Joggerin von Hund totgebissen (OÖ)

Sichert mal 3 hunde telefonierend ..

Ist es per Gesetz verboten mit 3 grossen Hunden zeitgleich spazieren zu gehen?
Das wird zwar nicht genau definiert, bzw. in den unterschiedlichen Landesgesetzen und Verordnungen unterschiedlich definiert, aber sinngemäß muss ich mir als HundeführerIn sicher sein, dass ich die Hunde jederzeit auch in unerwarteten Situationen unter Kontrolle haben kann. Bei drei Amstaffs gleichzeitig wäre ich mir da nicht einmal bei einem durchtrainierten 100kg+ Diensthundeführer so ganz sicher.
 
Das wird zwar nicht genau definiert, bzw. in den unterschiedlichen Landesgesetzen und Verordnungen unterschiedlich definiert, aber sinngemäß muss ich mir als HundeführerIn sicher sein, dass ich die Hunde jederzeit auch in unerwarteten Situationen unter Kontrolle haben kann. Bei drei Amstaffs gleichzeitig wäre ich mir da nicht einmal bei einem durchtrainierten 100kg+ Diensthundeführer so ganz sicher.
Das wäre dann beispielsweise bei einem Pferd - auf Grund des Gewichtes - nie der Fall?
 
Ich denke, das kommt daher, dass anfangs, wenn so was passiert, alle Informationen aus einer Quelle kommen. Da bleibt allen Medien nur übrig, die Apa oder den ORF zu zitieren, dann schreiben sie halt wortwörtlich dasselbe.
eben, oder den Polizeibericht zitieren.

Und ich finde schon dass es Zeitungen gibt, die relativ seriös sich in ihren Berichten auf verifizierbare Quellen beziehen, und Meinungsartikel deutlich als solche kennzeichnen.Und es gibt unseriöse wie heute und Krone, die hauptsächlich Meinungsmache betreiben und dabei aber suggerieren, dass das alles Tatsache sei was sie da schreiben.
 
Das wird zwar nicht genau definiert, bzw. in den unterschiedlichen Landesgesetzen und Verordnungen unterschiedlich definiert, aber sinngemäß muss ich mir als HundeführerIn sicher sein, dass ich die Hunde jederzeit auch in unerwarteten Situationen unter Kontrolle haben kann. Bei drei Amstaffs gleichzeitig wäre ich mir da nicht einmal bei einem durchtrainierten 100kg+ Diensthundeführer so ganz sicher.

Ich denke die Definition ist eindeutig:
Quelle OÖ Hundehaltegesetz

"Im Ortsgebiet besteht Leinen- oder Maulkorbpflicht. Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.

Überall wo Leinen- bzw. Leinen- und Maulkorbpflicht besteht, darf die Leine nicht länger als 1,5 m sein (Führen an der "kurzen Leine"), damit der Hund entsprechend unter Kontrolle gehalten werden kann. Die Leine muss auch dem Körpergewicht und der Körpergröße des Hundes entsprechend fest sein!

Der Hundehalter ist für das Verhalten seines Hundes immer und überall verantwortlich.

Er hat seinen Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass Menschen und Tiere durch ihn nicht gefährdet werden, oder Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.

Auffällige Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet, ausgenommen in eingezäunten Freilaufflächen, an der Leine und mit Maulkorb geführt werden; in nicht eingezäunten Freilaufflächen gilt Maulkorbpflicht."
 
Naja, uneindeutig ist es bezüglich der Anzahl der Hunde.
Und die Formulierungen weichen auch voneinander ab.
Meine Einschätzung wäre aber, drei Amstaffs sind um mindestens einen, eher zwei zu viel für sicheres Führen in allen Sítuationen.
 
Naja, uneindeutig ist es bezüglich der Anzahl der Hunde.
Und die Formulierungen weichen auch voneinander ab.
Meine Einschätzung wäre aber, drei Amstaffs sind um mindestens einen, eher zwei zu viel für sicheres Führen in allen Sítuationen.

Dein Ernst????? Eindeutiger geht nicht

Du erwartest doch nicht wirklich, dass in einem Gesetz/einer Verordnung steht:

"Und übrigens, falls sich ein HH mit mehreren Hunden im öffentlichen Raum bewegt gilt natürlich auch.......

