Illegaler Hundeverkauf in der SCS

Ich war letztens bei uns in Seiersberg, weil ich mir das anschaun wollt...
3 Labbi Welpen in nem Mini Kasten..
Ich bin rundherum gegangen und dann stand da ein junges Paar, das Interesse zeigte.
Die verkäuferin natürlich gleich daneben.
Dann schau ich meine mutter an und sag: Weisst, wer in ner TH oder am Parkplatz nen Welpen kauft, is selber Schuld, wenn er den Welpen nach paar Tagen begraben darf oder ne TA Rechnung von paar Tausendern hat.
die armen hunde kommen aus Fabriken im Osten und die Mütter sind krank und werden halt um die Ecke gebracht wenns keine Welpen mehr bringen!

Die Verkäuferin hat mich so: :mad::mad: angeschaut - ich hab nur gewartet das sie mir was sagt, vorallem das die Hunde ja von Züchternkommen etc. dann hät ich sie mal aufgeklärt das 1. kein seriöser Züchter an ne TH verkaufen darf und 2. ich selbst paar Tage in ner TH gearbeitet hab und ich weiß wo die Hunde herkommen :cool:-
Tja, dann haben meine Eltern und ich das Geschäft verlanssen und das junge Interessenten Paar gleich mit uns...sie hat gleich gesagt: ne, dann geh ich lieber ins Tierheim, als sowas zu unterstützen. :)
 
ja das war aber eine ausnahme...

ich hab heute in der scs viele "oh ist der süß" interessenten gesehen, die die sicher irgendwann kaufen... :(
 
ich war vor einer woche das erste mal in der scs. ich wollte für meinen hund aus der tierhaltung etwas mitbringen. dann sah ich als erstes das katzenbaby ein karthäuser , miaute schrecklich vor sich hin , im nächsten käfig 5 chihuahua welpen und im letzten ein malteser welpen ganz allein .

ich hatte wirklich einen schock, weil ich dachte im österreich ist das verboten hundewelpen in einem shopping center zu verkaufen ...

mich ließ der gedanke nicht in ruhe , ich rufte später in dem geschäft an und frage wie die tiere behandelt werden, diese frage wollte die verkäuferin schon nicht hören. wo ich gefragt habe ob die tiere auch mal frischluft zu gesicht bekommen , im sinne von gassi gehen , sagte sie mir wenn ich etwas will soll ich ins geschäft kommen . als ich fragte ob sie mit den tieren gleich unsymatisch und unfreundlich umgeht , legte sie einfach auf ... und in solche hände sind hilfllose tiere ! ich hoffe wirklich , dass sich dort etwas ändert ! das ist ein grund nie mehr in der scs einkaufen. :(:(
 
ich war vor einer woche das erste mal in der scs. ich wollte für meinen hund aus der tierhaltung etwas mitbringen. dann sah ich als erstes das katzenbaby ein karthäuser , miaute schrecklich vor sich hin , im nächsten käfig 5 chihuahua welpen und im letzten ein malteser welpen ganz allein .

ich hatte wirklich einen schock, weil ich dachte im österreich ist das verboten hundewelpen in einem shopping center zu verkaufen ...

mich ließ der gedanke nicht in ruhe , ich rufte später in dem geschäft an und frage wie die tiere behandelt werden, diese frage wollte die verkäuferin schon nicht hören. wo ich gefragt habe ob die tiere auch mal frischluft zu gesicht bekommen , im sinne von gassi gehen , sagte sie mir wenn ich etwas will soll ich ins geschäft kommen . als ich fragte ob sie mit den tieren gleich unsymatisch und unfreundlich umgeht , legte sie einfach auf ... und in solche hände sind hilfllose tiere ! ich hoffe wirklich , dass sich dort etwas ändert ! das ist ein grund nie mehr in der scs einkaufen. :(:(


es ist leider wieder erlaubt:mad:
 
Eine Frechheit! Ich war auch dort ca cr einem halben Jahr! Ein einziger Welpe völlig verstört und zitternd in der Ecke! Hab die drauf angesprochen..nur patzige Antworten..dann hab ich ihr nahegelegt viell mal dieses Glas zuzuhänen damit er mal Ruhe hat und sich viell beruhigt! Die blöde ..... U d ihre Kollegin haben mich dann verarscht! Daraufhin hat mein Freund glaub ein4 Pfoten angerufen in das gemeldet!
 
