um diese diskussion etwas "anzuheizen"!!
habt ihr schon daran gedacht, das z.b. ein feldweg, egal ob er ortschaften verbindet od. nicht; in den meisten fällen, nicht nur im wienerwaldgebiet,
- PRIVATGRUND - ist!!!! zum betreten dieses weges bräuchte man die genehmigung des grundeigentümers!!! ausserdem gilt dieser weg als absolutes JAGDGEBIET und fällt unter das jagdgesetz!! auch wenn dies nicht durch hinweistafeln gekennzeichnet ist, wird es wahrscheinlich keine probleme mit dem besitzer geben (eher selten, ausser der weg führt über wiesenflächen!!) aber jeder jagdberechtigte in diesem gebiet wird euch diesbezüglich - meist ungut - angehen!!! wer kennt nicht die österr. "gummi-paragraphen"?? in jedem fall bleiben wir als hundebesitzer über!!
?!!!
Das ist falsch. Man braucht keinerlei Genehmigung der Grundeigentümer, da es ein Wegerecht gibt!!!!
Absolute Jagdgebiete gibt es nicht.
Mit sogenannten Gumii§§ hat ds nichts zu tun.
Es gibt jede Menge HH, die mit ihren Hunden täglich in der freien Natur sind und ohne Angst vor unguten Begegnungen wunderbar leben.