Neues Gesetz Hauskatzen

@nisi die situation war folgende: eine kleine katze im mai genommen, dann da ich das gefühl hatte das sie alleine und einsam war ca. 6 monate später die zweite. nach kleineren raufereien haben sie sich zusammengewöhnt. über die jahre wurden die streitereien immer heftiger, es waren am schluß echte kämpfe und einer der beiden hat beinahe ständig auf dem kasten gewohnt. wir haben echt alles probiert und uns dann dafür entschieden uns von einem der beiden zu trennen. was auch vor über einem jahr passiert ist.

soeine entscheidung mag ich nie mehr treffen müssen, es war echt schlimm.
 
Folgendes:

Keine Katze ist von Baby an ein Einzelgänger und/oder Unverträglich !!! :rolleyes:

Jedes Kitten BRAUCHT den Kontakt zu den Geschwistern oder anderen Katzenkindern zum spielen, kuscheln, schmusen, raufen, kräfte messen, ausprobieren und einfach für das soziale Wohlbefinden.

KEIN MENSCH kann eine andere Katze ersetzen, kein Hund kann eine andere Katze ersetzen ;)

Da bin ich absolut bei dir!

ABER: Viele Katzen werden zu Einzelängern gemacht - weil ihnen das nötige Sozialverhalten genommen wird/wurde - wo sollen sie es denn erlernen wenn sie mit 8 Wochen oder gar schon mit 6 Wochen von der Mutter weggerissen werden und dann in eine Wohnung gesperrt werden wo sie keinen Kontakt zu Artgenossen haben - und das ihr ganzes Leben lang?? :(

Auch da bin ich ganz bei dir.
Allerdings kommt es im Tierschutz leider öfter vor dass man eine Katze vermittelt die absolut nicht mit anderen Katzen kann. Unsere Siana ist genau so ein Exemplar. Und ich werde sie daher bestimmt nicht dazu zwingen mit anderen Katzen in einem Haushalt zu leben.

Naja es sei denn sie können sich so arangieren dass sie sich nicht in die Quere kommen. Siana ist ja Freigängerein.
Mal schauen wie sie sich nach dem Umzug benimmt. Wenn sie mir auch dort wieder alle Nachbarskatzen angeht wird sie bestimmt alleine bleiben. :rolleyes:
 
wir haben echt alles probiert und uns dann dafür entschieden uns von einem der beiden zu trennen. was auch vor über einem jahr passiert ist.
Darf ich fragen, was ihr alles probiert habt?

Es kommt in Einzelfällen vor, dass Katzen, die sich auch schon lange kennen, durch irgendeine Gegebenheit zu Erzfeinden werden und sich nie wieder vertragen. In diesen seltenen Fällen ist es sicher das beste, sich von einem Tier zu trennen. Das heißt aber nicht, dass dann beide Katzen generell unverträglich sind, sondern nur, dass sie halt miteinander nicht mehr können. Auch bei Katzen gibt es sehr stark Sympathien und Antipathien aus für uns Menschen völlig unverständlichen Gründen.

Deshalb aber sagen, dass man nie wieder zwei Katzen nehmen würde, halte ich nicht für richtig. Ich würde sogar soweit gehen und noch einmal versuchen den zurück gebliebenen Kater mit einer anderen Katze zu vergesellschaften, es sollte halt eine Katze sein, die im Charakter und Temperament ähnlich ist.
 
