Kupierverbot! Was sagt ihr?

Hallo!

Ich finde Kupieren eine perverse Methode eines Menschen, einem Hund seinem "perfekten" Bild näherzubringen - wer seinen Hund kupieren lässt (ausgenommen medizinische Gründe) ist absolut armselig dran und hat wahrscheinlich wenig Mitgefühl für andere Lebewesen.

Es ist bei Rassen wie dem Bobtail oder dem Aussie auch möglich, eine natürliche Stummelrute zu züchten - warum also nicht auch bei anderen Rassen?

LG Nina
 
@ helga
anscheinend windet sich nicht nur der ÖKV-Chef. Ich habe noch keinm Wort in den Medien gehört oder gelesen obs denn jetzt das Kupierverbot gibt oder nicht. War denn nicht der 1. Juli irgendwann als Stichtag genannt worden?
Dass der Herr Präsident Angst um die Eurodog 2005 hat ist ja wohl klar.
Wenn da keine kupierten Hunde ausgestellt werden können ist die ganze Veranstaltung im Eimer!
Die österreichischen Züchter haben ja auch erst reagiert als das Austellungsverbot in Deutschland gekommen ist. Da gabs plötzlich Heulen und Zähneknirschen.
Meine Dixie ist fast 6 und schon unkupiert. Ihre Züchterin war eine der Ersten. Damals gabs noch gar keine Richtlinien wie die Richter dei langen Ruten zu beurteilen haben. Und die Schwanzhaare hat man damals stark gekürzt, wahrscheinlich damit das Schwanzi unauffälliger ist!
Es grüßen 2 gut befederte Rutenbesitzer und ihr Frauli
 
Henny schrieb:
@Tina83
wenns dir die paar Cent für die Post wert ist, kann ich dir die ausgelesenen Heftln ja schicken, ich schmeisse sie meist eh weg wenn nicht was rasend interessantes drin steht! Kommt allerdings selten vor!
lg Henny


Das is nett von dir! :D

Ich frag mal zu Hause nach, ansonsten darf ich mich bei dir melden?
 
Ich bin GEGEN das Kupieren von Ohren und Rute!!!!
WOFÜR? Damit der Hund "besser" aussieht? SCHWACHSINN
Ich schneid ja auch ned irgendwem die Ohren ab nur weil sie zu groß sind und er besser mit kleineren aussehen würde.
Lasst die Hunde so wie sie sind!!!!!!!!
 
Hallo!

Habe meinen beiden Dobis die Ohren nicht schneiden lassen - allerdings sind die Schwänze kupiert - bei denen hatte ich nichts mitzureden, da ich mich zu dem Kauf entschlossen habe - als die Welpen schon auf der Welt waren und älter als 2 Wochen.

Die Schwänze werden nämlich gleich am 2. Tag nach der Geburt abgeschnitten, weil sich die Nerven zu diesem Zeitpunkt noch nicht ganz ausgebildet haben.

Die Züchterin meines jetzigen Welpens hat sich sehr gefreut, dass ich meinen Schatz mit unkupierten Ohren haben wollte. Aber sie hat mir auch erzählt, dass es wirklich schwierig ist, die Leute von unkupierten Ohren zu überzeugen - fast keiner möchte einen Dobi mit Schlappohren - ist dann ja kein richtiger Dobermann mehr.

Ich persönlich bin ganz zufrieden mit den Schlappohren - weil die beiden einfach echt süß mit den Ohren aussehen.
Außerdem kommen sie in meiner Umgebung einfach besser an - weil sie eben so lieb und nicht wie bösartige Kampfbestien aussehen.

LG Yvonne
 
Panthereye schrieb:
Hallo!
... Aber sie hat mir auch erzählt, dass es wirklich schwierig ist, die Leute von unkupierten Ohren zu überzeugen - fast keiner möchte einen Dobi mit Schlappohren - ist dann ja kein richtiger Dobermann mehr.

LG Yvonne

Ja aber wenn das Kupieren von Rute und Ohren verboten ist, dann ist es verboten! Und dann, finde ich, sollts niemand unbestraft machen!!!!!
 
Ja!

