Neues Gesetz Hauskatzen

Bauernhofkatzen müssen deshalb nicht kastriert werden, weil man oft nicht Beweisen kann das die Katzen auch dem Bauern gehören, oder einfach Streuner sind die herumlaufen!

Lg Bettina
 
Tierhalteverordnung usw wenn das so stimmt :confused: Sie hatte beim neuen Tierschutzgesetz jetzt aber mehr in Sachen Hunde zu tun, alle haben sich wie ein kleines Kind gefreut, das so viel durchgebracht wurde und dann musste ich ihr erzählen das unzählige darüber im Wuff geflucht haben *g*

LG
 
Tierhalteverordnung usw wenn das so stimmt :confused: Sie hatte beim neuen Tierschutzgesetz jetzt aber mehr in Sachen Hunde zu tun, alle haben sich wie ein kleines Kind gefreut, das so viel durchgebracht wurde und dann musste ich ihr erzählen das unzählige darüber im Wuff geflucht haben *g*

LG

Hm, ich finds sowieso komisch dass ich den Gesetzestext in der Tiroler Tierschutzverordnung 2004 gelesen. :confused:
 
hab ich diesen Punkt richtig verstanden - jeder außer Züchter und Bauern ist verfplichtet seine Freigänger kastrieren zu lassen?!?!?!?!? ...wo doch grad durch streunende Bauernhofkatzen viel unerwünschter Nachwuchs entsteht und wenns dann zu viele Mietzen sind werdens auf irgendeine Weise entsorgt! :mad:
Bin erschüttert dass das so in der Tierhaltungsverordnung steht! :(

Meine ist auch vom bauernhof! ich konnte ihr ned wiederstehen und war auch einzelgänger weil sonst alle vergeben waren!

dann wollte meine freundin ne 2 katze is ned gangen jede katze die wir mitgebracht haben da war unsere dagegen hat sie richtig gejagt und gebissen!:(

nur das komische ist wie wir dann mit unseren wautzi nach hause gekommen sind hat sie einmal gefaucht und haare gestellt danach gleich spielen!:)

is schon komisch ne!

lg
 
Ja genau außer Bauern aus dem obig genannten Grund, da man den Bauern oft nicht nachweisen kann dass das tatsächlich seine Katzen sind!

Lg Bettina
 
Ihr werdet es nicht glauben, aber ich habe tatsächlich Antwort erhalten: :eek:

Sehr geehrte Frau S.!

Die Tiroler Tierschutzverordnung 2004 ist mir leider nicht bekannt. Aber die 2. Tierhaltungsverordnung BGBl. II 486/2004 idgF. beinhaltet in der Anlage 1, Punkt 2.10 die von Ihnen angesprochene Regelung.

Ihre Kritik an der Ausnahmeregelung von der Kastrationspflicht für Katzen aus bäuerlicher Haltung ist aus fachlicher Sicht durchaus nachvollziehbar. Eine Petition zur Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung finden Sie unter http://www.streunerkatzen.org/petition/

Eine "offizielle" Begründung für die Ausnahme von der Kastrationspflicht im Sinne eines Kommentares zur 2. Tierhaltungsverodnung liegt mir leider auch nicht vor. Es ist wohl davon auszugehen, dass es für die betroffenen Tierhalter als nicht zumutbar angesehen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ich möchte euch nochmal an die Email-Antwort erinnern.

Bitte fleißig die Petition unterschreiben. :)
 
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