jagdgesetz-hunde-schriftliches

chess

Super Knochen
hallo,vielleicht kann mir jemand helfen.

in nö ist in feld und wald keine leinenpflicht, diese auskunft hab ich dezitiert auf der bezirkshauptmannschaft-abteilung jagd und fischerei erhalten.

nun suche ich dies in schriftlicher form. im nö-jagdgesetz find ich nur den passus zu wildernden hunden, nichts über leine oder nicht leine.

hat noch jemand eine idee?

lg brigitte
 
Dabei ist aber schon zu beachten, dass diese Auskunft vom Landesjagdverband kommt.....:rolleyes:

In Österreich darf man auch quer durch den Wald marschieren, man muss gerade im Wald nicht am Weg bleiben. Mit einigen wenigen Ausnahmen ist der Wald frei zugänglich. Die Jäger hätten es natürlich gerne, wenn man am Weg bleibt, und das sollte man auch, wenn es leicht geht. Wenn man aber mal abweicht, und der Hund mitgeht, ist das keineswegs sofort als "Revieren" zu sehen.
Im Gesetzestext steht daher auch deutlich, der Hund muss sich lediglich im Einflußbereich des HF befinden. Das mögen bei dem einen Hund 5 Meter sein ( weil er weiter weg nicht folgt;) ), bei einem anderen 20 Meter, oder auch mehr, in Hörweite muss er zumindest sein.

Dieser Absatz ist wichtig: Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung des Halters entzogen haben, - außerhalb der Rufweite - erkennbar - abseits öffentlicher Anlagen umherstreunen - verwirklichen den § 64 und 135 NÖ JG - und geben unter bestimmten Umständen dem Jagdaufseher und Jagdausübungsberechtigten das Recht, den Hund zu töten. (§ 64 NÖ JG).

Man sollte sich nicht allzusehr einschüchtern lassen, mit ein wenig gegenseitiger Rücksichtnahme ist zumindest theoretisch der Wald groß genug für Hunde, Hundehalter, Wild und Jäger:p
 
Quelle von der BH St.Pölten:

1. In der Au außerhalb des Ortsgebietes - klassisches Spazieren gehen - dürfen Hunde auf dem Begleitweg ohne Leine laufen. Auf Basis Jagdgesetz auch zwischen den Bäumen oder auf der Böschung (keine öffentliche Anlage)soweit sich der Hund nicht "erkennbar der Einwirkung seines Halters" entzieht.
ACHTUNG: Da kann es schnell dazu kommen, dass sich der Hund "der Einwirkung entzieht" - Konsequenzen siehe Jagdgesetz.

Anmerkung:
Korrekter Weise muss man festhalten, dass dieser Begriff des erkennbaren Enziehens einen gewissen Interpretationsspielraum offen läßt. Leider kommt es viel zu häufig vor, dass Hundebesitzer ihren Hunde gerade noch am Horizont erkennen und trotzdem von einer vollen Verfügungsgewalt über dieses Tier ausgehen. Das soll keine Vorverurteilung gut abgerichteter Hunde oder bemühter Hundebesitzer sein, zeigt aber, dass sehr unterschiedliche Auffassungsunterschiede existieren. Aus Sicht der Jagdbehörde ist der Einwirkungsbereich maximal mit der Rufweite beschränkt.
Dass das Freilaufen im Abstand von z.B. 10 m parallel zum Weg durch Grünland für die dort versteckten Wildtiere ein Bedrohungsszenario darstellt wird vom Gesetzgeber toleriert - Jäger sehen dass naturgemäß kritischer.

Kriterium ist also die Kontrollierbarkeit des Hundes. Wenn also zu sehen ist, dass der Hund auch in einem Abstand von 1 m neben dem Herr´l/Frauer´l nicht auf Zurufe reagiert, ist auch hier erkennbar, dass sich der Hund der Einwirkung des Halters entzieht. Auch in diesem Fall ist die korrekte Vorgangsweise, den Halter darauf hinzuweisen, den Hund an die Leine zu nehmen.

