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Was ich nicht ganz verstehe: Warum muss man, wenn man eine BGH Prüfung bereits abgelegt hat noch den Theorieteil nachweisen??? Wird nicht beim BGH Kurs Theorie unterrichtet? Sollte die HuSchu in der ich war da die Ausnahme sein??
Das war keine Vermutung sondern eine Frage!
Da ich die Erfahrung gemacht habe (in einer HuSchu in NÖ), dass der BGH-Kurs immer unterteilt ist in Theorie und Praxis und der Kurs gewöhnlich um die 13Wochen dauert und man dabei locker auf 4sdt Theorieteil kommen sollte, kam ich auf die beiden Fragen:
1) Warum dann noch zusätzlich 4std Theorie nachweisen ODER
2) Ist die Theorie beim BGH-Kurs vielleicht nicht überall (in den HuSchun) dabei (dann wäre es verständlicher/nachvollziehbarer, dass man noch zusätzlich zur Prüfung einen Nachweis über 4std Theorie erbringen muss! Andernfalls ist es - sorry das sagen zu müssen - Geldmacherei)
Vielleicht ist es jetzt verständlicher
Schnell mit Aussagen über Geldmacherei, aber offensichtlich wenig Ahnung. WER macht sich Geld? Der Gesetzgeber welcher diese Vorgaben VORSCHREIBT? Nein, denn der Gesetzgeber erhält kein Geld.
Der Verein welcher die gesetzlichen Vorgaben erfüllt? Nein, denn der Aufwand für 4 Stunden Theroriekurs ala Vorgaben des Gesetzgebers sollten wohl beglichen werden - oder arbeitest du kostenlos?
Ergo - seid doch froh das die Vorgaben des Gesetzgebers in NÖ so sind. Die Wiener würden sich wohl die gleichen Vorgaben wünschen.
Hi,
weis jemand wann der Theorieteil wieder wo abgelegt werden kann?
Danke
lg Sabrina
weis jemand wann der Theorieteil wieder wo abgelegt werden kann?