beisskorb oder leine am feld....ist richtig..
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen sie immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.
aber hinten beim mühlwasser wäre es laut dem Schild eine lagerwiese und da ist dann leinen pflicht....ja stimmt hast recht....hab ich noch nie darüber nachgedacht...das heist auch wenn ich mit beisskorb dort gehe könnte man zahlen....wenn die polizei sich auskennen würde...
müsste man mal abklären ob dies wirklich als lagerwiese zählt weil das alte schild..........