Im Wiki steht dazu, dass das dt. Tschg. nur Maßnahmen verbietet, die dem Tier "erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden" zufügen.
So ein Gesetz hat ja dann echt fast null Relevanz in Bezug auf solche "Erziehungsmaßnahmen", noch dazu wenn ich neben den div. Halsbändern auch gleich eine Verkleidung dazu kaufen kann, oder dieses spezielle Halsband, wo auch explizit angeführt wird: "Die edle Optik lässt beim Tragen des Halsbandes kein Einwirkungshalsband vermuten." (http://www.dogsport-manhart.de/shop/dogsport/index.htm) Da kann man dann solche Maßnahmen auch noch schön verschleiern.
Weiß jemand, ob's da eigentlich schon einen Präzedenzfall gibt, in dem geklärt wird, was "erheblich" bedeutet?
Sag ich ja, dat Gesetz is schwammig und reine Auslegungssache. Ich jedenfalls kenne hier keine einzige HuSchu oder Hundeverein, der einen Stachler oder den Teletakt erlaubt. Auch nicht mit Blende. Aber auch da gibt es sicher ne richtig große Grauzone, wo sich die schwarzen Schafe verstecken können.
Unser ATA hat mir erklärt, was ich mit meinem Hund in den eigenen 4 Wänden anstelle, geht niemanden etwas an. Solange die Hunde gut versorgt werden, artgerecht gehalten und ausreichend Auslauzf haben, wird niemand von Amtsseite etwas unternehmen.