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So sehe ich das auch, und auch mir sind Medikamente übergeblieben .......... Aber es ist ja oft so, dass man - wenn ein Tier stirbt, oder auf ein anderes Medikament umgestellt wird - manchmal noch eine fast volle Packung eines Medikaments zu Hause hat. ....
Na, dann sind die TÄ in deiner Umgebung päpstlicher als der Papst.Es muss noch nicht einmal eine Fälschung oder böse Absicht oder sonst was sein. Aber wer sagt, dass die Medikamente bei Max Mustermann fachgerecht gelagert wurden? Einmal im Sommer im Auto vergessen kann schon reichen, dass Medikamente nicht mehr wirken,... Daher dürfen Tierärzte auch Medikamente, die zurückgebracht werden nicht mehr weiterverkaufen - offiziel verboten ist es nicht - aber die Haftung falls was passiert liegt voll beim Tierarzt - das tut sich keiner an.
Wenn ich, und keiner ist komplett gefeit!, gerade tief im Pech sitze, würd ich vermutlich nur kurz überlegen und zumindest dann "ja, bitte" sagen, wenn der Spender persönlich oder ein TA mir das Medikament anbietet.Ich würde mir auch als Empfänger gut überlegen ob ich Medikamente unklarer Herkunft an meine Schützlinge verabreiche. Das muss ja niemand mit böser Absicht machen, kann ja selbst Opfer einer Fälschung gewesen sein.
Warum dürfen Privatpersonen Medikamente nicht verschenken?Na ja, dass Privatpersonen Medikamente nicht verkaufen (genau genommen auch nicht verschenken)
Zumindest bei rezeptpflichtigen Medikamenten darf man das nicht (wie das bei Medis ohne Rezeptpflicht ist, weiss ich ehrlich gesagt nicht).Warum dürfen Privatpersonen Medikamente nicht verschenken?
Du führst gute Gründe für ein Verbot an auf meine Frage nach dem Warum.Zumindest bei rezeptpflichtigen Medikamenten darf man das nicht (wie das bei Medis ohne Rezeptpflicht ist, weiss ich ehrlich gesagt nicht).
Na ja, das ist deswegen so, weil man ja als "Schenkender" eigentlich nicht weiss, ob ein bestimmtes Medikament für die andere Person wirklich (noch) geeignet ist - genau genommen darf das ja nur ein Arzt feststellen.
Aber schon klar, dass wahrscheinlich jeder z.B. eine Schmerztablette weitergeben würde, wenn er gerade Besuch hat, der Zahnschmerzen bekommt oder in ähnlichen Situationen. Nur streng genommen, ist es eigentlich nicht erlaubt (und falls die saublöde Situation eintritt, dass der "Beschenkte" dann auf die Schmerztablette einen allergischen Schock bekommt, hätte man sicher auch mächtig Ärger).