....seinen Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass Menschen und Tiere durch ihn nicht gefährdet werden, oder Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden,

also bitte denken Sie stets daran, dass das für jeden Hund gilt, auch wenn Sie mehrere ausführen"
 
"Und übrigens, falls sich ein HH mit mehreren Hunden im öffentlichen Raum bewegt gilt natürlich auch.......
Andererseits kaufst du dir eine Mikrowelle, dann kommt der Warnhinweis, legen sie ihre Katze nie in eine Mikrowelle. Oder hat es so etwas schon gegeben? Wenn ja, dann gehört diese Person unter Betreuung. Es gibt da schon die tollsten Dinge.
 
Pferde sind Fluchttiere - die greifen nicht an
Wenn sie auf die Autobahn fliehen, können sie grössere Schäden anrichten als geisteskranke Hunde...

Wie sind Pferde versichert, wohl sicher ist impliziert dass sie ausreissen könnten...

Und bei Hunden wird es - sofern sie an der Leine waren - genauso sein.


Ich denke schlussendlich wird die Gesetzeslage nachzujustieren sein.


Ist in Oberösterreicheich Leine inkl Beisskorb verpflichtend für Listenhunde?
Gibt es eine exakte gesetzliche Definition wie viele Hunde man zeitgleich führen darf?
 
Von den drei Hunden trugen lt. Aussage der Halterin nur zwei einen Maulkorb.
Ein Maulkorb wurde auf dem Weg liegend gefunden, d.h. ein weiterer Hund hat seinen Maulkorb abgestreift.
OÖN, heute 08:48:
"Elmo, jener Hund, der bereits eingeschläfert wurde, war ohne Beißkorb unterwegs, die beiden anderen hätten Beißkörbe umgehabt, sagt die zuständige Staatsanwältin Ulrike Breiteneder im Gespräch mit nachrichten.at. Am Unglücksort fanden die Ermittler einen abgestreiften Beißkorb."
Ob dieser angestreift war, oder nur so vo der HH mitgetragen wurde und im Durcheinander verlorengegangen ist, weiß der Himmel.
Lt. Ausage der Halterin sind ALLE drei Hunde umgedreht und auf die von hinten herankommende Joggerin los, dabei haben sie die Halterin umgerissen.
So steht es heute in den OÖN, dem Blatt, das geografisch am nächsten ist:
"Während des Spaziergangs auf einem Feldweg unweit ihres Hauses sei Elmo plötzlich von der linken auf die rechte Seite gewechselt, dadurch sei sie zu Sturz gekommen, sagte die Hundebesitzerin bei der Befragung. Ob sich zu diesem Zeitpunkt die 60-jährige Joggerin, die sich ihnen von hinten genährt hatte, bereits auf ihrer Höhe war, konnte die Befragte nicht mehr sagen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es irgendwem gelingen kann, DREI Hunde vom Opfer wegzuzerren, solange das noch irgendein Lebenszeichen von sich gibt.
Dazu die HH laut heutiger OÖN:
"Was dann um 9.15 Uhr geschah, sei zu schnell gegangen, die Hundebesitzerin könne sich nicht genau erinnern. Plötzlich seien alle Hunde losgelaufen. Sie habe noch versucht, die drei von der Joggerin wegzubringen. Dies sei mühsam gewesen, und ihr erst nach der Attacke gelungen. Die Hundehalterin, die dabei selbst verletzt wurde, zerrte die Tiere aber noch nachhause und sperrte sie dort ein. Kurz darauf kehrte sie zum dem schwer verletzen Opfer zurück, das noch an der Unglücksstelle verstarb."

In allen anderen Zeitunge steht, sie sei gestürzt, weil die Hunde oder der Hund auf die Joggerin losgegangen ist.

Die Unklarheiten werden nicht wirklich weniger.
 
Die Frage von Newt war:
Ist es per Gesetz verboten mit 3 grossen Hunden zeitgleich spazieren zu gehen?
Und die Antwort darauf muss leider sein:
Nein, es ist nicht verboten. Kein Gesetz erklärt ausdrücklich, mit wievielen Hunden man spazieren gehen darf.
Es erklärt lediglich, dass man verpflichtet ist, seinen Hund
"so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass Menschen und Tiere durch ihn nicht gefährdet werden, oder Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann."

