Da ich im Büro bin und nicht angemeldet war, konnte ich leider nicht umhin deinen Beitrag zu lesen...
Klar, wenn ein kleiner Hund totgebissen wird, ist es sicher seine eigene Schuld oder die seines Halters, und nicht die des beissenden Hundes oder dessen Halter, weil ja DU (das Maß aller Dinge) nur gute Erfahrungen mit den beiden gemacht hast...
Laut Wiener Tierhaltegesetz gilt ein jeder Hund, der bereits einen Artgenossen oder einen Menschen gebissen hat als "bissig" und ist mit Maulkorb zu führen. Das steht so im Gesetz, bedarf daher keiner spezifischen Auflagen für einen einzelnen Hund.
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm
§2(3), §5(3)
Herr E. hat sich mehrfach strafbar gemacht, das können auch noch so viele positive Erfahrungen und schöne Tanzeinlagen nicht wegnegieren.