrunde zu legen, sodass von einer sachlichen Rechtfertigung insbesondere dann nicht (mehr) ausgegangen werden kann, wenn der Gesetzge‐ber seinen Überlegungen veraltete Erkenntnisse zugrunde legt


Widerspricht sich in einer Tour.

dass die in § 2 Abs. 2 NÖ HundehalteG genannten "Kampfhunde" von anderen Menschen typischerweise als solche mit erhöhtem Gefährdungspotential wahrgenommen
werden und daher besondere Maßnahmen erforderlich sind, um diesen anderen Menschen Vertrauen in das sichere und keine unzumutbaren Belästigungen verursachende Führen solcher Hunde an öffentlichen Orten zu verschaffen. Wie die NÖ Landesregierung eben zu Recht hervorhebt, sollen und "können durch diese Maßnahme auch Menschen beruhigt werden."

DAS finde ich ebenfalls mehr als nur gefährlich. Wenn sich jetzt einer hinstellt und postuliert, dass schwarze Pudel gefährlich sind, werden sies auch nicht - aber man kann sie ja auch einfach auf eine Liste stecken um die Menschen zu beruhigen.

Was kommt als nächstes?

Rotten wir Bienen aus, weil sich jemand bedroht fühlt (die wenigsten Bienenvölker, die man so in/um die Städte antrifft sind Wildtiere - was trauen sich bloß die bösen Imker, die diese stechenden, gefährlichen Bestien auf die Leute loslassen? Und ich weiß gar nicht welche schlimmer sind, die die das zu ihrem Beruf gemacht haben oder die die nur aus Spaß diese hochgefährlichen, stechenden Tiere halten?)? Gibt ja genug (gefährliche) Zwischenfälle mit Bienen.
(Und sollen wir die bösen Killerbienen auch auf eine Liste schreiben? Weil sie besonders gefährliche Bienen sind? Von denen gibt's wahrscheinlich genauso viele in NÖ wie Bandogs oder Tosa Inus)

Und müssen wir Hornissen jetzt auch auf Listen schreiben. Die sind zwar nicht gefährlicher als Wespen (eher das Gegenteil), aber da könnte man sicher eine Menge Leute beruhigen, die keine Ahnung von dem Thema haben und nur ein großes Tier mit größerem Stachel sehen...

Müssen Bodybuilder auf eine Liste? Also ich fühl mich ja beunruhigt, wenn mir nächtens so ein Schrank - ohne Beißk... - entgegenkommt :cool:
Ich mein, ich weiß ja nicht, ob die gefährlicher sind - und ich mein, ich hätt ja gehört, dass manche Anabolika nehmen - und ich mein, Anabolika machen ja auch aggressiv - und ich mein halt, dass das ja schon eigentlich beunruhigend ist.
(Und natürlich reicht es aus, wegen ein paar schwarzen Schafen allgemein auf die Gefährlichkeit zu schließen, oder gilt das nur für Hunde/deren Halter???)

Wenn man anfängt so zu argumentieren, dann geht das in eine gaaaaanz falsche Richtung:
Darf ich mich in Zukunft nicht mehr schwarz kleiden weil es andere beunruhigt? Ist ja schließlich "nicht unzumutbar" eine andere Farbe zu tragen
Vielleicht kommt sogar ein Meinungsmacher daher, der behauptet, dass es unter Menschen, die hauptsächlich schwarz tragen besonders viele auffällig gibt und mich deshalb als potentiellen Massenmörder kategorisiert ...




Aber was scheiß ich mich eigentlich so an - diese Diskussionen hier sind sinnlos - wer's nicht lernen will, der lernt's nicht - und ich ruinier mir nur noch mehr meine Magenschleimhaut... :rolleyes:
 