Die Antwort der verkäuferin - na dann kauft ihn ja nie wer! Hallo??? Hab ich ihr gesagt wenn jemand wirklich Interesse hat fragt der auch nach und außerdem Leute die das unterstützen sind sowieso das letzte!!
 
Nicht nur in der SCS auch

In der Tierhandlung Eisenstadt, Shoppigcenter Rusterstrasse sitzen laufend Welpen- Verkäuferin zwar nett und freundlich -Auskunft alle Tiere stammen aus Ungarn
aber gleiches oder ähnliches Bild wie in der SCS, riesige Glasscheibe,
2 getrennte Glasgefängnisse- pro Gefängnis: kaum Spielzeug, etwas zerfetzte angepinkelte Zeitung, ein Körbchen aus Plastik mit einer Decke , ein Wassernapf, ein Napf mit Trockenfutter;

Bei meinem letzten Besuch dort
in einem 2 Malteser, rd. 4 Monate alt, im zweiten ein Mischling , kleine Rasse, angeblich 8 Wo alt

beide Maltis apathisch- komplett übermüdet? geschockt? taub? oder ?????? jedenfalls nicht reagierend aufs klopfen an der Glasscheibe von einem Kid mit dämlich grinsender Mutter mit ähnlicher Aussage "die Welpe mögen sich bewegen und ein bischen spielen, denn das wäre ja sooo niedlich",
Verkäufer (denen gefällt auch so manches nicht, aber haben Angst um ihren Job) müssen zusehen, Anweisung von oben- immer freundlich und ja nicht die Leute massregeln.

Übrigens könnte ich auch noch niemals beobachten, dass jemand mit den Welpen dort raus gegangen wäre
Da dieses Center mehrere Geschäfte beinhaltet, wo auch Freunde bzw. Bekannte von mir arbeiten- noch niemand hat von denen hat jemals ein Rausgehen mit den Welpen beobachten können ( lt TschG wären den Welpen ja tägliche Ausläufe im Ausmaß je nach Alter zu ermöglichen). Anhand der Reaktion der Verkäuferin auf meine Nachfrage wie oft die Welpen den rauskämen, nehme ich auch stark an, dass solche dort nicht wirklich erfolgen. (ich gehe davon aus, dass die Tierhandlungen Aufzeichnungen/Protokoll führen müssen für Amtstierarzt etc. aber ob die dann auch stimmen? - wer kontrolliert? bzw. ist dies ja auch gar nicht kontrollierbar! Die Tiere können ja nicht reden!

Übrigens in der Excalibur City, dr. Doolitle Tierhandlung, schokte es mich noch viel mehr- Welpen, zitternd und bibernd (Angst, Kälte) in leeren Nagerkäfigen! (ohne Wasser, Futter, Spielzeug, Decke,...) übereinandergestapelt, der unterste Käfig am Fußboden direkt neben der Kassa stehend! Jeder der dort zahlt stößt unvermeidbar an den Käfigen an,....... Und die Käufer- ausschließlich Österreicher finden´s in Ordnung und kaufen wie verrückt Hundewelpen-manche eben auch mehrere hauptsächlich extrem billig, und wahrscheinlich teilweise sogar zum weiterverscherbeln in Ö, dann als eigéne reinrassige "Züchtung" oder eben Notfall, Allergie, usw., Übrigens sind auch dort teilweise die Welpen mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit keine 8Wo alt.
 
Hm, die gültige Rechtslage sieht so aus:


"
Besondere Voraussetzungen für das Halten von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen

§ 7a. (1) Für das Halten von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen sind zusätzlich zu den allgemeinen Mindestanforderungen gemäß §§ 4 und 5 folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Hunde- und Katzenwelpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen in Zoofachhandlungen eingebracht und gehalten werden.

