Cato
Super Knochen
Hundehalter, die ihre Vierbeiner einer Schutzhundeausbildung unterziehen, müssen dies künftig vor Beginn der Ausbildung bei der Behörde melden. So lange der Hund in Ausbildung ist, gilt er als "bissig" und muss an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen. Der Grund dafür liegt in der - ausbildungsbedingten - gesteigerten Aggressivität in gewissen Situationen. Die Maulkorbpflicht dient dazu, mögliche Gefahrensituationen präventiv zu vermeiden. Die Ausbildungen zu Schutzhunden dürfen nur Personen ab einem Alter von 24 Jahren durchführen, die "vertrauenswürdig" sind.
So steht das im Entwurf zum neuen Wiener Tierhaltegesetz.....
Was ist Eure Meinung dazu?
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