2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1, gültiges Gesetz
2. Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen
(...)
(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrierenzu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.
Kommt natürlich darauf an, wann Du Deinen Freigänger kastrieren hast lassen, aber mittlerweile ist es gesetzlich in Österreich für Katzen vorgeschrieben (Ausnahme: reine Wohnungskatzen, Katzen von Züchtern, Katzen von Bauern). Die Ausnahme für Bauernkatzen macht die Regelung verständlicherweise sehr sinnlos.
Oh vielen Dankl für die Info.
Der Kater ist seit 18 Jahren tot.
War übrigens ein Waldviertler Bauernhof-Katzerl und wäre ich nicht zwischenzeitlich auf Katzen allergisch geworden, würde ich wieder so eines nehmen.
Die Maine Coon oder den Kartäuser vom Züchter brauch ich hingegen nicht. Sie sind mir zu überstylt.