netdragon
Super Knochen
Hmm... also müsste ich trotz bestandener BGH1 die ganzen Stunden nochmal machen
..nope, bestätigen lassen wo und das du die ausbildung hast , thats all !
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Hmm... also müsste ich trotz bestandener BGH1 die ganzen Stunden nochmal machen
absolut richtig !!!
..bestätigung der teilnahme an einem übliches grundkurs reciht scheinbar,.. steht nix von "erfolgreicher" teilnahme, sprich genaugenommen muss keine prüfung über die UO gemacht werden , bestätigung reicht !
Moin,
das habe ich mich bei diesem 'sitz' zwar auch gefragt, aber andererseits
sollte es für jemand, der sich etwas mit seinem Hund beschäftigt, kein größeres Problem sein.
Vielleicht ist da ja der Grund: Mal zu schauen, ob der betreffende Halter in der Lage ist, dem Hund leichtere Befehle beizubringen und sich etwas mit Erziehung beschäftigt hat.
Oder stellen Dich diese Anforderungen mit Deinem Hund etwa vor probleme?
Tschüss
Ned
eben. das würde auch erklären, warum meine gemeinde den freiwilligen wiener hfs akzeptiert hat, und ich meine "verpflichtungen" erfüllt habe (wortlaut des schreibens der bh)
§ 5
Gleichwertige Sachkundenachweise(1) Die Absolvierung derAusbildung nach §§ 1 bis 3 ist
bei einem Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential
dann nicht erforderlich, wenn die Hundehalterinoder der Hundehalter eine absolvierte Ausbildungmit
diesem Hund nachvergleichbaren Vorschriften
eines anderen Bundeslandes nachweisen kann.
Ahh danke für die Aufklärung, bin heut anscheinend des Lesens nicht mächtig *schäm*
Dann brauch ich ja grundsätzlich keinen Bammel mehr vor NÖ haben wenn ich wirklich dort hinziehn sollte
..wollt ich eh grad sagen -> in graz grad net wirklich von belang
Habe einen gut erzogenen Hund, der völlig unproblematisch ist, ohne Leine im Fuss an in der Leine hängenden drohenden Hunden verbeigeht, gelassen seiner Weg geht, obwohl in 3 Kleinsthunde umkreisen und anbellen, den ein Kleinkind von hinten anspringt und umarmt,und er legt sich gelassen auf den Boden, der noch nie Mensch oder Tier auch nur im Ansatz bedroht hat, an allen Vieherden dieser Welt, auch ohne Zaun und ohne Leine lustig vorbeigeht. Und das alles seit Jahren.Einen Hund, der mit ängstlichen Kindern und ERwachsenen arbeitet.
Da er sehr auf Körpersprache achtet und auch auf Sichtzeichen erzogen ist, kennt er bei einem Sitz eine Verlangsamung meines Tempos und ein leichtes Vorbeugen. Das typische BGH Sitz habe ich nie gewollt und nie gebraucht.
Ja das korrekte Sitz aus der Bewegung würde ihn und mich vor ein Problem stellen.
Wozu bitte, soll ein Hund DAS brauchen? Was sagt das über die Alltagsqualität eines Hundes und eines HH aus???
wenn man jetzt von den steinen, die einem in den weg gelegt werden (erhöhte Hundesteuer, Behördenwege, etc.) absieht, ist diese Lösung für einen Hundebesitzer ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. eine geringere Belastung als es in Wien der Fall ist.
Die Frage ist wirklich, ob sich das alles, inklusive der "Verteufelung" mancher Rassen (und deren Halter) ausgezahlt hat, für eine "wischi-waschi" lösung, wie diese, die eigentlich weder über fähigkeit/sachkunde eines hundehalters, noch über den hund selbst, etwas aussagt....
...auf 5 Jahre befristet, heisst, nach 5 Jahren muß man den Nachweis wieder machen? Grad blond bin, wozu soll das sein? Also, alle 5 Jahre eine "Kontrolle" ?
Ich empfinde es auch eher als schlechten Scherz und leicht depremierend
Hab den Gesetzestext nur überflogen, aber wäre es möglich den Wiener HFS zu machen und gilt das dann als gleichwertige Prüfung aus einem anderen Bundesland ?
..ich hätts so verstanden das die zulassung zur ausstellung der sachkunde nachweises alle 5 jahre erneuert werden muss , sprich die vereine müssen alle 5 jahre um eine neue zulassung ansuchen.
Ich empfinde es auch eher als schlechten Scherz und leicht depremierend
Hab den Gesetzestext nur überflogen, aber wäre es möglich den Wiener HFS zu machen und gilt das dann als gleichwertige Prüfung aus einem anderen Bundesland ?
Bei mir wars so. Wobei ich nicht beurteilen kann, ob das eine "generell" niederösterreichische lösung ist, oder ob jede gemeinde ihr süppchen kocht.
aber laut dieser Verordnung wüsste ich nicht, was dagegensprechen würde...
.. wenn das die gemeinden dürfen, wirds grimmig ,..weil sich dann keiner mehr auskennt !
Bei mir wars so. Wobei ich nicht beurteilen kann, ob das eine "generell" niederösterreichische lösung ist, oder ob jede gemeinde ihr süppchen kocht.
aber laut dieser Verordnung wüsste ich nicht, was dagegensprechen würde...
..würdest mit deinem Rotti lieber eine prüfung , vieleicht mit ATA, machen ?
Jo und umgekehrt !