2. Die Betreuung und Pflege der Tiere sowohl durch eine Betreuungsperson als auch durch den Betreuungstierarzt ist auch außerhalb der Geschäftszeiten sicher zu stellen.

3. Hunde und Katzen sind in Räumen, die allseitig von Wänden mit einer Höhe von mindestens 2,5 m abgegrenzt sind, unterzubringen.

4. Die Räume, die der Tierhaltung dienen, dürfen nur in Begleitung eines Mitarbeiters der Zoofachhandlung von Kunden betreten werden.

5. Hunde und Katzen sind räumlich getrennt von einander sowie räumlich getrennt von anderen Tierarten zu halten.

6. Die Räume, die der Tierhaltung dienen, sind stets sauber zu halten.

7. Eine Unterbringungsmöglichkeit für kranke Tiere räumlich getrennt von den anderen Tieren ist vorzusehen. Die räumlich getrennte Unterbringung kann auch durch einen stationären Aufenthalt beim Tierarzt erfolgen.

8. Vor einem Neubesatz sind die Räume der Tierhaltung samt Einrichtungsgegenständen zu reinigen und desinfizieren.

(2) Durch Abschluss des Betreuungsvertrages ist die ständige und umfassende veterinärmedizinische Betreuung und Beratung des Zoofachhändlers betreffend die Haltung und den Verkauf von Hunden und Katzen sicherzustellen. Bei Vertragskündigung darf keine Zeit ohne Betreuung durch einen Betreuungstierarzt vorliegen.

(3) Unbeschadet des § 21 TSchG ist in Zoofachhandlungen, in denen Hunde und Katzen angeboten werden, vom Zoofachhändler Folgendes zu überprüfen und zu dokumentieren:


1. Impfpässe oder EU-Heimtierausweise (inklusive Nationale des Tieres),

2. Name und Anschrift des Züchters, wenn Zwischenhändler vorhanden, auch von diesen,

3. im Falle des Einbringens von Tieren aus anderen Mitgliedstaaten der EU die Bescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel gemäß Anhang E Teil I der Richtlinie 92/65/EWG, oder im Falle des Einbringens von Tieren aus Drittstaaten die grenztierärztliche Bescheinigung,

4. Datum der Einbringung in die Zoofachhandlung,

5. Datum der Weitergabe,

6. Datum der Reinigung und Desinfektion von Raum und Einrichtungsgegenständen gemäß Abs. 1 Z 8 unter Angabe der Person, die dies durchgeführt hat.

(4) Die eingebrachten Tiere sind binnen zwei Werktagen nach der Einbringung in die Zoohandlung vom Betreuungstierarzt klinisch zu untersuchen. Bei dieser Eingangsuntersuchung ist insbesondere auch Folgendes zu überprüfen und mit Angabe des Datums der Eingangsuntersuchung zu dokumentieren:


1. Übereinstimmung der in Abs. 3 Z 1 und 3 genannten Dokumente mit den eingebrachten Tieren, wobei vor allem das Alter und die Chipnummer mit den Angaben in den Dokumenten zu überprüfen sind,

2. Gesundheitszustand und Bestätigung, dass die Tiere zur Haltung in der Zoofachhandlung und zum Zwecke des Verkaufes geeignet sind,

3.Überprüfung auf Qualzuchtmerkmale gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 TSchG und auf stattgefundene Eingriffe,

4. im Falle von Katzen Coronavirusuntersuchung gemäß Anlage 4 Punkt II Z 2 sowie das Ergebnis dieser Untersuchung.

