Huhu !
Im Ortsgebiet sowie auf öffentlichen Plätzen im OG besteht Leinen oder Maulkorbpflicht.
Leinen und Maulkorbpflicht besteht z.B. in Gaststätten, bei Veranstaltungen, in Einkaufszentren, in Bädern (??) in den öffentl. Verkehrsmitteln incl. deren Haltestellen und bei gr. Menschenansammlungen (ab 50 Personen )
OG ist zwischen zwei OTafeln ,bzw .dort ,wo mehr als vier Häuser zusammenstehen.
Im Wald ,nehme ich mal an ,gilt wieder das mit den OT und darum Leinenpflicht.Lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen
Im Ortsgebiet sowie auf öffentlichen Plätzen im OG besteht Leinen oder Maulkorbpflicht.
Leinen und Maulkorbpflicht besteht z.B. in Gaststätten, bei Veranstaltungen, in Einkaufszentren, in Bädern (??) in den öffentl. Verkehrsmitteln incl. deren Haltestellen und bei gr. Menschenansammlungen (ab 50 Personen )
OG ist zwischen zwei OTafeln ,bzw .dort ,wo mehr als vier Häuser zusammenstehen.
Im Wald ,nehme ich mal an ,gilt wieder das mit den OT und darum Leinenpflicht.Lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen