Aber eigentlich will Nina den Hund behalten, wenn die Frau die Aufwandskosten bezahlen will, dann muss Nina den Hund auch wieder hergeben, außer sie hat ihn in der Zwischenzeit selber angemeldet.
Wenn sie ihn in den 2 Monaten auch nicht angemeldet hat, dann hat auch sie
die Hundesteuer hinterzogen.
Wenn sie ihn in den 2 Monaten auch nicht angemeldet hat, dann hat auch sie
die Hundesteuer hinterzogen.