Neue Infos um Gnadenhof

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Durch mich wird eine Kommentierung an dieser Stelle nicht stattfinden. Ich werde jedoch auch dieses Verfahren sehr genau beobachten und protokollieren. Nach der Beendigung dieses Verfahrens mittels rechtskräftigem Urteil werden die daraus resultierenden Schlussfolgerungen an anderer Stelle zu ziehen sein.

Viele Grüße
 
Lt. telefonischer Auskunft des AG Sulingen findet der nächste Termin bezüglich der Strafsache gegen die "Gnadenhof"-Betreiber hier statt:

Amtsgericht Sulingen
Lange Str. 56, 27232 Sulingen

Donnerstag, 03.05.2012 ab 13:30 Uhr in Zimmer 3.

Viele Grüße
 
Zu einer Urteilsverkündung ist es nicht mehr gekommen, die Beweisaufnahme wurde abgeschlossen. Die Urteilsverkündung ist am 14.05.2012 um 13.30 Uhr.

Danke!
Und BITTE wieder keine Kommentare.
 
Vertagung statt Urteilsverkündung.

Es wurde kurzfristig ein Antrag auf Befangenheit gegen die Richterin gestellt.
 
Hierzu vertiefend ein Zeitungsartikel der Kreiszeitung Sulingen vom 15.05.2012, der nicht Online zur Verfügung steht:

kreisblatt1505.jpg


Der nächste Verhandlungstag in dieser Strafsache wurde auf den 04.06.2012 um 13:00 Uhr festgesetzt.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir möchten uns bei allen Foris ganz, ganz herzlich bedanken, dass ihr euch so tapfer an das Redeverbot haltet. DANKE nochmal.:)
 
Heute fand der nunmehr vierte Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Sulingen in Sachen "Gnadenhof"-Betreiber statt, der mit den Plädoyers des Staatsanwalts und der (neu ins Verfahren hinzugekommenen) Verteidigerin endete. Der Termin für die Urteilsverkündung wurde auf Montag, den 11.06.2012 um 09:00 Uhr festgesetzt.

Viele Grüße
 
Zum gestrigen Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Sulingen hier wiederum ein vertiefender Artikel aus der Sulinger Kreiszeitung, der Online nicht zu finden ist:

kreiszeitung20120605.jpg


Viele Grüße
 
Es gab heute morgen vor dem Amtsgericht Sulingen in Sachen des "Gnadenhofs" eine Urteilsverkündung: Ein Jahr und acht Monate Haftstrafe für die Betreiberin, ein Jahr Haftstrafe für den Betreiber, beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Dazu kommt ein Tierhaltungsverbot für die Dauer von fünf Jahren, gültig für Hunde und Katzen, sowie für alle Tiere, die die Anzahl von 14 Pferden, 2 Schweinen, 3 Ziegen, 18 Hühnern und 36 Degus übersteigen. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt, damit wurden eine ganze Reihe von Bewährungsauflagen hinsichtlich der zukünftigen Haltungsbedingungen für die verbleibenden Tiere sowie der Begleitung durch einen Bewährungshelfer verbunden. Die Kosten des Verfahrens wurden den Verurteilten auferlegt.

Die Verteidigerin der Beklagten war aus terminlichen Gründen bei der Urteilsverkündung nicht zugegen. Es erfolgten weder seitens der Beklagten noch seitens der Staatsanwaltschaft Erklärungen nach der Urteilsverkündung, die übliche Einspruchs- oder Revisionsfrist muss abgewartet werden, so ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Viele Grüße
 
So ganz unkommentiert möchte ich das erneute Gelaber des "kangalklaus" nun doch nicht lassen, erweckt er doch den Eindruck, daß die beteiligten Amtsveterinäre in Diepholz nichts anderes zu tun hätten, als vierzehn sog. "Tierschutzpferde" zum Abdecker zu verfrachten. Man kann nämlich durchaus Pferde aus Pfändungen einem tiergerechten und -würdigen Weiterleben zuführen, die billige Polemik des "kangalklaus" entbehrt jeder Grundlage, ist augenscheinlich von der "Gnadenhof"-Betreiberin ferngesteuert, und hat nur das Motiv, Frau Dr. E. zu diffamieren.

Bezüglich der Forderung des Landkreises Diepholz in Höhe von 2.021,06 Euro fällt mir eine recht einfache Lösung ein, die nicht mal polemisch gemeint ist: Einfach abarbeiten lassen !! Vierhundertvier Arbeitsstunden in Tierschutz-Einrichtungen zu fünf Euro netto pro Stunde, und die Angelegenheit wäre geregelt !! Vor dem Amtsgericht Sulingen machte die Angeklagte einen mehr als hinreichend rüstigen Eindruck, sie sollte ohne Weiteres in der Lage sein, ihre Schulden auf diesem Wege zu begleichen.

Viele Grüße
 
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