Kirchenaustritt

MichlS

Gesperrt
Super Knochen
Ich dachte immer es sei leicht aus dieser Zwangsmitgliedschaft auszutreten:


Wollen die ja

1stens: allen ernstes 15,30 € von mir
2tens : dadurch das sie den Brief erst im Jänner bekommen haben noch den Jännerbeitrag zahlen muß
3tens: Den letzten einzahlungsbeleg, der schon längst im Rundordner verschwunden ist
4tens: Den Taufschein, der schon seit 45 Jahren nicht mehr existiert

Jetzt bin ich mal so richtig Sauer

Vor einer Stunde hab ich die Dame von der BH angerufen....sie ruft gleich zurück:rolleyes:Ich glaub ich muß sie daran erinnern:mad:
 
Zwangsmitgliedschaft hätte nicht sein müssen, wenn du deinen allerersten Beitragserlagschein ebenfalls in den Rundordner geschmissen hättest ;)
Erst mit der Einzahlung von diesem, *unterschreibst* du quasi deinen Mitgliedsantrag.
 
Zum Austritt aus der Kirche ist sowieso der Taufschein erforderlich. Und ein Schreiben an die Kirchenbeitragsstelle genügt da halt nicht.

Den Taufschein bekommst du von der Pfarre, in der du getauft wurdest.
 
Zwangsmitgliedschaft hätte nicht sein müssen, wenn du deinen allerersten Beitragserlagschein ebenfalls in den Rundordner geschmissen hättest ;)
Erst mit der Einzahlung von diesem, *unterschreibst* du quasi deinen Mitgliedsantrag.

Wieso mußt ich dann trotzdem meine offenen "Schulden" auszahlen, als ich ausgetreten bin??? Hatte nie Kirchensteuer eingezahlt - also hab ich auch nix "unterschrieben".
 
Wieso mußt ich dann trotzdem meine offenen "Schulden" auszahlen, als ich ausgetreten bin??? Hatte nie Kirchensteuer eingezahlt - also hab ich auch nix "unterschrieben".

Keine Ahnung ?? Ich weiß nur, dass man offene , nicht geleistete Beiträge nachzahlen muss, bevor man austreten kann.Dann müsstest du ja eine horrende Summe nachbezahlt haben müssen !! Quasi von Anfang an !!??:confused:
Wenn du nie einen Beitrag bezahlt hast, kann da auch theoretisch keiner offen sein ??
 
Zum Austritt aus der Kirche ist sowieso der Taufschein erforderlich. Und ein Schreiben an die Kirchenbeitragsstelle genügt da halt nicht.

Den Taufschein bekommst du von der Pfarre, in der du getauft wurdest.

1stens: Die Pfarre steht in Helsinki/Finnland;)

2tens:

• §3 des RGBl. Nr. 13/1869 normiert: „Die Meldung muß bei der Behörde mündlich zu Protokoll gegeben, oder in einem an diese gerichtete, mit der Unterschrift des Austretenden versehenen Schriftstücke niedergelegt sein, und jene Angaben enthalten, die nötig sind, um zu beurteilen, wem sie zu übermitteln sei.“
Die Angabe, dass ich in der kath. Kirche Mitglied bin wurde Ihnen am 27-12 2009 bereits übermittelt.

3tens:

• Weiters zu beachten ist das Erkenntnis des VwGH (VwGH 21.9.1988 Z l. 88/10/0014) “Eine Formvorschrift, wonach der Austrittserklärung aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft der Taufschein oder der polizeiliche Meldezettel anzuschließen wäre, besteht nicht (keine Anwendbarkeit des § 13 Abs 3 AVG). Sollte die Behörde der Ansicht sein, dass der maßgebende Sachverhalt einer weiteren Klärung allenfalls in Hinsicht auf ihre Zuständigkeit oder einer bescheidmäßigen Ablehnung der Austrittserklärung bedürfe, so hat sie diesen von Amts wegen festzustellen, wobei dem Austretenden eine Mitwirkungspflicht obliegt.”
Der angesprochenen Mitwirkungspflicht bin ich, nach Übersendung aller mit verfügbaren Unterlagen, in vollem Umfang nachgekommen
 
Keine Ahnung ?? Ich weiß nur, dass man offene , nicht geleistete Beiträge nachzahlen muss, bevor man austreten kann.Dann müsstest du ja eine horrende Summe nachbezahlt haben müssen !! Quasi von Anfang an !!??:confused:
Wenn du nie einen Beitrag bezahlt hast, kann da auch theoretisch keiner offen sein ??

Du musst nachzahlen...aber "nur" 3 Jahre:cool: Ich darf gar nicht schreiben was ich von diesen Verein halte:mad:
 
wir treten jetzt auch aus, die wollen von meinem mann 500,--/jahr :eek: und wir machen nicht mal den boden in der kirche schmutzig :rolleyes:
 
mit der taufe beginnt die "mitgliedschaft".
als ich damals 18 wurde, kam die erste aufforderung wg. kirchenbeitrag.
da ich aber noch zur schule ging (mußte eine schulbesuchsbestätigung vorlegen), war noch kein beitrag fällig.
sobald man ein einkommen bezieht, wird der beitrag "fällig".

lg
conny
 
Wie gesagt ich hab NIE eingezahlt und hab dann irgendwann beschlossen auszutreten ("Mahnungen" bekam ich über Jahre, die ich halt ignorierte).