@ orest

Was Du schreibst ist grundsätzlich natürlich richtig. Der Gleichheitsgrundsatz gilt für Menschen.
Das NÖ Hundehaltegesetz (u. natürlich auch das entsprechende Wr. Gesetz) sieht aber für Hundehalter (also MENSCHEN) bestimmter Hunderassen besondere Auflagen vor und bahandelt sie daher nicht gleich, wie z.B. Yorkihalter. Das wird, denke ich, ja unbestritten sein. WÄRE es nun so, daß die gelisteten Rassen tatsächlich ein - genetisch bedingt - höheres Aggressionspotential HÄTTEN, und damit gefährlicher wären als Hunde vergleichbarer Größe, dann würde diese Ungleichbehandlung dem Gleichheitsgrundsatz mMn nicht widersprechen (genauso wie es dem Gleicheitsgrundsatz ja auch nicht widerspricht, daß man für's Motoradfahren einen Führerschein braucht und für's Fahrradfahren nicht). Auch wäre dann das Recht auf größtmögliche öffentliche Sicherheit natürlich ein triftiger Grund das Halten dieser Rassen unattraktiv zu machen und mit dem Sachkundenachweis dafür zu sorgen, daß die betreffenden Halter wenigstens ein bißchen geschult werden.
Nun gibt aber der Verfassungsgerichtshof selbst zu, daß die Grundlage des Gesetzes, also das UNTERSTELLTE erhöhte Gefährdungspotential "wissenschaftlich umstritten" ist und daß es auch um Dinge wie die (durch Medien sehr geförderte) subjektive Wahrnehmung der Menschen geht. Und damit wird die gesetzliche Ungleichbehandlung der Listenhundehalter mMn , was den Gleichheitsgrundsatz betrifft, sehr problematisch.
Einmal ganz abgesehen davon: HÄTTEN die gelisteten Hunderassen tatsächlich eine genetisch bedingte, erhöhte Aggressivität gegenüber Menschen, dann wäre das NÖ Hundehaltegesetz im Bezug auf die öffentliche Sicherheit völlig unzureichend und außerdem wäre es tierschutzrelevant überhaupt Hunde, die solche genetischen Vorausstzungen mitbringen zu züchten.

Liebe Grüße, Conny


Nochmal, Gleichheitsgrundsatz gilt, wie du auch schreibst, nur für Menschen, niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen.

Es widerspricht also nicht dem Gleichheitsgrundsatz, wenn jemand, der einen SUV fährt, mehr Steuern dafür zahlen muß als für einen popeligen Opel-freie Entscheidung. Und so ist es eben jetzt auch mit den Hunden.
 
Wortglauberei.

Es ist eben nicht einfach so haltbar - egal wie viele "Experten" es behaupten (wo sind die neuen/aktuellen Studien, die eine Gefährlichkeit "bescheinigen"), gibt es mittlerweile genug Ergebnisse, die etwas anders aussagen.

Selbst wenn man davon ausgeht, dass es "nur" stark umstritten ist, kann man eben NICHT hergehen und behaupten es seien einwandfreie wissenschaftliche Ergebnisse.
(Und ich hätte gerne eine seriöse Studie, die eine aussagekräftige Menge von z.B. Tosa Inus untersucht hat, sehen :rolleyes:)

Und wenn sich das Rechtsystem dann anmaßt eine Entscheidung zu treffen kann das auch ganz schnell nach hinten losgehen (--> Unglaubwürdigkeit)

Abgesehen davon, dass man sich mehr darauf stützt, dass es die Deutschen ja auch so machen :rolleyes: Dann wieder behauptet, dass aus diesem Umstand "nichts gewonnen sei".







Widerspricht sich in einer Tour.



DAS finde ich ebenfalls mehr als nur gefährlich. Wenn sich jetzt einer hinstellt und postuliert, dass schwarze Pudel gefährlich sind, werden sies auch nicht - aber man kann sie ja auch einfach auf eine Liste stecken um die Menschen zu beruhigen.

Was kommt als nächstes?

Rotten wir Bienen aus, weil sich jemand bedroht fühlt (die wenigsten Bienenvölker, die man so in/um die Städte antrifft sind Wildtiere - was trauen sich bloß die bösen Imker, die diese stechenden, gefährlichen Bestien auf die Leute loslassen? Und ich weiß gar nicht welche schlimmer sind, die die das zu ihrem Beruf gemacht haben oder die die nur aus Spaß diese hochgefährlichen, stechenden Tiere halten?)? Gibt ja genug (gefährliche) Zwischenfälle mit Bienen.
(Und sollen wir die bösen Killerbienen auch auf eine Liste schreiben? Weil sie besonders gefährliche Bienen sind? Von denen gibt's wahrscheinlich genauso viele in NÖ wie Bandogs oder Tosa Inus)

Und müssen wir Hornissen jetzt auch auf Listen schreiben. Die sind zwar nicht gefährlicher als Wespen (eher das Gegenteil), aber da könnte man sicher eine Menge Leute beruhigen, die keine Ahnung von dem Thema haben und nur ein großes Tier mit größerem Stachel sehen...