Das neue Tierschutzgesetz

Eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen

Die Mitglieder des Verfassungsausschusses haben sich im Parlament auf folgende Eckpunkte im neuen Tierschutzgesetz geeinigt, die grundsätzlich mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten:

Dem Zoo-Fachhandel und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere zum Verkauf angeboten werden, ist es zwar weiterhin erlaubt, Katzen und Hunde zu vermitteln, die Tiere dürfen aber nicht mehr in den Geschäften selber gehalten werden. In der Hundeausbildung und Hundezucht werden Starkzwang-Methoden der Vergangenheit angehören. Hunde dürfen nicht mehr, auch nicht vorübergehend, an einer Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden. Es wird auch explizit untersagt, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten.

Grundsätzlich verboten sind Eingriffe an Tieren, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren dienen, insbesondere grausame Methoden wie das Kupieren von Schwänzen, der Ohren oder des Schnabels eines Tieres, das Durchtrennen von Stimmbändern, das Entfernen von Krallen und Zähnen. Zur Verhütung der Fortpflanzung sind Ausnahmen gestattet. Untersagt wird auch die Anwendung von Gummiringen, Ätzstiften und Ätzsalben.

Tierquälerei wird im Gesetz explizit verboten. Sie liegt dann vor, wenn jemand "einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt bzw. es in schwere Angst versetzt". Als Tierquälerei in Zukunft strikt verboten sind laut vorliegendem Entwurf etwa Qualzüchtungen, die Steigerung von Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl, Stachelhalsbänder und Korallenhalsbänder sowie elektrisierende oder chemische Dressurgeräte.

Die Tötung von Tieren ist untersagt, eine Ausnahme gibt es lediglich zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung an wissenschaftlichen Einrichtungen und nur insoweit, als sie für den angestrebten Zweck unerlässlich und nicht durch alternative Methoden ersetzt werden kann.

Weiters untersagt wird das Hetzen eines Tieres auf ein anderes, Tierkämpfe, die grobe Vernachlässigung gehaltener Tieren, das Aussetzen von Haustieren, die Abtrennung lebender Gliedmaßen, Hunderennen auf Asphalt oder anderen harten Bodenbelägen und jede Art von Fanggeräten, die das Tier nicht unversehrt fangen oder sofort töten. Allerdings können bei der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres Korallenhalsbänder unter "Wahrung der Verhältnismäßigkeit" verwendet werden.

Zur Haltung von Tieren ist laut Gesetzentwurf jeder berechtigt, der zur Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in der Lage ist und auch über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Voraussetzung für die Haltung eines Tieres ist allerdings, dass die Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden, etwa was das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte, das Klima, das Licht und die Temperatur, die Betreuung und die Möglichkeit zu Sozialkontakten betrifft. An Minderjährige unter 14 Jahren dürfen Tiere ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten nicht abgegeben werden.

Im Bereich der Landwirtschaft bedeutet der Beginn des Jahres 2009 das endgültige Aus für Legebatterien. Damit wird Österreich diesen Schritt drei Jahre vor der gesamten EU setzen. Unter das Verbot fallen auch die so genannten ausgestalteten Käfige, womit ein weit reichendes Käfigverbot für die Hühnerhaltung erlassen wird. Die Betriebe werden sich auf andere Systeme, wie Volieren und Bodenhaltung umstellen müssen. Für jene Betriebe, die vor dem 1. 1. 2005 in Käfige investiert haben, soll es 15-jährige Übergangsfristen geben.

Die dauernde Anbindehaltung wird verboten. Rindern sichert das Gesetz einen Auslauf von mindestens 90 Tagen im Jahr zu. Ausnahmen sind für jene Fälle vorgesehen, wenn zwingende rechtliche Gründe vorliegen. Näheres dazu wird durch Verordnung festgelegt. Keinesfalls dürfen Wildtiere angebunden gehalten werden, auch nicht vorübergehend. Eine Ausnahme gibt es für die Ausbildung von Greifvögeln. Die Haltung von Pelztieren zur Pelzgewinnung ist verboten.

