NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

absolut richtig !!!
..bestätigung der teilnahme an einem übliches grundkurs reciht scheinbar,.. steht nix von "erfolgreicher" teilnahme, sprich genaugenommen muss keine prüfung über die UO gemacht werden , bestätigung reicht !

eben. das würde auch erklären, warum meine gemeinde den freiwilligen wiener hfs akzeptiert hat, und ich meine "verpflichtungen" erfüllt habe (wortlaut des schreibens der bh)
:D
 
Ahh danke für die Aufklärung, bin heut anscheinend des Lesens nicht mächtig *schäm*

Dann brauch ich ja grundsätzlich keinen Bammel mehr vor NÖ haben wenn ich wirklich dort hinziehn sollte :)
 
Moin,

das habe ich mich bei diesem 'sitz' zwar auch gefragt, aber andererseits

sollte es für jemand, der sich etwas mit seinem Hund beschäftigt, kein größeres Problem sein.

Vielleicht ist da ja der Grund: Mal zu schauen, ob der betreffende Halter in der Lage ist, dem Hund leichtere Befehle beizubringen und sich etwas mit Erziehung beschäftigt hat.

Oder stellen Dich diese Anforderungen mit Deinem Hund etwa vor probleme?

Tschüss

Ned

:) Habe einen gut erzogenen Hund, der völlig unproblematisch ist, ohne Leine im Fuss an in der Leine hängenden drohenden Hunden verbeigeht, gelassen seiner Weg geht, obwohl in 3 Kleinsthunde umkreisen und anbellen, den ein Kleinkind von hinten anspringt und umarmt,und er legt sich gelassen auf den Boden, der noch nie Mensch oder Tier auch nur im Ansatz bedroht hat, an allen Vieherden dieser Welt, auch ohne Zaun und ohne Leine lustig vorbeigeht. Und das alles seit Jahren.Einen Hund, der mit ängstlichen Kindern und ERwachsenen arbeitet.

Da er sehr auf Körpersprache achtet und auch auf Sichtzeichen erzogen ist, kennt er bei einem Sitz eine Verlangsamung meines Tempos und ein leichtes Vorbeugen. Das typische BGH Sitz habe ich nie gewollt und nie gebraucht.

Ja das korrekte Sitz aus der Bewegung würde ihn und mich vor ein Problem stellen.

Wozu bitte, soll ein Hund DAS brauchen? Was sagt das über die Alltagsqualität eines Hundes und eines HH aus???
 
eben. das würde auch erklären, warum meine gemeinde den freiwilligen wiener hfs akzeptiert hat, und ich meine "verpflichtungen" erfüllt habe (wortlaut des schreibens der bh)
:D

..sagmal das ;


§ 5
Gleichwertige Sachkundenachweise​
(1) Die Absolvierung der​
Ausbildung nach §§ 1 bis 3 ist
bei einem
Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential

dann nicht erforderlich, wenn die Hundehalterin​
oder der Hundehalter eine absolvierte Ausbildungmit

diesem Hund nach​
vergleichbaren Vorschriften

eines anderen Bundeslandes nachweisen kann.

...haben die Wiener doch auch drinnen ?
Wäre es da net besser sich seine ausbildung über die NÖ sachkunde bestätigen zu lassen und dann die Sachkunde auf den Wiener verpflichtenden HFS umschreiben zu lassen -> würd die Wiener Prüfung sparen für BGH1 - BH - BH (öhu) Hunde ?! ..is aber halt n bischen "zettelkrieg"
 
wenn man jetzt von den steinen, die einem in den weg gelegt werden (erhöhte Hundesteuer, Behördenwege, etc.) absieht, ist diese Lösung für einen Hundebesitzer ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. eine geringere Belastung als es in Wien der Fall ist.

Die Frage ist wirklich, ob sich das alles, inklusive der "Verteufelung" mancher Rassen (und deren Halter) ausgezahlt hat, für eine "wischi-waschi" lösung, wie diese, die eigentlich weder über fähigkeit/sachkunde eines hundehalters, noch über den hund selbst, etwas aussagt....
 
:) Habe einen gut erzogenen Hund, der völlig unproblematisch ist, ohne Leine im Fuss an in der Leine hängenden drohenden Hunden verbeigeht, gelassen seiner Weg geht, obwohl in 3 Kleinsthunde umkreisen und anbellen, den ein Kleinkind von hinten anspringt und umarmt,und er legt sich gelassen auf den Boden, der noch nie Mensch oder Tier auch nur im Ansatz bedroht hat, an allen Vieherden dieser Welt, auch ohne Zaun und ohne Leine lustig vorbeigeht. Und das alles seit Jahren.Einen Hund, der mit ängstlichen Kindern und ERwachsenen arbeitet.

Da er sehr auf Körpersprache achtet und auch auf Sichtzeichen erzogen ist, kennt er bei einem Sitz eine Verlangsamung meines Tempos und ein leichtes Vorbeugen. Das typische BGH Sitz habe ich nie gewollt und nie gebraucht.

Ja das korrekte Sitz aus der Bewegung würde ihn und mich vor ein Problem stellen.

Wozu bitte, soll ein Hund DAS brauchen? Was sagt das über die Alltagsqualität eines Hundes und eines HH aus???