(5) Weiters ist vom Betreuungstierarzt Folgendes zu dokumentieren:


1. Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit andereren Tiergruppen der selben Tierart,

2. Dokumentation von durchgeführter Medikation und Therapie.

(6) Die Aufzeichnungen und Nachweise gemäß Abs. 3, 4 und 5 sind, sofern sie nicht gemäß § 21 TSchG fünf Jahre aufzubewahren sind, mindestens drei Jahre nach der Weitergabe oder dem Tod des betreffenden Tieres aufzubewahren. Diese Aufzeichnungen sind der Behörde anlässlich einer Kontrolle oder auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Stellt der Betreuungstierarzt bei den in Abs. 4 geforderten Überprüfungen Verstöße gegen die veterinärrechtlichen oder tierschutzrechtlichen Bestimmungen fest, ist vom Betreuungstierarzt die Behörde zu informieren.
"

Quelle: RIS

Hört sich für mich nicht so an, also ob die in den erwähnten Beispielen eingehalten wird, also einfach mal wieder Anzeige erstatten!

Es ist so traurig. :(
 
Dass Hunde gekauft wurden, hab ich auch noch nie gesehen, aber bei einer Babykatze war ich mal dabei.
Das arme Ding saß ganz alleine in der SCS in diesem Kasten rum - war ein Kartäuserkaterchen.
Es waren Mutter und Tochter und was ich mitbekommen habe, wirkte es auf mich wie, "Och guck mal, der ist so süß. Sollen wir den nicht mitnehmen? Die XY findet den sicher auch toll."
Das hat mich extrem schockiert, dass niemand mehr spontan einen Fernseher kauft, aber einfach im Vorbeigehen ein Tierkind.
Trotzdem war ich irgendwie froh, dass der arme Zwerg nicht noch länger drin sitzen musste.

Es ist mir ein Rätsel, warum dieser Verkauf wieder erlaubt wurde und es ist das allerletzte. Keine Ahnung, was man tun muss, damit das wieder verboten wird :confused:
 
Ich gehe regelmäßig ins Zoofachgeschäft und die Tiere haben sich immer gut verkauft samt Zubehör (ich würde sagen in 97% der Fälle sind das reine Spontankäufe).

Seit ein paar Wochen bleiben sie aber auf den Tieren oft sitzen. Einerseits freut mich das ja aber andererseits fang ich dann immer zum Nachdenken an, was wohl mit denen passiert wenn sie nicht verkauft werden. :(
 
Ja ich kenne die Auslegung des TschG, besonders meinte ich allerdings den Auslauf und Freigang, der mindestens vorgeschrieben ist für Welpen, der aber wahrscheinlich ja in keiner Tierhandlung eingehalten wird. Da dies aber ja mit Sicherheit niemals überprüft werden kann,.....

abgesehen davon beschränken sich die Sozialkontakte dort doch auch zumeist auf Futter nachfüllen, Gehege säubern,.....- naja ein Mensch war ja dann drinnen beim Welpen

hat irgedwann schon einmal jemand in einer Tierhandlung das Personal mit Welpen spielen, streicheln, etc. gesehen,......???
geschweige jemals Tierhandlungs-Personal mit Welpen "gassi" gehen beobachtet- das würde mich interessieren- Ich jedenfalls nicht, nur eben die oben genannten Tätigkeiten, wie Füttern, Wasser Nachfüllen,....sah ich bisher

Am Wochenende sitzen die Welpen doch auch dort drinn - klar kommt irgendwer füttern- hoffentlich!!!- aber ist das überprüfbar? Trockenfuttermengen am SA abend rein und Mo schnell saubermachen vorm Aufsperren wäre auch denkbar- ist überhaupt irgendetwas überprüfbar in Hinblick auf Auslauf im Freien und Sozialkontakte?




I. Mindestanforderung für die Haltung von Hunden

1. Bewegungsmöglichkeit, Beschäftigungsmöglichkeit und Sozialkontakt

1.1. Jedem Hund muss täglich dem Alter und der Rasse entsprechend ausreichende Bewegungsmöglichkeit und Beschäftigungsmöglichkeit geboten werden.

1.2. Ab der 12. Lebenswoche ist mit jedem Hund täglich mindestens zwei Mal verteilt auf den ganzen Tag im Freien für mindestens 10 Minuten spazieren zu gehen, wobei dem Hund auch die Möglichkeit zu Harn- und Kotabsatz zu geben ist.

