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tichy1978 schrieb:Nimm Dir doch einen Anwalt und verklage sie wegen Verleumdung. Das würde ich mir auf jeden Fall noch gönnen, wenn Du weißt, dass Du im Recht bist.
KiraG schrieb:Ja, aber meine Nachbaren regen sich sowieso immer auf. Ich habe keine Lust mehr mit ihr zu diskutieren. Das geht schon mehr als ein Jahr. Jetzt mit den Hunden ist es am schlimmsten![]()
Ich verstehe das nicht.
Hatte von einigen Leuten gehört, das hätte sich geändert. Was stimmt denn nun?Rottifrau schrieb:Hallo KiraG,
Leider bist du rechtlich kündbar, da die Hausordnung für Gemeindebauten besagt, das der Mieter nur ein Haustier halten darf. D.h. entweder einen Hund oder eine Katze.
mfg
Rottifrau
Sylvia & Bande schrieb:Hatte von einigen Leuten gehört, das hätte sich geändert. Was stimmt denn nun?
LG Sylvia
Rottifrau schrieb:Hallo Sylvia,
Ich selbst wohne nicht in einer Gemeindewohnung, aber bei einer Freundin von mir hängt die Hausordnung im Stiegenhaus. Und die besagt eben nur ein Haustier. Ob das noch Gültigkeit hat weiß ich nicht, aber ich denke sonst würde sie ja nicht aushängen.
mfg
Rottifrau
Das stimmt nicht. Ich halte auch drei Hunde und wohne (noch) in einer Gemeindewohnung.Rottifrau schrieb:Hallo KiraG,
Leider bist du rechtlich kündbar, da die Hausordnung für Gemeindebauten besagt, das der Mieter nur ein Haustier halten darf. D.h. entweder einen Hund oder eine Katze.
Bonsai schrieb:Tierhaltung
Die Haltung von in Wohnungen allgemein üblichen Haustieren ist prinzipiell gestattet, sofern sie nicht zu Belästigungen anderer Hausbewohner führt. Die Haltung gefährlicher Tiere (Schlangen, Spinnen et cetera ist dagegen verboten!)
Hunde sind in der Wohnhausanlage an der Leine zu führen!
Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind von dem/der Besitzer/in auf eigene Kosten zu beseitigen. Ergeben sich aus der Haltung eines Tieres begründete Beschwerden, sind die Ursachen vom Tierhalter abzustellen. Geschieht das nicht, wird die Tierhaltung untersagt und das Tier ist vom Tierhalter aus der Wohnung zu entfernen. Im Streitfall hat das Gericht zu entscheiden.
Mitsukai schrieb:Kann es sein, dass diese Hausordnungen von Gemeidebau zu Gemeindebau verschieden sind?
Bonsai schrieb:Das stimmt nicht. Ich halte auch drei Hunde und wohne (noch) in einer Gemeindewohnung.
Hier die Hausordnung:
http://www.wien.gv.at/wienerwohnen/haus02.htm#11
Tierhaltung
Die Haltung von in Wohnungen allgemein üblichen Haustieren ist prinzipiell gestattet, sofern sie nicht zu Belästigungen anderer Hausbewohner führt. Die Haltung gefährlicher Tiere (Schlangen, Spinnen et cetera ist dagegen verboten!)
Hunde sind in der Wohnhausanlage an der Leine zu führen!
Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind von dem/der Besitzer/in auf eigene Kosten zu beseitigen. Ergeben sich aus der Haltung eines Tieres begründete Beschwerden, sind die Ursachen vom Tierhalter abzustellen. Geschieht das nicht, wird die Tierhaltung untersagt und das Tier ist vom Tierhalter aus der Wohnung zu entfernen. Im Streitfall hat das Gericht zu entscheiden.
lg
Bonsai
Hast Du alles suuuuper gemacht!!! "stolzaufdichbin*KiraG schrieb:Das erste Mal hab ich mich getraut denen die Meinung zu sagen![]()
...wenn sie nicht gebellt hat bin ich rauf, habe ihr eine Belohnung gegeben und gelobt. Meine Nachbarin die fast immer zuhause ist, genau neben mir, hat mir immer berichtet das auch wenn ich länger weg bin kein Mucks kam.
Das hat innerhalb von 2-3 Tagen funktioniert *stolzbin*