klanaPinscher
Super Knochen
Bauernhofkatzen müssen deshalb nicht kastriert werden, weil man oft nicht Beweisen kann das die Katzen auch dem Bauern gehören, oder einfach Streuner sind die herumlaufen!
Lg Bettina
Lg Bettina
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Bauernhofkatzen müssen deshalb nicht kastriert werden, weil man oft nicht Beweisen kann das die Katzen auch dem Bauern gehören, oder einfach Streuner sind die herumlaufen!
Lg Bettina
I know, schliesslich ist meine Bekannte dafür zuständig
Lg
Tierhalteverordnung usw wenn das so stimmtSie hatte beim neuen Tierschutzgesetz jetzt aber mehr in Sachen Hunde zu tun, alle haben sich wie ein kleines Kind gefreut, das so viel durchgebracht wurde und dann musste ich ihr erzählen das unzählige darüber im Wuff geflucht haben *g*
LG
Ihr werdet es nicht glauben, aber ich habe tatsächlich Antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau S.!
Die Tiroler Tierschutzverordnung 2004 ist mir leider nicht bekannt. Aber die 2. Tierhaltungsverordnung BGBl. II 486/2004 idgF. beinhaltet in der Anlage 1, Punkt 2.10 die von Ihnen angesprochene Regelung.
Ihre Kritik an der Ausnahmeregelung von der Kastrationspflicht für Katzen aus bäuerlicher Haltung ist aus fachlicher Sicht durchaus nachvollziehbar. Eine Petition zur Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung finden Sie unter http://www.streunerkatzen.org/petition/
Eine "offizielle" Begründung für die Ausnahme von der Kastrationspflicht im Sinne eines Kommentares zur 2. Tierhaltungsverodnung liegt mir leider auch nicht vor. Es ist wohl davon auszugehen, dass es für die betroffenen Tierhalter als nicht zumutbar angesehen wurde.
Mit freundlichen Grüßen