Jeder Jäger kann Sie als Hundhalter auf Grund seines Wissens auf Fehler oder mögliche Übertretungen aufmerksam machen. "Abmahnen" bzw. konkrete Schritte setzen (Personalien aufnehmen, ..)dürfen nur im jeweiligen Revier zuständige Jagdausübungsberechtigte (Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzorgane, Jäger mit Jagderlaubnisschein).
 
hallo, dank euch für die antworten.:)

bitte aber jetzt nicht das verhalten der hundebesitzer diskutieren, ich such wirklich nur schriftliche fakten.

und zwar wo dezidiert steht, daß außerhalb des ortsgebietes keine leinenpflicht ist. überall stehen nur, welche folgen bei entzug des einflußbereiches entstehen können.

es geht auch nicht um jäger, weil die wissen das eh, sondern ein polizist
verlangt,daß mein dackel in wald u. feld an die leine muß.

der dackel jagt nur mäuse u. hat einen guten gehorsam. dem polizist würd ich gern schriftliches unter die nase halten, weil diskussion nichts gebracht hat.

er besteht auf allgemeine leinenpflicht in wald u. feld.:rolleyes:

vielleicht weiß noch wer was...

lg brigitte
 
@ english pointer

hast du keine idee, kommst ja glaub ich aus einer jägerfamilie.

dem polizisten ist es zu wenig, wenn nur steht, im einflußbereich des halters, er besteht auf seiner autorität.

es sollte konkret geschrieben sein, außerhalb der ortsgebiete ist keine leinenpflicht.
ich glaub anders kapiert er es leider nicht...:o

lg brigitte
 
2. Polizeistrafgesetz

§ 1a, Abs.4 Mitführen von Hunden

"An öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden."

was anderes wirst dazu nicht finden, also keinen Gesetzestext mit: sie dürfen den Hund im Wald frei laufen lassen

Halt ihm die Gesetze und das von der BH unter die Nase, da muss er sich dran halten ;)

Aber Achtung, Wald kann auch im Ortsgebiet sein, das müsstes nochmal extra auf der BH bei euch ganz speziell erfragen

Schick denen einfach eine Mail mit der genauen Ortsbezeichnung, dann hast wenigstens dafür sicher was schriftliches
 
Jetzt bin ich erstaunt...
Im Wald besteht in Niederösterreich tatsächliche keine Leinenpflicht?
Wir wurden nämlich schon mal von nem Jäger ermant, wir müssen die Hunde im Wald (bzw. am Waldweg) anleinen :cool:
 
Jetzt bin ich erstaunt...
Im Wald besteht in Niederösterreich tatsächliche keine Leinenpflicht?
Wir wurden nämlich schon mal von nem Jäger ermant, wir müssen die Hunde im Wald (bzw. am Waldweg) anleinen :cool:

Das erzählen dir 9 von 10 Jägern. Sie probieren es halt:rolleyes:.
99 von 100 Hundebesitzern glauben es auch.
Selber schuld....;)
 
@ babs

danke, das kennt er, hat er mir zitiert.

und es ist "richtiger wald" im oberen waldviertel gemeint, wir sind ne ganz kleine gemeinde.

wird dann schwierig, weil im zweifelsfall hat der polizist immer recht.:D
 
Es steht im Gesetzestext nicht "Ortsgebiet" - es geht um öffentliche Orte im Ortsbereich, ich zitiere "das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern ..."

Da braucht man eigentlich nicht fragen, das sieht man - wenn es weder bebaut ist, noch eine öffentliche Parkanlage - dann gilt dort keine Leinen- oder Maulkorbpflicht. Schulen, Kindergärten etc ist ja klar;)
 
also ich hab jetzt grad mit dem Jagdaufseher in meiner Umgebung geredet, und er hat mir lang und breit anwort gestanden.

Er sagt, es ist nicht so das er den Leuten net vergönnt ihre Hunde ohne Leine laufen zu lassen, nur sind leider von 10 leuten nur 1-2 soweit das sie ihre Hunde nicht in die Böschungen querfeldein rennen lassen .und wie shcon irgendwo oben geschrieben wurde, das ist alles Ansichtssache, wie weit sich der Hund vom Halter entfernt.
Er hat die Erfahrung gemacht, weil er sich ja doch mit vielen Leuten unterhaltet (er ist selber viel zu fuss unterwegs....mit HUND an der Leine (Hund wildert aber nicht..nur findet er wenn er von andren Leuten verlangt, das sie bitte ihre Hunde an der Leine behalten das er das auch tun sollte) das die meisten Leute die ihren Hund im Griff haben, ihren gut abgerichteten Hund an der LEINE haben mit dem Argument, selbst der ruhigste Hund und bravste Hund kann ist nicht 100% berechenbar (ist ja ein Tier).
Was noch zu bedenken ist, es gibt schon viele Wälder die leuten gehören (sei es Stifte,Bauern,Privatpersonen,Grafen usw) und da gilt es als Privatgrund. (denk ich mal)

