Lohnsteuerexperten: Teilzeitjob+Geringf. -> Steuernachzahlung?

pinkSogg

Super Knochen
Da ich derzeit nur 20 Std. arbeite und sehr gerne wieder mit einem Fuß im Einzelhandel stünde, überlege ich, neben meinem Teilzeitjob einen Geringfügigkeitsjob als Samstagsaushilfe anzunehmen.

Allerdings will ich nicht arbeiten gehen, damit ich dann die Hälfte ohnehin wieder zurückzahlen kann.

Ich weiß noch, dass eine Bekannte vollzeit + geringf. gearbeitet hat und letztlich so viel steuer nachzahlen musste, dass sie genausogut ned hätte geringfügig arbeiten brauchen.

Kennt sich da einer aus?
 
hi,

soweit ich weiss ist bis 10.000 im jahr keine lohnsteuer zu bezahlen, alles darüber ist lohnsteuerpflichtig.

lg carmen
 
Das is richtig, bis 10.000 zahlst du nix, danach ist es gestaffelt und du zahlst einen prozentsatz:

bis 10.000 nix
bis 25.000 - 38,333 %
bis 51.000 - 44 %
ab 51.000 - 50 %

Das ist aufs Jahr gerechnet, wenn du zb ein halbes jahr arbeitest, gut verdienst uns als Beispiel 44% Steuer bezahlst, und das zweite halbjahr nix arbeitest, kriegst du was zurück wenn du einen Ausgleich machst.
Du müsstest es dir aufs Jahr ausrechnen! Hoffe ich konnt dir weiterhelfen. :)
 
Das is richtig, bis 10.000 zahlst du nix, danach ist es gestaffelt und du zahlst einen prozentsatz:

bis 10.000 nix
bis 25.000 - 38,333 %
bis 51.000 - 44 %
ab 51.000 - 50 %

Das ist aufs Jahr gerechnet, wenn du zb ein halbes jahr arbeitest, gut verdienst uns als Beispiel 44% Steuer bezahlst, und das zweite halbjahr nix arbeitest, kriegst du was zurück wenn du einen Ausgleich machst.
Du müsstest es dir aufs Jahr ausrechnen! Hoffe ich konnt dir weiterhelfen. :)

:eek: Da kennt sich eine aber aus!
Ich glaub ich weiß jetzt, wen ich dieses Jahr frag, wenn ich bei meinem Lohnsteuerausgleich sitz und mir net sicher bin :D
Das ist bei mir so ewig her, dass wir das gelernt haben, ich bin jedes Jahr wieder am grübeln ob ich nicht viel mehr noch absetzen hätt können....
 
Hallo!

Was kann man denn absetzen?

lg Manu!

Also ich trag da auf jeden Fall alle meine freiwilligen Versicherungen ein.
Aber ich hätt betreffend Wohnung schon ein paar mehr Ausgaben, - und ich bin da nie sicher, ob man nun darf oder nicht. Grundsätzlich dürfte man ja für Schaffung bzw. Sanierung von Wohnraum die Kosten absetzen.
Aber was und zu welcher Höhe genau, - püh, da steig ich schon wieder aus :D

Ich glaub man könnte viel mehr absetzen als man denkt, - und Kleinvieh macht auch Mist. ;)
 
:eek: Da kennt sich eine aber aus!
Ich glaub ich weiß jetzt, wen ich dieses Jahr frag, wenn ich bei meinem Lohnsteuerausgleich sitz und mir net sicher bin :D
Das ist bei mir so ewig her, dass wir das gelernt haben, ich bin jedes Jahr wieder am grübeln ob ich nicht viel mehr noch absetzen hätt können....

Kannst mich gern fragen...;)
 
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Ich glaub man könnte viel mehr absetzen als man denkt, - und Kleinvieh macht auch Mist. ;)

Es gibt da so einen Höchstbetrag, ohne Alleinerzieher oder Alleinverdiener ist das glaube ich 2900€ ca, und davon ein Viertel wirkt steuermindernd.


Kredite zum Hausbau zB, oder eben Sanierungen - über Kredit finanziert kommt so gesehen günstiger, weil man es dann über mehrere Jahre absetzen kann. Alles auf einmal bringt ja nicht soo viel, wegen dieser Obergrenze s.o.

Oder freiwillige Pensionsversicherungen zB kann man auch absetzen.

So schwer finde ich das alles nicht, es gibt eh so tolle Erklärungen dazu.

Ein guter Tipp ist finde ich, sich bei FinanzOnline anmelden, dann kann man es direkt online machen und sieht sogar vorher schon das Ergebnis.

Käme dann eine Nachzahlung heraus, dann schickt man den Antrag einfach nicht ab.;)
 
10.000,- waren es doch in Schilling, oder?

Ich hab mich letztes Jahr für meine Schwester beim Finanzamt erkundigt, sie ist allerdings in Pension, dort wurde mir gesagt, dass sie bis 700,- Euro (den genauen Betrag weiß ich jetzt nimma, war a bissal mehr) dazu verdienen darf ohne Steuern nachzahlen zu müssen. Vielleicht ists ja auch bei Pensionisten anders :confused: nur die Differenz scheint mir schon seeehr hoch.
 