Müssen Bodybuilder auf eine Liste? Also ich fühl mich ja beunruhigt, wenn mir nächtens so ein Schrank - ohne Beißk... - entgegenkommt :cool:
Ich mein, ich weiß ja nicht, ob die gefährlicher sind - und ich mein, ich hätt ja gehört, dass manche Anabolika nehmen - und ich mein, Anabolika machen ja auch aggressiv - und ich mein halt, dass das ja schon eigentlich beunruhigend ist.
(Und natürlich reicht es aus, wegen ein paar schwarzen Schafen allgemein auf die Gefährlichkeit zu schließen, oder gilt das nur für Hunde/deren Halter???)

Wenn man anfängt so zu argumentieren, dann geht das in eine gaaaaanz falsche Richtung:
Darf ich mich in Zukunft nicht mehr schwarz kleiden weil es andere beunruhigt? Ist ja schließlich "nicht unzumutbar" eine andere Farbe zu tragen
Vielleicht kommt sogar ein Meinungsmacher daher, der behauptet, dass es unter Menschen, die hauptsächlich schwarz tragen besonders viele auffällig gibt und mich deshalb als potentiellen Massenmörder kategorisiert ...




Aber was scheiß ich mich eigentlich so an - diese Diskussionen hier sind sinnlos - wer's nicht lernen will, der lernt's nicht - und ich ruinier mir nur noch mehr meine Magenschleimhaut... :rolleyes:


Niemand hat geschrieben, daß es einwandfreie wissenschaftliche Ergebnisse sind. Es wurde klar geschrieben, daß es, weil es keine aussagekräftigen Studien gibt, ja auch nicht geben kann, auf die Statistik zurückgegriffen hat, und die ist halt in NÖ eindeutig.
 
@ orest

Was Du schreibst ist grundsätzlich natürlich richtig. Der Gleichheitsgrundsatz gilt für Menschen.
Das NÖ Hundehaltegesetz (u. natürlich auch das entsprechende Wr. Gesetz) sieht aber für Hundehalter (also MENSCHEN) bestimmter Hunderassen besondere Auflagen vor und bahandelt sie daher nicht gleich, wie z.B. Yorkihalter. Das wird, denke ich, ja unbestritten sein. WÄRE es nun so, daß die gelisteten Rassen tatsächlich ein - genetisch bedingt - höheres Aggressionspotential HÄTTEN, und damit gefährlicher wären als Hunde vergleichbarer Größe, dann würde diese Ungleichbehandlung dem Gleichheitsgrundsatz mMn nicht widersprechen (genauso wie es dem Gleicheitsgrundsatz ja auch nicht widerspricht, daß man für's Motoradfahren einen Führerschein braucht und für's Fahrradfahren nicht). Auch wäre dann das Recht auf größtmögliche öffentliche Sicherheit natürlich ein triftiger Grund das Halten dieser Rassen unattraktiv zu machen und mit dem Sachkundenachweis dafür zu sorgen, daß die betreffenden Halter wenigstens ein bißchen geschult werden.
Nun gibt aber der Verfassungsgerichtshof selbst zu, daß die Grundlage des Gesetzes, also das UNTERSTELLTE erhöhte Gefährdungspotential "wissenschaftlich umstritten" ist und daß es auch um Dinge wie die (durch Medien sehr geförderte) subjektive Wahrnehmung der Menschen geht. Und damit wird die gesetzliche Ungleichbehandlung der Listenhundehalter mMn , was den Gleichheitsgrundsatz betrifft, sehr problematisch.
Einmal ganz abgesehen davon: HÄTTEN die gelisteten Hunderassen tatsächlich eine genetisch bedingte, erhöhte Aggressivität gegenüber Menschen, dann wäre das NÖ Hundehaltegesetz im Bezug auf die öffentliche Sicherheit völlig unzureichend und außerdem wäre es tierschutzrelevant überhaupt Hunde, die solche genetischen Vorausstzungen mitbringen zu züchten.

Liebe Grüße, Conny

Danke, Conny. So hab' ich's gemeint.:)

Tatsächlich finde ich die deutsche Regelung der Form (!) nach (was man bitte nicht dahingehend auslegen möge, dass ich mir eine solche wünsche!) weniger diskriminierend für die betroffenen Menschen (dass der Alltag mit einem Listenhund deshalb trotzdem nicht leichter ist, bezweifle ich keineswegs), weil sie eben von der Prämisse ausgeht, dass es unwiderlegbar gefährliche Hunderassen gebe.