Für Stallungen wird es in Hinkunft ein behördlich verpflichtendes Zulassungsverfahren geben, sodass Bauern für alle Tierarten geeignete und fertige Ställe "von der Stange" werden kaufen können. Weitere Vorschriften in Bezug auf serienmäßig hergestellte Haltungssysteme und Stalleinrichtungen sowie in Bezug auf Heimtierunterkünfte sollen per Verordnung geregelt werden, ebenso genauere Bestimmungen über das Schlachten von Tieren, die fachgerechte Tötung von Futtertieren und die Lebendhaltung von Speisefischen.

Geeinigt hat man sich letztendlich auch in der sensiblen Frage des Schächtens (Schlachtung durch Ausbluten der Tiere). Dieses soll grundsätzlich ohne Betäuben verboten sein. Den Religionsgemeinschaften der Juden und Moslems soll jedoch durch eine Ausnahmebestimmung das ihren religiösen Vorschriften entsprechende Schächten erlaubt werden. Sie sind jedoch verpflichtet, die Tiere unmittelbar nach dem Öffnen der Blutgefäße wirksam zu betäuben, um ein möglichst schmerzfreies Ausbluten der Tiere zu ermöglichen. Das Schächten darf nur in Schlachträumen durch Experten und in Anwesenheit eines Tierarztes vorgenommen werden.

Zur Kontrolle der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen ist die Einrichtung eines weisungsfreien Tierschutzombudsmannes in jedem Bundesland vorgesehen. Er oder sie hat in allen einschlägigen Verfahren Parteienstellung, erstellt Berichte und muss von den Behörden in seiner bzw. ihrer Arbeit unterstützt werden.

Ein beim Gesundheitsministerium eingerichteter Tierschutzrat soll u.a. das zuständige Regierungsmitglied in Fragen des Tierschutzes beraten. Laut Gesetz hat der Bundesminister oder die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen dem Nationalrat alle zwei Jahre einen Tierschutzbericht vorzulegen, um die Realisierung der neuen Bestimmungen nachvollziehen und kontrollieren zu können.

Zusätzlich ist geplant, die behördlichen Kontrollen zu verstärken. Neben den von den Bezirksverwaltungsbehörden unangemeldet durchgeführten Kontrollen im Ausmaß von mindestens 2 % pro Jahr wird es jederzeit auch Verdachts- und Schwerpunktkontrollen geben können.

Für Tierquälerei, unerlaubtes Töten von Tieren und unerlaubte Eingriffe an Tieren ist, wenn es sich nicht ohnehin um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt, eine Geldstrafe von bis zu 7.500 , im Wiederholungsfall von bis zu 15.000 vorgesehen. Die Mindeststrafe bei schwerer Tierquälerei wird mit 2.000 festgelegt. Andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden mit bis zu 3.750 , im Wiederholungsfall mit bis zu 7.500 geahndet, allerdings kann hier die Behörde von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung für das Wohlbefinden der gehaltenen Tiere unbedeutend sind. Bei einer gerichtlichen Verurteilung wegen Tierquälerei bzw. wiederholten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kann die Behörde die Tierhaltung auf Dauer oder auf bestimmte Zeit verbieten.

Quelle: Parlamentskorrespondenz

LG Yvonne
 
Panthereye schrieb:
Die Tötung von Tieren ist untersagt, eine Ausnahme gibt es lediglich zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung an wissenschaftlichen Einrichtungen und nur insoweit, als sie für den angestrebten Zweck unerlässlich und nicht durch alternative Methoden ersetzt werden kann.

Na toll! :mad:

Panthereye schrieb:
Allerdings können bei der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres Korallenhalsbänder unter "Wahrung der Verhältnismäßigkeit" verwendet werden.

Auch ganz super! :mad:

Panthereye schrieb:
Zur Haltung von Tieren ist laut Gesetzentwurf jeder berechtigt, der zur Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in der Lage ist und auch über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Voraussetzung für die Haltung eines Tieres ist allerdings, dass die Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden, etwa was das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte, das Klima, das Licht und die Temperatur, die Betreuung und die Möglichkeit zu Sozialkontakten betrifft. An Minderjährige unter 14 Jahren dürfen Tiere ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten nicht abgegeben werden.