1.3. Ab der 16. Lebenswoche ist mit jedem Hund täglich mindestens drei Mal verteilt auf den ganzen Tag im Freien für mindestens 15 Minuten spazieren zu gehen, wobei dem Hund auch die Möglichkeit zu Harn- und Kotabsatz zu geben ist.

1.4. Der für die jeweilige Entwicklungsperiode notwendige Sozialkontakt mit Menschen ist sicherzustellen, um eine ungestörte Entwicklung der Hunde zu gewährleisten.

Quelle: RIS
 
J

hat irgedwann schon einmal jemand in einer Tierhandlung das Personal mit Welpen spielen, streicheln, etc. gesehen,......???
geschweige jemals Tierhandlungs-Personal mit Welpen "gassi" gehen beobachtet- das würde mich interessieren- Ich jedenfalls nicht, nur eben die oben genannten Tätigkeiten, wie Füttern, Wasser Nachfüllen,....sah ich bisher




[/I]

Ja, wenn's genügend Zuschauer :rolleyes: gibt bzw. man bittet sich die Tiere mal ansehen zu dürfen...
Gassi gehen habe ich noch nie jemanden gesehen und kann mir auch kaum vorstellen dass das je gemacht wird.

Ich kenne sogar eine Angestellte vom Zoofachgeschäft die sich selber einen Welpen reserviert hatte. Eine zeitlang hatte sie den dann im Geschäft mit.
 
Ich gehe regelmäßig ins Zoofachgeschäft und die Tiere haben sich immer gut verkauft samt Zubehör (ich würde sagen in 97% der Fälle sind das reine Spontankäufe).

Seit ein paar Wochen bleiben sie aber auf den Tieren oft sitzen. Einerseits freut mich das ja aber andererseits fang ich dann immer zum Nachdenken an, was wohl mit denen passiert wenn sie nicht verkauft werden. :(


Ja, sicher die absolute Mehrheit sind unüberlegte Spontankäufe- da bin ich vollinhaltlich bei dir

Das Tierhandlungen auf den Welpen immer öfter sitzenbleiben, ist einfach erklärt.
Denn diese Spontankäufer kaufen nun einfach nur vermehrt bei illegalen Welpenhändlern. sind dort nämlich noch billiger und stammen eigentlich aus den selben Ursprungsquellen. Bestellbar per Tel. nach Rasse, Farbe, Geschecht,.....jeder Wunsch wird binnen weniger Stunden erfüllt und geliefert-
dies kann auch die Tierhandlung nicht, álso liefern was gewünscht, genausowenig wie auch

verbandzugehörige Züchter, sowohl ÖKV/FCI als auch Disidenz
Diese "sitzen" zur Zeit auch immer öfter auf Welpen, besonders Züchter von dzt. sehr stark gefragten Rassen

Denn illegalen Welpenhändler sorgen für enormen Nachschub bei den dzt gefragten Rassen,....
 
seit wann und mit welcher begründung ist das wieder erlaubt?



Im Jahr 2005 untersagte der Gesetzgeber dem Handel, Welpen zu verkaufen. "Der illegale Handel hat geblüht", erklärt Ernst Essmann von der Wirtschaftskammer. Also ruderte man zurück: Unter Auflagen war der Welpen-Verkauf ab 2008 wieder gestattet. Man wolle den illegalen Kofferraum-Handel unterbinden, hieß es.

