TanteMitzi
Super Knochen
Die MitarbeiterInnen, die den Papierkram z.B. des Umschreibens des Führscheines erledigen, sind absolut nicht in der Dienstklasse, dass sie irgendwas entscheiden können oder an irgendwas beteiligt sind.
Wenn man selbst allerdings so wenig sachlich bleibt, wenn einem selbst einerseits egal ist, wenn Gegenschikane (und darum -wie zu lesen ist - ging es mir - die Nichtbeteiligten trifft, wie kann man dann andererseits, den Nichtbeteiligten vorwerfen, dass sie kein Interesse für die HH aufbringen, die den Führschein machen müssen?
ich gehe nicht davon aus, dass frau sima alle in bezug auf den hfs auftretenden fragen jedem fragenden höchstpersönlich beantworten wird.
ich würd mich als sehr sachlich gestimmt sehen. mein ärger würd keinen beamten persönlich treffen, ich will nur auskünfte von denen, die dazu da sind, auskünfte zu erteilen.
ist man nicht in der lage, mir meine anfragen zu beantworten, muss ich wohl oder übel solange nachfragen, bis man dazu in der lage ist. werd nicht ich die einzige sein, die von dem hfs hin und her mittlerweile etwas verwirrt ist.
wie gesagt: ein gesetz muss einhaltbar sein und man muss mir die zur einhaltung nötigen informationen geben können. kann`s der sachbearbeiter oder wer auch immer nicht, muss er sich informieren und zwar so ausführlich, dass er diese informationen an mich weiterleiten kann.
natürlich macht`s mir spaß, wenn absehbar ist, dass eh keiner einen blassen tau hat, allerdings nicht irgendwelcher einzelpersonen hinterm schalter, sondern der tragikkomödie der undurchdachtheit wegen.
wie kann man dann andererseits, den Nichtbeteiligten vorwerfen, dass sie kein Interesse für die HH aufbringen, die den Führschein machen müssen?
den satz versteh ich ehrlich nicht. es geht hier nicht um interesse, sondern um durchführbarkeit. wird ein gesetz so nebenbei beschlossen und es ist offenkundig, dass keine der ausführenden stellen wirklich bescheid weiß, wie denn das alles überhaupt ablaufen soll, ja dann kann man doch schwächen aufzeigen und fordern, dass bittesehr auch danach getrachtet wird, dass man sich überhaupt dran halten kann.
ich hab die pflicht, mich an dieses gesetz zu halten, also hab ich auch ein recht auf informationen. werden mir diese vorenthalten, stimmt irgendwas am gesamtkonzept ganz und gar nicht.
ist das gesetz ab 1. juli rechtskräftig, müssen auch ab 1. juli alle nötigen informationen zugänglich sein, sind sie es nicht, hab nicht ich falsch gehandelt, sondern die zuständige behörde.
handelt die zuständige behörde falsch, seh ich mich im recht, mich aufzuregen.