Markus Pollak
Super Knochen
@Markus Pollak: Du kannst keinen Richter damit befassen, da die Hundesteuer mit Bescheid vorgeschrieben ist.
Du kannst davon ausgehen, dass du mir die Stelle im Gesetz nicht zitieren musst....und WEIL es im Gesetz steht KANN man es vor den Verfassungsgerichtshof bringen!
Wenn ich nicht mehr als andere Hundehalter für ihre nicht in §2 NÖ HHG erfassten Hunde zahle, bekomm ich eine Verwaltungsstrafe und gegen die kann ich berufen und mich von Instanz zu Instanz arbeiten - am Ende entscheidet der Richter.
Genau so machen wir es ja gerade, nur nicht wegen dem Hundeabgabegesetz, sondern wegen dem Hundehaltegesetz...denn wenn dort der §2 fällt, gibt es auch keine Mehrkosten für Hunde der im Moment gelisteten Rassen.