Quelle:
http://kurier.at/politik/welpenhandel-soll-artgerecht-werden/731.272
 
danke

also die begründung ist reines blablubb, denn im exaktgleichen zeitraum war man wohl ohne probleme in der lage illegale zigarettenimporte aus ebenselbigen ländern massiv einzudämmen, sodaß der schwarzmarkt quasi ausgerottet wurde, und zigaretten winseln nicht.
bei zigaretten aber hatte man offenbar tatsächlich interesse am gesetzten ziel.
ich verstehe nur eines nicht, die welpen kommen ja in der tat aus den exakt gleichen ländern, wie also kann man die welpen zwar übersehen aber tschick die weder stinken noch sich bewegen noch laute von sich geben, noch irgendwie extrapflege während der fahrt benötigen, kann man wohl entdecken?

diese begründung kann mit der wahrheit nicht viel zu tun haben.
da haben sich die trafikanten mit ihren forderungen besser durchgesetzt als die tierschützer. komisch aber bleibt dennoch, weil die beamten waren an den gleichen orten bei den kontrollen, die müssen demnach förmlich weggesehen haben.
 
Im Jahr 2005 untersagte der Gesetzgeber dem Handel, Welpen zu verkaufen. "Der illegale Handel hat geblüht", erklärt Ernst Essmann von der Wirtschaftskammer. Also ruderte man zurück: Unter Auflagen war der Welpen-Verkauf ab 2008 wieder gestattet. Man wolle den illegalen Kofferraum-Handel unterbinden, hieß es.

Quelle:
http://kurier.at/politik/welpenhandel-soll-artgerecht-werden/731.272

Na, dafür hat man es dann den illegalen Welpenhandel mit den (unten) folgenden Gesetzestexen erleichert-

Zusammenfassung vom unter angeführten Text: 5 Hunde oder eben Welpen- pro Person -pro Grenzübertritt innerhalb der EU für die nicht kommerzielle Verwendung (also Privatgebrauch!) unter 3 Monaten ist nicht einmal die TW Impfung erforderlich,nur Chip und EU.Pass, und eigentl. eine Tierarztbescheinigung bzgl keinen Kontakt zu Wildtieren und nur beim "Züchter" gelebt (aber wird entweder gefälscht, vom ausländ. TA für ein wenig "Körberlgeld" ausgestellt oder schlichtweg gar nicht mitgeführt von den illegalen Händlern, weil es eh nie kontrollierd wird) erst ab 3 Monaten ist Tollwutimpfung pflicht!- andere Impfungen sind sowiso niemals gefordert

............................................................

Auszug:

Zusätzlich zu den oben genannten Regeln und gemäß Verordnung (EU) No 388/2010 müssen Hunde, Katzen und Frettchen den in Richtlinie 92/65/EWG enthaltenen Bestimmungen entsprechen (siehe kommerzielles Verbringen innerhalb der EU), sofen die Gesamtzahl der Heimtiere genannter Spezies, die von einem Mitgliedsstaat in einen anderen für nichtkomerzielle Zwecke verbracht werden, die Anzahl von fünf überschreitet.
Quelle: http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_intra_de.htm
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EU-Mitgliedsstaaten ohne Sonderbestimmungen

Um zwischen Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, der Tschechische Republik und Ungarn mit Tiere reisen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Hund, Katze, Frettchen über drei Monaten

  • Neuer von der EU-Kommission festgelegter Impfausweis (blauer Pet-Pass) mit folgenen Eintragungen:
    • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785)
    • Gültige Tollwutimpfung
Hund, Katze, Frettchen unter drei Monaten

Für ungeimpfte Tiere unter drei Monaten können die Mitgliedsstaaten das Reisen unter folgenden Voraussetzungen zwischen EU-Staaten gestatten, wenn
  • ein Ausweis zur eindeutigen Identifikation des Tieres mitgeführt wird (blauer Pet-Pass mit eingetragenem Chip),
  • die Bestätigung einer von der Behörde zugelassenen Tierärztin oder eines Tierarztes, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde, mitgeführt wird oder
  • es seine Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet.
Für die Einreise nach Österreich sind diese Voraussetzungen ausreichend. Für die Einreise in andere EU-Staaten ist zusätzlich beim zuständigen Ministerium des jeweiligen Landes ein schriftlicher Antrag zu stellen.
In folgende Mitgliedstaaten können Tiere unter drei Monaten nicht eingeführt werden: Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Polen, Schweden, Zypern.

Quelle:
http://www.wien.gv.at/veterinaer/tierseuchen/reisen/eu.html
 
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