Wenn aber eine Regelung davon ausgeht, dass Halter bestimmter Rassen ihre Fähigkeit einen Hund angemessen führen zu können unter Beweis stellen müssen, andere aber nicht, widerspricht das meinem Verständnis von - dann benenn ich es mal ohne Verwendung von juridischem Vokabular - Gerechtigkeit.

Und weil es sehr wohl auch andere gesellschaftspolitische Tendenzen gibt, die, sagen wir mal so, geprägt sind von einem grundsätzlichen Mißtrauen der Bevölkerung untereinander und gegen die Bevölkerung überhaupt, und weil ich schon glaube (also jetzt nicht im Sinne eines Bekenntnisses, sondern einer Vermutung), dass solche gesellschaftlichen Entwicklungen und die Gesetzgebung sich gegenseitig beeinflussen, finde ich das bedenklich.

@ Rabe: hiermit widme ich mir in Würdigung deines Beitrages dieses Lied::D

http://www.youtube.com/watch?v=caWNHpofPrk
 
Danke, Conny. So hab' ich's gemeint.:)

Tatsächlich finde ich die deutsche Regelung der Form (!) nach (was man bitte nicht dahingehend auslegen möge, dass ich mir eine solche wünsche!) weniger diskriminierend für die betroffenen Menschen (dass der Alltag mit einem Listenhund deshalb trotzdem nicht leichter ist, bezweifle ich keineswegs), weil sie eben von der Prämisse ausgeht, dass es unwiderlegbar gefährliche Hunderassen gebe.

Wenn aber eine Regelung davon ausgeht, dass Halter bestimmter Rassen ihre Fähigkeit einen Hund angemessen führen zu können unter Beweis stellen müssen, andere aber nicht, widerspricht das meinem Verständnis von - dann benenn ich es mal ohne Verwendung von juridischem Vokabular - Gerechtigkeit.

Und weil es sehr wohl auch andere gesellschaftspolitische Tendenzen gibt, die, sagen wir mal so, geprägt sind von einem grundsätzlichen Mißtrauen der Bevölkerung untereinander und gegen die Bevölkerung überhaupt, und weil ich schon glaube (also jetzt nicht im Sinne eines Bekenntnisses, sondern einer Vermutung), dass solche gesellschaftlichen Entwicklungen und die Gesetzgebung sich gegenseitig beeinflussen, finde ich das bedenklich.

@ Rabe: hiermit widme ich mir in Würdigung deines Beitrages dieses Lied::D

http://www.youtube.com/watch?v=caWNHpofPrk

Ich finde diese Lösung weit weniger schlimm als die in D-andere würden sagen, in D war man weit konsequenter: Man geht davon aus, daß diverse Hunderassen gefährlicher sind als andere, ebenso wie in D und in vielen anderen Ländern, schränkt aber gleichzeitig die Haltung nicht ein, sondern verlangt nur die Einhaltung gewisser Bedingungen- und das findest du tatsächlich schlimmer als ein absolutes Einfuhrverbot, Zuchtverbot.....wie es in manchen deutschen Bundesländern ja ist?
 
Ich finde diese Lösung weit weniger schlimm als die in D-andere würden sagen, in D war man weit konsequenter: Man geht davon aus, daß diverse Hunderassen gefährlicher sind als andere, ebenso wie in D und in vielen anderen Ländern, schränkt aber gleichzeitig die Haltung nicht ein, sondern verlangt nur die Einhaltung gewisser Bedingungen- und das findest du tatsächlich schlimmer als ein absolutes Einfuhrverbot, Zuchtverbot.....wie es in manchen deutschen Bundesländern ja ist?

Hast du das was ich in Klammern geschrieben habe nicht gelesen, oder hab' ich' s zu wenig klar formuliert?

Ja, die deutsche Regelung ist weit repressiver. Ich wünsche sie mir nicht!

Ich glaube sogar, dass man hierzulande aus der dortigen Argumentation dagegen dazugelernt hat (es ist immer der Halter schuld usw.) - aber man hat es dadurch eben auf eine andere Ebene gehoben. Von der Hunderassendiskriminierung zur Hunderassenhalterdiskriminierung. Wenn diejenigen, die durch Fahrlässigkeit (oder was auch immer) Vorfälle verursacht haben, auch "schuld" (ein großes Wort, daher in Anführungszeichen) auch sein mögen, kann man nicht allen gegenüber präventiv ein Mißtrauen aussprechen...

Jetzt verständlicher? ;)

Edit: Diskriminierung ist auch ein großes Wort, würd' mir ein um eine Spur milderes einfallen würde ich das verwenden.
 