Und das gewährt eben ein gewisses Maß an Auslegungsfreiheit.
Deshalb sagt man, dass Gesetze ausjudiziert werden müssen = Gerichtsurteile geben vor, wie das Gesetz in konkreten Fällen ausgelegt wird.
Es ist anzunehmen, dass ein Gericht urteilen wird, das drei Amstaffs nicht gleichtzeitg sicher geführt werden können.
Aber es steht eben so nicht von vorneherein im Gesetz.

Wäre dem nicht so, dann wäre eh alles klar und man bräuchte keine Prozesse mehr. In der Realität ist es aber so, dass es oft sehr unsicher ist, weil ein Gesetz tatsächlich ausgelegt wird - weil es eben niemals alle nur denkbaren Situationen berücksichtigen und im vorhinein bestimmen kann.

Bearbeitet: Erster Satz geändert
 
Zuletzt bearbeitet:
Tamina, ich bezog mich auf Newts Frage, die mit den 3 Hunden.
Und die kann man halt finde ich nicht ganz so 100% eindeutig beantworten. Schon dem Sinn nach, ja, aber es wird jedes Gericht im Einzelfall abschätzen müssen.
 
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Und wenn man das unbedingt vergleichen / gleichstellen will:
Auch Menschen können durchaus gefährlich werden, und die Haupt-Täter bei gewaltsamen Angriffen auf Menschen sind Menschen. Da kommen Hunde, Pferde, Kühe, Wölfe, Bären etc erst weit, weit danach.

Nur Viren und Bakterien bringen mehr Menschen um als der Mensch selbst. Zumindest war es so bevor es die moderne Medizin gab.
 
Verschwörungstheorie?
Magst mal erzählen was für Informationsquellen du für vertrauenswürdig hältst?

"Ich glaub nur was ich mit eigenen Augen sah, mit eigenen Ohren hörte" kanns ja nicht sein.
An mir hast du einen Narren gefressen, oder?
Ich vertraue erst mal gar nichts, sondern höre oder lese mir alles durch und bilde mir dann meine eigene Meinung. Das hat nichts mit Verschwörung zu tun, weil sich von Fakes niemand freisprechen kann, auch keine Medien.
 
Die Frage von Newt war:

Und die Antwort darauf muss leider sein:
Nein, es ist nicht verboten. Kein Gesetz erklärt ausdrücklich, mit wievielen Hunden man spazieren gehen darf.
Es erklärt lediglich, dass man verpflichtet ist, seinen Hund
"so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass Menschen und Tiere durch ihn nicht gefährdet werden, oder Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann."

Und das gewährt eben ein gewisses Maß an Auslegungsfreiheit.
Deshalb sagt man, dass Gesetze ausjudiziert werden müssen = Gerichtsurteile geben vor, wie das Gesetz in konkreten Fällen ausgelegt wird.
Es ist anzunehmen, dass ein Gericht urteilen wird, das drei Amstaffs nicht gleichtzeitg sicher geführt werden können.
Aber es steht eben so nicht von vorneherein im Gesetz.

Wäre dem nicht so, dann wäre eh alles klar und man bräuchte keine Prozesse mehr. In der Realität ist es aber so, dass es oft sehr unsicher ist, weil ein Gesetz tatsächlich ausgelegt wird - weil es eben niemals alle nur denkbaren Situationen berücksichtigen und im vorhinein bestimmen kann.

Bearbeitet: Erster Satz geändert

Daher ja grob fahrlässig. Wenn ein Beschuldigter glaubhaft überzeugt war den Gesetzen Genüge zu tun, nur fahrlässig.

Aber ich muss auch zugeben, in meinen schlechtesten Zeiten hätte ich meinen Haarigen keinesfalls halten können im Fall des Falles. Abgegeben habe ich ihn aber nicht.
 
Schwebe ich irgendwie auf einer Wolke?
Es bräuchte für mich keine Gesetze, die verhindern, dass mein Hund so etwas Schlimmes anstellt!

Ich denke aber, dass die bisherigen Gesetze genügen. Es müsste nur jeder seinen Hund einschätzen können.
Und falls dieser Vorfall wegen Gesundheitsprobleme passiert sein sollte, wird das die Obduktion ergeben.
 
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