ich weiß noch wie mein Vater da Förster war, hat er auch alle Leute angehalten ihre Hunde an die Leine zu nehmen, und nicht quer durch den Wald zu latschen. Hier geht es nicht um das Jagen in den Gebieten, sondern um das das die Tiere gewissen stellen im Wald haben (schongebiete) wo sie echt ihre Ruhe haben. Von Leuten die ihre Hunde 100 m in den Wald hineinschnoffeln lassen ganz zu schweigen, ich hab leider selber Sachen gesehen in jungen Jahren , die von gedankenlosen Hundehalter gemacht wurden, an die ich jetzt nicht mehr zruck denken will, und die mcih auch in manchen fällen verstehen lassen, das Hunde erschossen werden im Wald, das soll nicht heißen das ich das erschiessen gut finde, nur es gibt halt Fälle wo man sich echt an den Kopf greift.
 
@pointer

ja ich weiß um das problem mit den deppenHH...

hier im dorf bevölkern aber nur ich und ein ehepaar mir zwei labbies den wald.
auch die verhalten sich korrekt.

aber ich mag nicht für alle XXX mitbüssen müssen, weil meine große muß eh immer an der leine sein, aber der dackel ist völlig problemlos, hat aber großen bewegungsdrang.

lg brigitte
 
Kennst du den Jagdaufseher bei dir oder weißt du wer das sagen hat bei euch im Wald?

Wenn ja, dann such ausserhalb des Waldes das Gespräch mit ihm/ihr und bring ihm deine Seite nahe (auch wenn Jäger immer negativ dargestellt werden, die fressen keine Netten leute, die sich erkundigen wie was wo..sosnt müsst ich auch schon gefressen worden sein..*gg* weil ich bin nicht immer nett) es ist besser pointblank zu fragen oder seine Lage zu schildern als immer in Ungewissheit zu sein.

Früher wie mein papa noch Förster da war, hatte ne zeitlang auch nur ich die Erlaubnis in dem Privatwald zu reiten (es wurde sein Boss gefragt und er hat gesagt, wenn er eine dumme aktion hört,ist es aus mit dieser Freiheit) tja, wir haben nen Reitstall bei uns in der Umgebung, die haben auch nur nett anfragen müssen ob sie auch durchreiten dürfen...ja wurde bewilligt, wenn jeder reiter eine Plakete an seinem pferd anbringt, und wenn die Mist bauen (Blödsinn machen) das der Jagdaufseher die Nummer aufschreiben kann, und sich dann beschweren gehen kann bei den Reitstallbesitzern. War aber nie der Fall, weil es so ist das wenn man ne *Genehmigung für was eingeholt hat* weiß man ja die Spielregeln (sie durften auch nicht Querfeldein reiten..sondern mussten auf den Wegen bleiben) so wurde da nie ein Prob draus, sie wurden informiert wann es Tage gab wo viel los war im Wald, wo Baumfällarbeiten waren, oder sonstiges, auf der andrenseite waren es auch die Reiter die von Leuten die unbewilligt unterwegs waren oder Blödsinn trieben, gleich Meldung gemacht haben.
Also wie gesagt, sorry das ich den Thread vollschreib.....

ich würde das Gespräch suchen, weil da kannst auch deine Grundlagen usw mitteilen und wenn er ein halbwegs normaler Mensch ist, sagt er dir die Spielregeln und ihr kommt überein.
 
Hallo,

Dein Dackel dürfte aber auch nicht abgeschossen werden wenn er hinter einem Wild her ist. Steht im JagdG. "...Hunde aufgrund ihrer Größe.....".
Eine Verwaltungsübertretung begehst du aber schon.