Hast du das was ich in Klammern geschrieben habe nicht gelesen, oder hab' ich' s zu wenig klar formuliert?

Ja, die deutsche Regelung ist weit repressiver. Ich wünsche sie mir nicht!

Ich glaube sogar, dass man hierzulande aus der dortigen Argumentation dagegen dazugelernt hat (es ist immer der Halter schuld usw.) - aber man hat es dadurch eben auf eine andere Ebene gehoben. Von der Hunderassendiskriminierung zur Hunderassenhalterdiskriminierung. Wenn diejenigen, die durch Fahrlässigkeit (oder was auch immer) Vorfälle verursacht haben, auch "schuld" (ein großes Wort, daher in Anführungszeichen) auch sein mögen, kann man nicht allen gegenüber präventiv ein Mißtrauen aussprechen...

Jetzt verständlicher? ;)

Ich verstehe dich und deine Argumentation sehr gut. Trotzdem-gerade hier wird doch immer drauf bestanden, daß ausschließlich der Halter schuld ist, wenn was passiert?
 
Ich verstehe dich und deine Argumentation sehr gut. Trotzdem-gerade hier wird doch immer drauf bestanden, daß ausschließlich der Halter schuld ist, wenn was passiert?

Schon, und grundsätzlich stimmt das (in den meisten Fällen, immer würd' ich nicht sagen wollen, das wäre mir zu absolut) wohl auch. Die Frage ist ja aber, ob diese Regelungen tatsächlich Vorfälle verhindern (können) oder nur der Verstärkung einer öffentlichen Wahrnehmung (mehr Sicherheit vor "diesen" gefährlichen Hunden/Hundehaltern) dienen sollen?
 
Schon, und grundsätzlich stimmt das (in den meisten Fällen, immer würd' ich nicht sagen wollen, das wäre mir zu absolut) wohl auch. Die Frage ist ja aber, ob diese Regelungen tatsächlich Vorfälle verhindern (können) oder nur der Verstärkung einer öffentlichen Wahrnehmung (mehr Sicherheit vor "diesen" gefährlichen Hunden/Hundehaltern) dienen sollen?

Wenn ich das von außen beobachte, weder, noch. Die meisten Vorfälle passieren wohl, wenn der Hund ungesichert ist, also zuhause. Und da hilft kein Gesetz etwas. Aber es erleichtert im Zweifelsfall die Abnahme, man kann früher einschreiten als bisher. Und durch die hohe Hundesteuer, die Beschränkungen, und ich nehme an, irgendwann kommen auch Einschränkung der Zucht, wird natürlich gesteuert.
 
Sorry, aber das ist Mittelalter.
(erinnert mich stark daran: http://www.wissenschaft-online.de/artikel/776934)

Das ist MINDESTENS genauso schlimm wie das andere.

*seufz* - Das ist ja nicht meine Meinung - deshalb auch der Konjunktiv (sonst hätte ich "gibt" geschrieben). Aber wenn man in der (bewußt oder unbewußt) falschen Annahme davon ausgeht - dass das so sei (!), wäre z.B. eine Überprüfung des Hundes (Stichwort: Wesenstest) dem Halter gegenüber nicht (noch immer fällt mir kein weniger plakatives Wort ein) diskriminierend. Ich finde keine der beiden Lösungen gut und sinnvoll. Ich stelle lediglich Überlegungen darüber an, wie was argumentiert wird.
 
war schon lang nicht mehr hier ... nur so mal zur einleitung, falls ich was verpasst habe

ABER warum posten hier nicht die kläger? markus pollak und co?
 
war schon lang nicht mehr hier ... nur so mal zur einleitung, falls ich was verpasst habe

ABER warum posten hier nicht die kläger? markus pollak und co?

MP hat hier schon lange nichts mehr geschrieben-er hätte wahrlich viel zu erklären. Obwohl, erklären kann man da eigentlich nichts mehr. Im FB auf seiner Seite kannst du mehr lesen ( falls es noch öffentlich ist).
 
ZITAT aus dem VfGH-urteil:
dass die in § 2 Abs. 2 NÖ HundehalteG genannten "Kampfhunde" von anderen Menschen typischerweise als solche mit erhöhtem Gefährdungspotential wahrgenommen

Aufgefallen? das ist ein Ringschluß!

wenn das Gesetz diese Hunde als Kampfhunde bezeichnet sind diese gefährlich weil sie laut Gesetz als Kampfhunde bezeichnet werden.
 
Oben