@chess:
Erstmal-Hallo!
An deiner Stelle würde ich bei
deinem Gemeindeamt mal nachfragen bzw. etwas schriftliches ausdrucken lassen -Leinen-oder Maulkorbpflicht ist im Großen und Ganzen nämlich "Gemeindesache" wie's so schön heißt...
Zwar steht das Landesgesetz bzw. in weiterer Folge das Bundesgesetz über den "Gemeindevorschriften", aber jede Gemeinde kann für sich beschließen ob-inwiefern-wo-... im
gesamten Gemeindegebiet (Ortsgebiet+dazugehöriges Umland) 'Leinen-oder Maulkorbpflicht' besteht. Meist gibt es nur Vorschriften für das
Ortsgebiet und es wird außerhalb der Ortstafel toleriert-sonst bräuchtens ja 'Freilaufzonen'...
Auf privatem Grund (in privatem Wald) ist immer auf eine Beschilderung des jeweiligen Besitzers oder dessen Aufforderung zu achten. Allerdings besteht in den meisten Fällen auf Wegen im 'Privatwald' ein Servitutsrecht, das der Bevölkerung die Benützung des Waldes zu "Erholungszwecken" sichert.
Hatte mal ein Problem mit einem Jäger...

...in diversen Landesjagdgesetzen findet man nichts über 'Leinenpflicht' und die Bundes(Polizeistraf-)gesetze behandeln, soviel ich weiß ( BITTE korrigieren wenn falsch!

), nur das direkte Stadt-/Ortsgebiet bzw. die Aufsichtspflicht eines Hundehalters...also hab ich mir einiges rausgesucht, ausgedruckt und eine Zeit lang mitgetragen...natürlich hab ich ihn dann nicht mehr getroffen!
Ist der Polizist aus einer Jägersfamilie, weil er sich so dafür interessiert, oder hat er einfach nur Spaß daran "seinen Willen" durchzusetzen?!