Leinenpflicht am freien Feld?

Schnuffi04

Super Knochen
Wie ist das mit der Leinenpflicht, falls eine vom Ort/Gemeinde verhängt wird:

Gilt die dann nur im Ortsgebiet, in der Nähe von Häusern, etc., wo mein Hund sowieso an der Leine ist, oder auch weit abseits der Stadt am Feld?
 
Wo bist Du denn zuhause, das ist leider nicht in jedem Bundesland gleich.

In NÖ zB darf eine Gemeinde nicht einfach so Leinenpflicht verordnen.

Besiedeltes Gebiet: Leine oder Maulkorb, Wald und Feld: gar nix, solange der Hund brav bei Dir bleibt und keineswegs jagen geht.
 
Für mich ist Leine bei freien Feldern und im Wald ein absolutes Muss. Egal, was im Gesetz steht. Ich bezweifel, ob es wirklich jeder, der es tut, zu 100 % behaupten kann, dass sein Hund KEINESFALLS jagen (oder stöbern) geht.

Sonst gäbs nicht so viele "das-hat-er-noch-nie-getan"s.....
 
Ich geh meistens ohne Leine, außer neben Straßen, da ist es mir zu gefährlich. Wald und Feld ist kein Problem, da Amber sich nicht fürs jagen interessiert. Außerdem läßt sie sich immer abrufen, egal wie spannend etwas anderes gerade ist. Ihr gefällt das Freilaufen total gut und ich könnte mir das gar nicht anders vorstellen.

Mit der Retrieverhündin von Bekannten geht das nicht, da geh ich immer nur mit Leine, weil die einfach zu gerne hinter einem Kaninchen oder sonst was hinterher läuft. Da hört sie auch nicht und kommt nicht her.

Ich denke, man kann keine allgemeinen Ausagen treffen, weil es sehr stark auf den Hund und die Erziehung ankommt.
 
In NÖ zB darf eine Gemeinde nicht einfach so Leinenpflicht verordnen.

Besiedeltes Gebiet: Leine oder Maulkorb, Wald und Feld: gar nix, solange der Hund brav bei Dir bleibt und keineswegs jagen geht.

Gibts da nähere Infos dazu?
Weil ich war letzthin in zwischen Vösendorf und Biedermannsdorf unterwegs und da stand mitten am Feld quasi (alter teil der Schönbrunner Allee) ein Schild das Hunde an die Leine zu nehmen sind, bzw. mit Maulkorb versehen sein müssen.
Die nächsten Häuser oder Bauten sind da gut 1km weit entfernt.
 
Gibts da nähere Infos dazu?
Weil ich war letzthin in zwischen Vösendorf und Biedermannsdorf unterwegs und da stand mitten am Feld quasi (alter teil der Schönbrunner Allee) ein Schild das Hunde an die Leine zu nehmen sind, bzw. mit Maulkorb versehen sein müssen.
Die nächsten Häuser oder Bauten sind da gut 1km weit entfernt.


Steht bei der Tafel dabei wer das verordnet hat?
Mit hat ein HH, der sich juristisch eingelesen hat, gesagt, dass bei so einer Tafel dabeistehen muss, wer das verordnet hat. Sonst ist's nicht gültig (weil könnte ja sonst jeder so eine Tafel im Baumarkt kaufen und irgendwo aufstellen, als puren Jux, ect.)

Ich kenne bei uns in der Pampa so eine Tafel, da steht dabei wer's verordent hat....
 
Ich würde mich auf der Gemeinde erkundigen. Wenn es eine Verordnung gibt, dass dort Hunde an der Leine bzw mit Maulkorb zu führen sind und diese ordnungsgemäß kundgemacht wurde, dann ist die Tafel nur eine Zusatzinfo. Wenn keine VO vorhanden ist, ist die Tafel rechtlich nicht relevant.
 
Also ich wohne in NÖ, direkt an einem Wald/Feld Rand und gehe immer ohne Leine mit Dexter spazieren.

Er rennt zwar ein wenig in der Gegend herum, kommt aber immer her wenn ich ihn rufe.
Und jagen tut er auch nicht. Er bellt zwar, wenn er mal ein paar Rehe oder Hasen sieht
und läuft ein paar Meter drauf zu, bleibt dann aber stehn und beobachtet nur.
Sobald er aber sieht, dass ich weiter gehe, kommt er mir nach.

Außerdem fährt jeden Tag der Förster an mir vorbei und grüßt freundlich.
Gäbe es da irgendwelche Vorschriften, hätte er mir die sicherlich mal mitgeteilt.

Die einzige Gefahr bei ihm ist, dass er unbedingt in jedes Gewässer springen muss :)
Das ist dann aber eher nur Mehrarbeit für mich. Die Allgemeinheit ist davon wohl kaum betroffen :)
 
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Gibts da nähere Infos dazu?
Weil ich war letzthin in zwischen Vösendorf und Biedermannsdorf unterwegs und da stand mitten am Feld quasi (alter teil der Schönbrunner Allee) ein Schild das Hunde an die Leine zu nehmen sind, bzw. mit Maulkorb versehen sein müssen.
Die nächsten Häuser oder Bauten sind da gut 1km weit entfernt.

Ich bin kein Jurist, aber soweit ich mir mal erklären hab' lassen, darf in NÖ eine Gemeinde nicht einfach so ohne weiteres Verordnungen erlassen, die den Bürger schlechter stellen als Landesgesetze. Sprich, der Bürgermeister darf zwar Gebiete innerhalb des Siedlungsgebiets zB zu Freilaufzonen erklären, aber nicht umgekehrt ausserhalb allgemeine Leinenpflicht verlangen.