Zu dem Zeitpunkt gabs dann zum Glück eine "Aktion" der Kirche, vielleicht war das mein Fehler?!? Da hieß es, wenn ich fürs nun endende Jahr die Kirchensteuer zahle, werden mir die offenen Summen gestrichen... Nachdem ich kurz vorher (vor der Aktion) schonmal die Info bekam ich müsste erst alles bezahlen, dann kann ich erst austreten, hatte ich es zuerst sein lassen...

Hab dann eben für 1 Jahr (nach)gezahlt und bin, kaum war das Geld überwiesen, zur BH gegangen u. ausgetreten (ging sich gerade noch so aus, das nicht noch ein Jahr dazu kam, war kurz vorm Jahreswechsel).
 
wir treten jetzt auch aus, die wollen von meinem mann 500,--/jahr :eek: und wir machen nicht mal den boden in der kirche schmutzig :rolleyes:

500€?? Na der muß ja gut verdienen :p
Spaß beiseite, ich würd dort mal anrufen u. fragne wie sie auf den Betrag kommen... Wenn man jetzt nicht grad Super-Großverdiener ist, zahlt sich das schon aus mal mit einer Gehaltsbestätigung dort zu erscheinen und darum zu bitten das zu ändern (am besten noch auf die Tränendrüse drücken, in Zeiten der Wirtschaftskrise gibts da ja genug Geschichten die man erzählen kann). Meist setzen sie dann den Betrag runter (sind ja froh wenn sie überhaupt ein paar Euro doch noch bekommen), man zahlt dann brav, und kaum ist das erledigt - sofort austreten :D
 
Zuletzt bearbeitet:
und aus Helsinki kannst du den Taufschein nicht bekommen?

Nein....das war schon ein Problem beim Heiraten weil ich den Geburtenregisterauszug nicht bekommen habe:rolleyes:

Außerdem ich will ja nur austreten und sonst nichts....das hängt rein bei der BH und da ist es unterschiedlich...meine Schwiemu ist auf ihre BH gegangen hat dort mündlich hinterlegt das sie austreten will und ,welch Wunder , kein Problem
 
Schaut einmal hier: click

In der Regel zahlst du nichts für den Austritt - es sei denn du verlangst ein niedergeschriebenes Dokument .

Ich stehe auch vor dem Schritt der Kirche den Rücken zu kehren, denn ich kann mir meinen Glauben buchstäblich nicht mehr leisten. Die Herrschaften greifen gehörigt tief in des Bürgers Brieftasche. Eigentlich eine Schande , dass man für seinen "angeborenen" Glauben zahlen muss.
 
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In der Regel zahlst du nichts für den Austritt - es sei denn du verlangst ein niedergeschriebenes Dokument .

Ich stehe auch vor dem Schritt der Kirche den Rücken zu kehren, denn ich kann mir meinen Glauben buchstäblich nicht leisten. Die Herrschaften greifen gehörigt tief in des Bürgers Brieftasche.

Für den Austritt selber hab ich damals nur "Stempelmarke" gezahlt, waren glau bich eh um die 1-2€, dafür das sie mir den Taufschein "entwertet" haben.

Aber trotzdem mußten zuerst alle "Schulden" beglichen sein, sonst wäre es nicht gegangen. Hat man mir zumindest damals so erklärt (ist aber auch schon fast 10 Jahre her).
 
Nein....das war schon ein Problem beim Heiraten weil ich den Geburtenregisterauszug nicht bekommen habe:rolleyes:

Außerdem ich will ja nur austreten und sonst nichts....das hängt rein bei der BH und da ist es unterschiedlich...meine Schwiemu ist auf ihre BH gegangen hat dort mündlich hinterlegt das sie austreten will und ,welch Wunder , kein Problem


eecht? Welche BH war das? Gerne per PN. Würde mich dienstlich interessieren :)
 
Für den Austritt selber hab ich damals nur "Stempelmarke" gezahlt, waren glau bich eh um die 1-2€, dafür das sie mir den Taufschein "entwertet" haben.

Aber trotzdem mußten zuerst alle "Schulden" beglichen sein, sonst wäre es nicht gegangen. Hat man mir zumindest damals so erklärt (ist aber auch schon fast 10 Jahre her).

Das stimmt schon. Du musst die "Schulden" des aktuellen Jahres begleichen. Erst dann kannst du aus der Kirche austreten.
 
Nein....das war schon ein Problem beim Heiraten weil ich den Geburtenregisterauszug nicht bekommen habe:rolleyes:

Außerdem ich will ja nur austreten und sonst nichts....das hängt rein bei der BH und da ist es unterschiedlich...meine Schwiemu ist auf ihre BH gegangen hat dort mündlich hinterlegt das sie austreten will und ,welch Wunder , kein Problem

Geheiratet hast schon kirchlich???
 
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