Leinenpflicht am Land?

Huhu !

Im Ortsgebiet sowie auf öffentlichen Plätzen im OG besteht Leinen oder Maulkorbpflicht.
Leinen und Maulkorbpflicht besteht z.B. in Gaststätten, bei Veranstaltungen, in Einkaufszentren, in Bädern (??) in den öffentl. Verkehrsmitteln incl. deren Haltestellen und bei gr. Menschenansammlungen (ab 50 Personen )

OG ist zwischen zwei OTafeln ,bzw .dort ,wo mehr als vier Häuser zusammenstehen.
Im Wald ,nehme ich mal an ,gilt wieder das mit den OT und darum Leinenpflicht.Lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen
 
"(4) An öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden."

In NÖ gilt im Ortsbereich Polizeistrafgesetz - was genau obiges besagt, das hat mit Ortstaferl nix zu tun, ausserdem, da wäre ja immer noch die Gegend zwischen Ortsende ein Ort und Ortsanfang zweiter Ort?

Aber OÖ ist anders, dort gelten andere Gesetze?
 
Also Ortsgebiet ist schon dort, wo die Ortstafeln- Anfang u. Ende- stehen. Das hängt mit der Besiedelung zusammen und läßt sich über die StVO ableiten.

Bzgl. der Leinenpflicht!

Bitte geht mal davon weg, dass jeder Hundebesitzer brav und anständig ist. Wir wohnen hier im Umland von Wien und was da an sonnigen Nachmittagen abgeht, ist eine Frechheit!

Unerzogene, verhaltensgestörte Köter(!) rennen ohne Rücksicht auf Verluste in die Au! Jungwild wird gehetzt und teilweise auch erlegt!
Und die Besitzer? Sind irgendwo und warten bis sich ihr ach so armes Stadthunderl ausgetobt hat!:mad:

Jeder erzogene Hund mit vernünftigen Hundehaltern wird am Land keine Leine brauchen, aber leider gibt es immer wieder wunderbare Mitmenschen, die diese Sachen zerstören.

Und somit bin ich auch für den Leinenzwang.

LG
Susanne
 
also im wald darf hundsi meistens freilaufen....da er 1. am weg bleibt 2. sowieso sehr geringen jagdtrieb besitzt (eben ein berner...) und 3. nie weit weg läuft - max. 10m - und er lässt sich brav abrufen. also definitiv kein jagdhund - er würde einem reh nicht lange folgen können, selbst wenn er wollte - er hat ja schon probleme mit anderen hunden beim fangen-spielen mitzuhalten :D :rolleyes:
abgesehen davon halten wir immer augen und ohren offen...
außerdem gehen wir nur selten in den wald (meistens gütenbachstraße), unsere route besteht eher aus feldwegen ;)
manchmal wundere ich mich sogar sehr über balous spürsinn, denn der sieht bzw. riecht so gut wie nix....:D
an die leine kommt er nur wenn viele leute oder hunde unterwegs sind oder ich weiß dass es in diesem gebiet viele viecherl (rehe, wildschweine etc.) gibt. beim pappelteich-wald wäre das z.B eindeutig nicht der fall.

lg, nina
 
@Neufi: aber der Text geht ja so: "an öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich......bla bla usw" - damit ist im NÖ Polizeistrafgesetz nicht das Gemeindegebiet gemeint, sondern das besiedelte Gebiet. Wo nix besiedelt ist, also als Grünland/Forstland gewidmet gilt das Jagdgesetz.

Mag sein, dass es einzelne Bürgermeister gibt, die Verordnungen erlassen, in denen sie ím GESAMTEN Gemeindegebiet Leinenpflicht vorschreiben, aber ob diese dann rechtskräftig sind, wenn sie sich gegen ein Landesgesetz stellen, ist auch nicht gesagt?
 
Leinenpflicht haben wir keine - Hundesteuer auch noch nicht.

Im Wald ist es bei uns so: solange ich den Hund seh muss er nicht an die Leine.

lg moni
 
Bei uns in Tirol herrscht so gut wie überall Leinenpflicht. Oder sagen wirs mal so, ich kenne keine Gemeinde wo es keine gibt. :rolleyes: Das giltet bei uns in Wald und Wiese genauso wie direkt im Dorf (und auch in der Stadt). :(
 
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