Nero_the_Great
Super Knochen
Ich würde gerne von den Machern dieser Gesetzte wissen wie dies durchgesetzt werden soll?
In §11 wird leidglich die Polizei zum vollzug des §8 Abs.3 (Leinen- und Maulkorbpflicht) bemächtigt.
Alles andere ist Gemeindesache, soll heissen wer so einen Hund hat soll sich melden, bzw. fällt es erst auf wenn etwas passiert oder er angezeigt wird.
Wo ist da die Prävention?
Noch dazu wenn es solche Beispiele gibt wie sie Paule beschrieben hat: Einflussreiche Wählerschaft, oder anderweitigem Einfluss auf die Gemeinde...
In §11 wird leidglich die Polizei zum vollzug des §8 Abs.3 (Leinen- und Maulkorbpflicht) bemächtigt.
Alles andere ist Gemeindesache, soll heissen wer so einen Hund hat soll sich melden, bzw. fällt es erst auf wenn etwas passiert oder er angezeigt wird.
Wo ist da die Prävention?
Noch dazu wenn es solche Beispiele gibt wie sie Paule beschrieben hat: Einflussreiche Wählerschaft, oder anderweitigem Einfluss auf die Gemeinde...