Allgemein ist das Zusammenleben von Menschen durch Normen geregelt. Und solange in keiner Norm = Gesetz oder Verordnung etwas davon steht dass es verboten ist, ist es somit erlaubt.

Aussagen über die gesetzliche Grundlage seitens des Jagdverbandes halte ich für die subjektive Auslegung der Jägerschaft. Entscheidungen in solchen Fällen, sprich Anzeige, trifft die zuständige Bezirkshauptmannschaft, weitere Instanz der UVS (Unabhängige Verwaltungs Senat) und wenn ich Geld genug habe für einen Rechtsanwalt der Verwaltungsgerichtshof (hier muß ich durch einen RA vertreten werden).

Das NÖ PolizeistrafG regelt die Hundehaltung innerhalb des Ortsgebietes bzw verbauten funktional zusammenhängendes Gebiet. Und sonst nichts. Außerhalb gilt das NÖ JagdG bzw das NÖ FeldschutzG.

Meiner Meinung nach sind die Verordnungen der Gemeinden nicht mehr erforderlich, da ja durch das NÖ LandesG geregelt. Deshalb wurde seitens des Landes ja dieses Gesetz geschaffen um in NÖ eine einheitliche Gesetzeslage zu haben.

Hat nämlich eine Gemeinde eine Verordnung erlassen,
zum Bsp absoluter Leinenzwang im Ortsgebiet, so ist auch die Gemeinde zuständig für die Einhaltung dieser VO zu sorgen und nicht die Polizei. Es müssen also von der Gemeinde ermächtigte Personen diese VO kontrollieren und bei Bedarf Anzeigen an die Gemeinde zu erstatten (Nicht BH). Die Gemeinde stellt dann den Strafbescheid aus.

MfG Thomas
 
@chess:

Erstmal-Hallo!

An deiner Stelle würde ich bei deinem Gemeindeamt mal nachfragen bzw. etwas schriftliches ausdrucken lassen -Leinen-oder Maulkorbpflicht ist im Großen und Ganzen nämlich "Gemeindesache" wie's so schön heißt...

Zwar steht das Landesgesetz bzw. in weiterer Folge das Bundesgesetz über den "Gemeindevorschriften", aber jede Gemeinde kann für sich beschließen ob-inwiefern-wo-... im gesamten Gemeindegebiet (Ortsgebiet+dazugehöriges Umland) 'Leinen-oder Maulkorbpflicht' besteht. Meist gibt es nur Vorschriften für das Ortsgebiet und es wird außerhalb der Ortstafel toleriert-sonst bräuchtens ja 'Freilaufzonen'...:D

Auf privatem Grund (in privatem Wald) ist immer auf eine Beschilderung des jeweiligen Besitzers oder dessen Aufforderung zu achten. Allerdings besteht in den meisten Fällen auf Wegen im 'Privatwald' ein Servitutsrecht, das der Bevölkerung die Benützung des Waldes zu "Erholungszwecken" sichert.

Hatte mal ein Problem mit einem Jäger...:(...in diversen Landesjagdgesetzen findet man nichts über 'Leinenpflicht' und die Bundes(Polizeistraf-)gesetze behandeln, soviel ich weiß ( BITTE korrigieren wenn falsch!:o), nur das direkte Stadt-/Ortsgebiet bzw. die Aufsichtspflicht eines Hundehalters...also hab ich mir einiges rausgesucht, ausgedruckt und eine Zeit lang mitgetragen...natürlich hab ich ihn dann nicht mehr getroffen! :D

Ist der Polizist aus einer Jägersfamilie, weil er sich so dafür interessiert, oder hat er einfach nur Spaß daran "seinen Willen" durchzusetzen?!
 
hallo, an die letzten 3 user:

lest bitte nochmal das post von 14:27...

nicht der jäger ist das problem, sondern der polizist. :(

der jäger lässt mich eh in ruh, nachdemer mich die ersten jahre permanent im auto auf meinen gassigängen verfolgt hat, weiß er inzwischen, daß wir drei nicht wildern :D

lg brigitte
 
ich hab mit meinem pot gemeint gehabt, wenn der dir einen schrieb ausstellt (von wegen Hundebesitzer .... hat die Einwilligung von mir ihre Hunde so und so in diesem Waldgebiet so und so zu führen..was du dann dem Polizisten zeigen kannst)
 
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