Das vergessen vielen Menschen leider! :o

Panthereye schrieb:
Im Bereich der Landwirtschaft bedeutet der Beginn des Jahres 2009 das endgültige Aus für Legebatterien.

Wird auch langsam Zeit!


Pantheryey schrieb:
Zusätzlich ist geplant, die behördlichen Kontrollen zu verstärken. Neben den von den Bezirksverwaltungsbehörden unangemeldet durchgeführten Kontrollen im Ausmaß von mindestens 2 % pro Jahr wird es jederzeit auch Verdachts- und Schwerpunktkontrollen geben können.

Is schon mal ein guter Ansatz! :rolleyes:

Panthereye schrieb:
Für Tierquälerei, unerlaubtes Töten von Tieren und unerlaubte Eingriffe an Tieren ist, wenn es sich nicht ohnehin um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt, eine Geldstrafe von bis zu 7.500 , im Wiederholungsfall von bis zu 15.000 vorgesehen. Die Mindeststrafe bei schwerer Tierquälerei wird mit 2.000 festgelegt. Andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden mit bis zu 3.750 , im Wiederholungsfall mit bis zu 7.500 geahndet, allerdings kann hier die Behörde von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung für das Wohlbefinden der gehaltenen Tiere unbedeutend sind. Bei einer gerichtlichen Verurteilung wegen Tierquälerei bzw. wiederholten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kann die Behörde die Tierhaltung auf Dauer oder auf bestimmte Zeit verbieten.

Find ich auch gut! 15.000,- wären in JEDEM Fall angemessen!
 
Weiß denn niemand von euch obs jetzt auch bei uns ein Ausstellungsverbot für Kupierte geben wird, wie in Deutschland?????????
Bitte lassts mich doch net dumm sterben!!!!
Henny
 
Henny schrieb:
@ helga
anscheinend windet sich nicht nur der ÖKV-Chef. Ich habe noch keinm Wort in den Medien gehört oder gelesen obs denn jetzt das Kupierverbot gibt oder nicht. War denn nicht der 1. Juli irgendwann als Stichtag genannt worden?
Dass der Herr Präsident Angst um die Eurodog 2005 hat ist ja wohl klar.
Wenn da keine kupierten Hunde ausgestellt werden können ist die ganze Veranstaltung im Eimer!
Die österreichischen Züchter haben ja auch erst reagiert als das Austellungsverbot in Deutschland gekommen ist. Da gabs plötzlich Heulen und Zähneknirschen.
Meine Dixie ist fast 6 und schon unkupiert. Ihre Züchterin war eine der Ersten. Damals gabs noch gar keine Richtlinien wie die Richter dei langen Ruten zu beurteilen haben. Und die Schwanzhaare hat man damals stark gekürzt, wahrscheinlich damit das Schwanzi unauffälliger ist!
Es grüßen 2 gut befederte Rutenbesitzer und ihr Frauli

Da war deine Züchterin aber eine weit vorausschauende Frau! Ich kann mich noch gut dran erinnern, wie die ersten "Langschwänze" auftraten.
Meine ersten "lebenden Cocker mit full-tail" habe ich bei der Welthundeausstellung in Wien gesehen. Ich hab damals im Ring "Cockerhündinnen offene Klasse" mitgearbeitet; die Hündinnen waren aus Dänemark und der Richer, Frank Kane, hat sie auf die vordersten Plätze gereiht - ich habe mich damals irrsinnig drüber gefreut, weil sich hiermit die These: die Richter mögen nur kupierte Ruten, nicht bewahrheitet hat.
Züchter - auch österreichische - die diesen Trend vorahnten, haben jetzt die Nase vorn!

lg
helga und kiwi
 
Kupieren = grausame Amputation um dem Menschen zu gefallen

Nicht nur, das die Hunde amputiert werden, sie verlieren auch Möglichkeit zur Kommunikation mit Körpersignalen mit Rute oder Ohren und werden deshalb teils öfter in Raufereiein verwickelt.

Ich frage mich: wie würde es den Hundehaltern, die ihre Hunde kupieren lassen gefallen, wenn jemand ihnen zwangsweise die Nase oder die Hand abschneidet, weil der sie häslich hält!?
 
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