Die 10.000 sind ja für das ganze Jahr, ab heuer glaub' ich sogar noch mehr, um die 11.000€ und zwar nach Abzug von Sozialversicherung (= ca.18% ).
Darunter zahlt man keine Lohnsteuer, aber die SV - Beiträge muss man jedenfalls schon nachzahlen von dem geringfügigen Zusatzeinkommen.
 
Für meine Schwester hatte ich auch wegen der Zuverdienstgrenze für das ganze Jahr angefragt, weil monatlich wären 700,- ein ganz "normaler" Verdienst (zumindest für Teilzeit) und die Geringfügigkeitsgrenze liegt ja monatl. bei rund 340,- Euro. Aber dann, darf man sonst nichts verdienen, sonst kommen wieder die vollen Abgaben zur Verrechnung. Aber gut, vielleicht ists ja bei Pensionisten wirklich anders.
 
Ok, ich glaub wir reden von zwei verschiedenen Dingen, du meinst wohl das Gesamteinkommen im Jahr? Das liegt bei rund 11.000,- Euro, wenn das nicht überschritten wird, dann ist es nicht lohnsteuerpflichtig.
Ich rede von der Zuverdienstgrenze, also zur Pension, zum Arbeitslosengeld od. zum Gehalt, die darf nämlich diese rund 700,- Euro nicht übersteigen.
 
Das is richtig, bis 10.000 zahlst du nix, danach ist es gestaffelt und du zahlst einen prozentsatz:

bis 10.000 nix
bis 25.000 - 38,333 %
bis 51.000 - 44 %
ab 51.000 - 50 %

Das ist aufs Jahr gerechnet, wenn du zb ein halbes jahr arbeitest, gut verdienst uns als Beispiel 44% Steuer bezahlst, und das zweite halbjahr nix arbeitest, kriegst du was zurück wenn du einen Ausgleich machst.
Du müsstest es dir aufs Jahr ausrechnen! Hoffe ich konnt dir weiterhelfen. :)

Hey!

Da du dich da so gut auskennst, darf ich dich mit meiner Berechnung quälen :confused:

Ich arbeite auch TZ und wenn wir davon ausgehen, dass ich jährlich brutto an die 16.000 Euro verdiene (14 Monatsgehälter) und ich dann noch geringfügig ca. 4.000 Euro dazu verdiene, dann komme ich auf einen Gesamtbetrag von 20.000 Euro, sprich ich muss die 38,33 % nehmen oder?

Dann komme ich auf eine Zahlung von 7.600 Euro. Aber was sagt mir das nun? Dass ich geringfügig nur 4.000 verdienen würde und sich das nicht rentiert?

Irgendwie blick ich glaub ich nicht durch :eek:

Wär supi, wenn du mir helfen könntest!

Lg Cony
 
Nur für den Betrag, der die 10.000 ( oder ab heuer runde 11.000 ) übersteigt.

Sprich, wenn Du runde 20.000 verdienst, dann zahlst Du von den ersten 10.000 nix, von den zweiten 10.000 eben diese bestimmte Prozentzahl.

Wenn Du 50.000 verdienst, nix von den ersten 10.000, dann x Prozent von den nächsten 15.000 und y Prozent von den nächsten 25.000

Somit kann es nie passieren, dass man ( wie früher mit den Steuerklassen ) durch eine Lohnerhöhung in Wirklichkeit netto weniger bekommt.

Ach ja, noch was: es geht hier bei diesen Zahlen um die Bemessungsgrundlage. Also Bruttolohn minus Sozialversicherung.
 
Nur für den Betrag, der die 10.000 ( oder ab heuer runde 11.000 ) übersteigt.

Sprich, wenn Du runde 20.000 verdienst, dann zahlst Du von den ersten 10.000 nix, von den zweiten 10.000 eben diese bestimmte Prozentzahl.

Wenn Du 50.000 verdienst, nix von den ersten 10.000, dann x Prozent von den nächsten 15.000 und y Prozent von den nächsten 25.000

Somit kann es nie passieren, dass man ( wie früher mit den Steuerklassen ) durch eine Lohnerhöhung in Wirklichkeit netto weniger bekommt.

ah sooo! Vielen Dank für die Aufklärung!

Ist mir eben ein bissl komisch vorgekommen ;)

d.h. ich würde bei meinem Beispiel für 10.000 Euro 38,33 % an Steuern zurück zahlen?

Lg Cony
 
Ja, aber wie gesagt, nach Abzug der Lohnsteuer. Sprich, wenn Du brutto ca. 20.000 hast, dann sind das runde 16.400 Bemessungsgrundlage.
Und 13. und 14. Gehalt werden nur mit 6% besteuert, also kommt am Ende eh noch weniger raus.:)

Nachtrag:
neue Zahlen:

0-11.000€ gar nix
11.000 - 25.000€ 36,6%
25.000 - 60.000€ 43,21%
darüber 50%
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mit 40 Stunden beschäftigt und hab jetzt mal nachgefragt wegen nebenverdienst. Der Steuerberater hat mir gesagt das ich damit rechnen muss 1/3 von meinen Zuverdienst an Steuern abzahlen muss
 
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