Einsame Tafeln mitten am Feld ignoriere ich normalerweise sowieso.
( Ausgenommen vorübergehendes jagdliches Sperrgebiet )
 
@Cato: Danke für die Info!

Ist mir eh reichlich egal, bin dort meist nur mit den TH-Patenhunden unterwegs, die sind sowieso immer an der Leine+MK.

Aber auch meine würd ich dort anleinen, zum. an der Schlepp, bisher hab ich immer Rehe auf dem Feld gesehen.


Bin da auch öfters unterwegs, meinst du dort, wo es den Reitstall gibt und einige Pferde unterwegs sind? Ich dachte mir nämlich, dass es daran liegt!

Reitstall? Nein Pferde sidn mir nicht untergekommen, es ist beim alten Teil der Schönbrunner Allee.
 
Mittlerweile ist der erste Schreck vorbei und ich warte mit Spannung auf die Anzeige wegen "freilaufender Hunde" :cool:

Wenn einer eine Spur oder gar Wild verfolgt hätte, wär ich ja ganz kleinlaut und reumütig (auch wenn keine Leinenpflicht herrscht). Ich kann zu meinen Fehlern stehen.

Aber es hat ja keiner was getan - und damit fühl ich mich unschuldig angegriffen.

Ich bin extra mit den Hunden dort gegangen, weil auf einer Seite der Fluß ist, und dann weit und breit Wiese. Dort sieht man auch jeden Maulwurfhügel. Wir sind nicht mal in die Nähe des Waldes gekommen, sondern immer am Flußverlauf entlang, weil ich zwei Wasserratten dabei hatte.
Natürlich kann man nie zu 100 % sagen, dass der Hund niemals jagd.
Aber als und der Jäger gesehen hat, waren alle Hunde unter meiner Kontrolle und in unmittelbarer Nähe.
 
oje du arme... hat er denn deinen namen?

es gibt einen weier in brunn am gebirge... da steht auch, dass im gesamten gemeindegebiet in brunn am gebirge maulkorb- oder leinenpflicht besteht. ist kein siedlungsgebiet- stimmt dann somit nicht?
 
Keine Ahnung wie es in Österreich ist, aber hier zählt zu den bebauten Flächen / Siedlungsgebiet auch das erschlossenes Bauland und Bauerwartungsland. Also alle brachliegenden Flächen auf denen gebaut werden könnte.
Wir haben eine große Wiese am Ortsrand, eine ideale Hundespielwiese - wenn die Gemeinde wollte, könnte sie von jedem dort kassieren, der ohne Leine geht - auf dem Gelände ist eine Schule geplant, aber kann derzeit wegen fehlender Mittel nicht gebaut werden, zählt aber zum bebauten Gebiet. Zum Glück sind sie am Amt nocht darauf gekommen, den Bau mit Ordnungsgeldern zu finanzieren;)
 
Es gibt Beispiele im ris.bka.gv.at :cool:

Hundeleinenverordnung

Um eine Gefährung von Personen, insbesondere Kindern, aber auch das Hetzen von Wild zu vermeiden, hat der Gemeinderat der Stadt Baden in seiner Sitzung vom 19. Mai 1998 eine Änderung der ortspolizeilichen Verordnung über Pflicht der Besitzer oder Verwahrer von Hunden dahingehend beschlossen, daß im gesamten Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Baden Hunde auf von jedermann begehbaren Flächen an der Leine (max. Länge 3 m) zu führen sind.
Ausgenommen davon sind lediglich Diensthunde der Exekutive sowie Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung, sofern das Freilaufen unbedingt erforderlich ist.
 
benji hat recht, diese verordnungen gelten in vielen gemeinden von nö!!
es ist auch richtig, dass in vielen gemeindegebieten - unberechtigt - div. hinweistafeln aufgestellt werden, meist von den jagd- od. fischereigesellschaften! ist an der tafel kein vermerk angebracht, wer sie verordnet hat, würde ich mich trotzdem sehr genau erkundigen!
für alle interessierten, hier mal ein auszug aus dem nö-hundehalter-, bzw. jagdgesetz! (originaltext)

Die Rechtslage "Führen von Hunden mit / ohne Leine bzw. mit / ohne Beißkorb"
ist in NÖ im NÖ Hundehaltegesetz geregelt.

§ 8
Führen von Hunden
(1) Der Halter oder die Halterin eines Hundes darf den Hund nur solchen
Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür
erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die
notwendige Erfahrung aufweisen.

(2) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an
öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional
zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen
Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen,
Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen
zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von
Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

(3) An den in Abs. 2 genannten Orten müssen Hunde an der Leine oder mit
Maulkorb geführt werden.

(4) Hunde gemäß § 2 und § 3 sind an den in Abs. 2 genannten Orten immer
mit Maulkorb und Leine zu führen.

(5) Während der Ausbildung, des Trainings oder der bestimmungsgemäßen
Verwendung sind Dienst-, Jagd-, Hirten-, Hüte-, Herdenschutz-, Wach-,
Rettungs-, Behindertenbegleit- und Therapiehunde von der Maulkorb- oder
Leinenpflicht ausgenommen.


Ausserhalb des Ortsbereiches gilt § 94 Abs. 1 NÖ Jagdgesetz:

§ 94
Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten
(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen
Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als
Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden Baulichkeiten
benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten ........ oder
von Hunden durchstreifen zu lassen, es läge denn seine Berechtigung oder
Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen
Ermächtigung.

Abseits von öffentlichen Wegen ist das "Laufenlassen eines Hundes" daher
strafbar.

Auf öffentlichen Wegen darf Ihr Hund ohne Leine geführt werden - er darf den
öffentlichen Weg aber nicht verlassen.
 
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