Ich fände es sehr gut, wenn kleine Kätzchen per Gesetz nur mehr in Gesellschaft bzw. gleich zu zweit vermittelt werden dürfen, allerdings gilt gerade für das Tierschutzgesetz: Papier ist geduldig.
Ich denke da nur an den Erlaß, dass man Katzen nur mehr mit ausreichend gesicherten Fenstern und Balkonen halten darf, wenn Sturzgefahr besteht (und wo besteht die nicht, ausser bei ebenerdigen Wohnungen, wo rundherum ein großzügiger Garten ist). Und wie oft gehe ich in der Stadt an Wohnungen vorbei, die straßenseitig im Erdgeschoß, 1. oder 2. Stock liegen und wo die Katzen am Fensterbrett liegen und direkt auf die Straße runterschauen und im Erdgeschoß auch gleich direkt auf die Straße springen können, weil absolut nix gesichert ist. :eek:
Das Gesetz ist also de facto unnütz, denn zu einer Klage kommt es ja wohl erst, wenn jemand innerhalb der Hausgemeinschaft seinen Nachbarn anzeigt, oder die Katze vielleicht eines Tages auf die Straße springt und verletzt wird und ein Tierarzt Anzeige erstattet. Wird aber in der Praxis, denke ich, sehr selten passieren, dass das ein Tierarzt macht, oder? :confused:
Verallgemeinerungen was Katzen anbelangt sind jedoch generell fehl am Platze, es trifft schon für die allermeisten Schnurrer zu, dass sie soziale Wesen sind und auch gerne Kontakt zu anderen Katzen haben, ABER es ist auch immer eine Frage der Persönlichkeit. So gibt es teilweise einzelgängerische Katzen, die sogar von klein auf mit einem Kumpel aufgewachsen sind und wo sich dann im Erwachsenenalter die beiden nicht mehr vertragen, bzw. sowieso nie gut verstanden haben.
Es ist ähnlich wie mit Menschen, wir Menschen haben im Grunde auch das Bedürfnis nach Gesellschaft und Sozialkontakten, aber es gibt auch immer einzelne Leute, die sich selbst genügen und nicht besonders viel Wert auf Gesellschaft liegen.
Ich finde es darum auch legitim, dass man, wenn man versucht hat, seine Samtpfote zu vergesellschaften und dies nicht funktioniert hat, sie alleine leben läßt. Von Zwangsbeglückung halte ich auch wenig, es gibt leider ebenso Katzenpaare, die eher nebeneinander als zusammen leben, oder auch Mehrkatzenhaushalte, wo mindestens ein oder zwei Katzen von den anderen unterdrückt werden und die dann alles andere, als ein schönes Leben führen.
Ich finde das Thema zu vielfältig, um es über den Kamm zu scheren und auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu bringen. ;)
 
Ich denke das "Problem" hierbei ist auch dass die wenigsten Leute das Tierschutzgesetz kennen. Ich meine, gerade wenn einer selbst keine Tiere hat wird wahrscheinlich gar nicht wissen dass der Nachbar gegen die Tierschutzverordnung verstößt wenn er seine Fenster nicht abgesichert hat.
 
Auszug aus den Anlagen zur Tierhaltungsverordnung Säuger

Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
...

2. Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen
(1) Katzen dürfen nicht in Käfigen. gehalten werden. Eine Ausnahme stellt die kurzfristige
Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung dar.
(2) Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt
(3) Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich
vorhanden sein.
(4) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies
gilt jedoch nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres
oder des Welpen erforderlich ist. Ist dies der Fall, so dürfen die Wurfgeschwister nicht vor dem Alter von
acht Wochen getrennt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient
und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.
(5) Die Katzen sind in ausreichender Menge mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen.
(6) Räumen in denen Katzen gehalten werden sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine
ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden, die entsprechend sauber zu
halten sind.
(7) Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden.
(8) Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.
(9) Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.
(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt
kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in
bäuerlicher Haltung leben.
(11) Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind
die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.

http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/32729/1/7264
 
(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt
kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in
bäuerlicher Haltung leben.

http://umwelt.lebensministerium.at/article/articleview/32729/1/7264

...hab ich diesen Punkt richtig verstanden - jeder außer Züchter und Bauern ist verfplichtet seine Freigänger kastrieren zu lassen?!?!?!?!? ...wo doch grad durch streunende Bauernhofkatzen viel unerwünschter Nachwuchs entsteht und wenns dann zu viele Mietzen sind werdens auf irgendeine Weise entsorgt! :mad:
Bin erschüttert dass das so in der Tierhaltungsverordnung steht! :(
 
...hab ich diesen Punkt richtig verstanden - jeder außer Züchter und Bauern ist verfplichtet seine Freigänger kastrieren zu lassen?!?!?!?!? ...wo doch grad durch streunende Bauernhofkatzen viel unerwünschter Nachwuchs entsteht und wenns dann zu viele Mietzen sind werdens auf irgendeine Weise entsorgt! :mad:
Bin erschüttert dass das so in der Tierhaltungsverordnung steht! :(

*ironie on*
Na sonst hätten ja die Tierschutzvereine nix mehr zu tun.
*ironie off*

Vielleicht sollte man mal eine Email schreiben, würde mich interessieren mit welcher Begründung Bauernhofkatzen nicht kastriert werden müssen. :rolleyes:
 
...hab ich diesen Punkt richtig verstanden - jeder außer Züchter und Bauern ist verfplichtet seine Freigänger kastrieren zu lassen?!?!?!?!? ...wo doch grad durch streunende Bauernhofkatzen viel unerwünschter Nachwuchs entsteht und wenns dann zu viele Mietzen sind werdens auf irgendeine Weise entsorgt!
Bin erschüttert dass das so in der Tierhaltungsverordnung steht

Ja das hast du leider richtig verstanden, die Bauern sind davon ausgenommen, weil sie eine sehr grosse Lobby in der Politik haben (Bauernbund, Gewerkschaft der Bauern etc.) und die sich gegen die Kastrationspflicht in bäuerlicher Haltung ausgesprochen haben.

Es läuft aber bereits seit Monaten eine Petition, damit das Gesetz abgeändert wird - jede Unterschrift zählt - das hat Sabine von den Streunerkatzen OÖ ins Leben gerufen: http://www.streunerkatzen.org/index2.htm

Nachfolgender Absatz aus dem allgemeinen Tierschutzgesetz zitiert:
Grundsätze der Tierhaltung

§ 13. (1) Tiere dürfen nur gehalten werden, wenn auf Grund ihres
Genotyps und Phänotyps und nach Maßgabe der folgenden Grundsätze
davon ausgegangen werden kann, dass die Haltung nach dem anerkannten
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ihr Wohlbefinden nicht
beeinträchtigt.
(2) Wer ein Tier hält, hat dafür zu sorgen, dass das Platzangebot,
die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche
Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima,
insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung sowie
die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des
Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation
der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen
angemessen sind.

(3) Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr
Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht
überfordert wird.
 
Ich hab jetzt mal an die Landesveterinärdirektion gemailt. Weiß zwar nicht ob ich damit richtig lag, aber ich habe die Hoffnung dass sie es weiterleiten wenn jemand anderer damit betraut ist. :o
 
Ihr werdet es nicht glauben, aber ich habe tatsächlich Antwort erhalten: :eek:

Sehr geehrte Frau S.!

Die Tiroler Tierschutzverordnung 2004 ist mir leider nicht bekannt. Aber die 2. Tierhaltungsverordnung BGBl. II 486/2004 idgF. beinhaltet in der Anlage 1, Punkt 2.10 die von Ihnen angesprochene Regelung.

Ihre Kritik an der Ausnahmeregelung von der Kastrationspflicht für Katzen aus bäuerlicher Haltung ist aus fachlicher Sicht durchaus nachvollziehbar. Eine Petition zur Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung finden Sie unter http://www.streunerkatzen.org/petition/

Eine "offizielle" Begründung für die Ausnahme von der Kastrationspflicht im Sinne eines Kommentares zur 2. Tierhaltungsverodnung liegt mir leider auch nicht vor. Es ist wohl davon auszugehen, dass es für die betroffenen Tierhalter als nicht zumutbar angesehen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
 
Danke dass du die Antwort hier reingestellt hast!!! :)

Is ja wahnsinn dass die echt geantwortet haben! Aber ich könnt bei dem Satz: ``Es ist wohl davon auszugehen, dass es für die betroffenen Tierhalter als nicht zumutbar angesehen wurde.´´ auszucken! :mad:
 
...ich frag mich bloß warum es dann überhaupt zumutbar ist dass sie Katzen halten dürfen! - ach ja, hab ich ganz vergessen, zum Mäuse jagen sinds gut genug! :mad: *smiledersichdieHaarerauft!*
 
ich habe 5 katzen, 3 davon hab ich schon als baby`s zusammen gekauft (perser) zwei geschwister und ein einzelnes katerchen. wenn man die drei
beobachtet, dann weiß man warum....... sie treten meist im rudel auf, liegen auf einen knäul, schmußen und putzen sich gegenseitig, spielen zusammen usw......
die zwei hauskatzen, bella und marie vom tierschutz, waren schon erwachsen als ich sie bekam und die sind lange nicht so sozial wie die 3 die schon als baby zusammen waren.
speziell marie ist eher eine einzelgängerin, die sich mehr den hunden anschließt.

ich bin auch dafür katzenbabys NIE alleine abzugeben.................
ich habe das beste beispiel zuhause :D

schaut mal....

http://www.abload.de/img/bild576taw.jpg
 
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