Gor nix!
Interessiert nur niemanden von den Damen und Herren, was wirklich wichtig wäre.
 
wenn man jetzt von den steinen, die einem in den weg gelegt werden (erhöhte Hundesteuer, Behördenwege, etc.) absieht, ist diese Lösung für einen Hundebesitzer ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. eine geringere Belastung als es in Wien der Fall ist.

Die Frage ist wirklich, ob sich das alles, inklusive der "Verteufelung" mancher Rassen (und deren Halter) ausgezahlt hat, für eine "wischi-waschi" lösung, wie diese, die eigentlich weder über fähigkeit/sachkunde eines hundehalters, noch über den hund selbst, etwas aussagt....

..ahja , mein Gandalf ,..wie immer scharfsinning :) !

Ich finde, es werden die Hundehalter in die normalen Grundausbildungen gedrängt ohne sie übermasen zu gängeln !

Bleibt zu hoffen das wenigsten die bestätigungen erlich gehandhabt werden, sollte "freunderlwirtschaft" aufkommen , werden die wohl nachlegen, zum nachteil aller !

Türlich kann man nun von bevorzugung der verbände reden usw... lasst es !

Leuts seits froh das es net schlimmer gekommen ist und somit weit weniger aufwändig als in Wien !!!
 
Dh. also ich brauche es nur einmal mit einem meiner Listenhunde machen, so wie ich das verstehe.

Verstehe ich das Richtig ??
 
...auf 5 Jahre befristet, heisst, nach 5 Jahren muß man den Nachweis wieder machen? Grad blond bin, wozu soll das sein? Also, alle 5 Jahre eine "Kontrolle" ?
 
Ich empfinde es auch eher als schlechten Scherz und leicht depremierend :(

Hab den Gesetzestext nur überflogen, aber wäre es möglich den Wiener HFS zu machen und gilt das dann als gleichwertige Prüfung aus einem anderen Bundesland ?
 
...auf 5 Jahre befristet, heisst, nach 5 Jahren muß man den Nachweis wieder machen? Grad blond bin, wozu soll das sein? Also, alle 5 Jahre eine "Kontrolle" ?

..ich hätts so verstanden das die zulassung zur ausstellung der sachkunde nachweises alle 5 jahre erneuert werden muss , sprich die vereine müssen alle 5 jahre um eine neue zulassung ansuchen.
 
Ich empfinde es auch eher als schlechten Scherz und leicht depremierend :(

Hab den Gesetzestext nur überflogen, aber wäre es möglich den Wiener HFS zu machen und gilt das dann als gleichwertige Prüfung aus einem anderen Bundesland ?

Bei mir wars so. Wobei ich nicht beurteilen kann, ob das eine "generell" niederösterreichische lösung ist, oder ob jede gemeinde ihr süppchen kocht.
aber laut dieser Verordnung wüsste ich nicht, was dagegensprechen würde...
 
Ich empfinde es auch eher als schlechten Scherz und leicht depremierend :(

Hab den Gesetzestext nur überflogen, aber wäre es möglich den Wiener HFS zu machen und gilt das dann als gleichwertige Prüfung aus einem anderen Bundesland ?

..würdest mit deinem Rotti lieber eine prüfung , vieleicht mit ATA, machen ?

Jo und umgekehrt !
 
Bei mir wars so. Wobei ich nicht beurteilen kann, ob das eine "generell" niederösterreichische lösung ist, oder ob jede gemeinde ihr süppchen kocht.
aber laut dieser Verordnung wüsste ich nicht, was dagegensprechen würde...

.. wenn das die gemeinden dürfen, wirds grimmig ,..weil sich dann keiner mehr auskennt !
 
.. wenn das die gemeinden dürfen, wirds grimmig ,..weil sich dann keiner mehr auskennt !

wer solls überprüfen?
war ja von anfang an so, dass in NÖ die linke hand nicht weiss, was die rechte macht.

prinzipiell ist es ja schon so, dass sowohl in wien, als auch in nö, verlangt wird, dass du dich mit deinem hund beschäftigtst, theoretisch und praktisch. mit dem unterschied, dass in NÖ eine mindeststundenanzahl festgelegt wurde, und in wien eine prüfung abzulegen ist.
hier stellt sich die frage, ob die bundesländer, die gegenseitige "abweichung" akzeptieren (werden).

bezüglich "gültigkeit": die benötigte versicherung schliesst man, in der regel, ja auch nur für 1 jahr ab. meine gemeinde "geht davon aus" dass ich diese automatisch verlängere, überprüft dies aber nicht. (auch, wenn einem eh nicht mehr zu helfen wäre, wann man keine versicherung hat, aber bitte)
 
Bei mir wars so. Wobei ich nicht beurteilen kann, ob das eine "generell" niederösterreichische lösung ist, oder ob jede gemeinde ihr süppchen kocht.
aber laut dieser Verordnung wüsste ich nicht, was dagegensprechen würde...

Dann hätte ich zumindest wieder Hoffnung das wir eventuell doch durchkommen würden :)

..würdest mit deinem Rotti lieber eine prüfung , vieleicht mit ATA, machen ?

Jo und umgekehrt !

Mir gehts nicht um den Rotti, der würde den Niederösterreichischen wohl bestehen, es geht mir um die Staffmaus die definitiv durchfallen würde, aus div. Gründen.

Bei einer Prüfung, bei der ich zugesehen habe, wurde mir dann auch noch gesagt, wieso ich mir überhaupt so einen Hund nehmen will ;)
 
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