Cato
Super Knochen
Aus aktuellem Anlaß, weil ich gerade gelesen habe, dass viele glauben, es herrscht auch am Land Leinen- oder Beißkorbpflicht:
für NIEDERÖSTERREICH gilt folgendes:
im Ortsgebiet, im baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet sowie an öffentlichen Plätzen, vor Schulen etc herrscht nach NÖ Polizeistrafgesetz für unbescholtene Hunde Leinen ODER Maulkorbpflicht.( Ausgenommen HUZO )
Ausserhalb des Ortsgebietes gilt das NÖ Jagdgesetz, nach den Hunde, soferne sie nicht wildern und nicht revieren ( Fährten suchend mit der Nase am Boden im Wald herumstreifen ), sich in Rufweite befinden und unter dem Einfluß des HF stehen ( also irgendwie auf Zuruf folgen), FREI LAUFEN dürfen.
Wiesen und Felder sind meist Privatbesitz, da kann theoretisch natürlich der Besitzer kommen und sagen, es stört ihn. Aber auf öffentlichen Wegen ( im Grundbuch als Weg eingetragen ) darf der Hund doch laufen, und auch im Wald.
(Natürlich ist man trotzdem bösen Jägern ausgeliefert, die behaupten können, der Hund hätte gewildert.
Aber gesetzliche Leinenpflicht im Wald gibt es keine!)
für NIEDERÖSTERREICH gilt folgendes:
im Ortsgebiet, im baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet sowie an öffentlichen Plätzen, vor Schulen etc herrscht nach NÖ Polizeistrafgesetz für unbescholtene Hunde Leinen ODER Maulkorbpflicht.( Ausgenommen HUZO )
Ausserhalb des Ortsgebietes gilt das NÖ Jagdgesetz, nach den Hunde, soferne sie nicht wildern und nicht revieren ( Fährten suchend mit der Nase am Boden im Wald herumstreifen ), sich in Rufweite befinden und unter dem Einfluß des HF stehen ( also irgendwie auf Zuruf folgen), FREI LAUFEN dürfen.
Wiesen und Felder sind meist Privatbesitz, da kann theoretisch natürlich der Besitzer kommen und sagen, es stört ihn. Aber auf öffentlichen Wegen ( im Grundbuch als Weg eingetragen ) darf der Hund doch laufen, und auch im Wald.
(Natürlich ist man trotzdem bösen Jägern ausgeliefert, die behaupten können, der Hund hätte gewildert.
Aber gesetzliche Leinenpflicht im Wald gibt es keine!)