Ich will den Hund behalten!!!

orange schrieb:
nichttragen ist glaub ich sogar strafbar oder?
lg
orange

Klar! Wenn man es in der Geldbörse trägt nützt es nicht, weil das der Hund ja um seinen Hals tragen soll oder am Geschirr, wenn man es im Geldbörse hat ist es genau so als hätte der Hund überhaupt keine Hundemarke.
 
also...ohne dich entmutigen zu wollen....ich versuch jetzt einmal aus der sicht er (ex??)besitzerin zu argumentieren:
wenn du den hund schon seit 2 monaten hast, und auch beschlossene sache war, dass er eben nicht ein pflegehund ist, sondern in deinen besitz übergegangen ist.....warum hast du ihn dann noch nicht angemeldet, bzw. geimpft usw.?

das würde doch darauf hinweisen, dass eben nicht ganz klar ist, wie die besitzverhältnisse zukünftig ausschauen sollen :confused:

auf einen rechtsstreit würd ich es nicht ankommen lassen...ich fürchte, da hast du die schlechteren karten - insofern geht´s mehr darum, sie davon zu überzeugen, dass es der hundzi bei dir gut hat, sie sich davon überzeugen darf, und ihn auch besuchen kann. versuch ihr die vorteile klarzumachen, die SIE und der hund haben, wenn hundzi bei dir bleibt.

wünsch dir alles gute
 
Hallo,

folgendes: mein jetziger Hund wurde auch so "übernommen":
Besitzer - Urlaub: ich Pflege: Hund verwahrlost (Halsband eingewachsen, Zahn-OP wegen aller Zähne doppelt etc.) und 2 Monate bei mir.

Schöne Rechnung gestellt, alter Besitzer wollte oder konnte die nicht zahlen: Bestätigung unterschrieben, daß Hund in meinen Besitz übergeht.

Übrigens: soll es angeblich so sein, daß so eine Bringung in dein Haus eine sog. Überlassung darstellt und dies im Streitfall ein Gerichtsverfahren einleiten könnte (erkundige dich mal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt).
In so einem Fall, kann sogar ein Vertrag existieren (schriftlich), sobald der Besitzer das Tier zu dir bringt - gehört es dir (weil Tiere im Gesetz noch immer als "Sache" angesehen werden).

lg
Tanja u Bande
 
also ich finde auch, dass claros vorschlag vollkommen gerechtfertigt ist :)

stell ihr einfach eine rechnung pro tag....sagen wir mal 15 . das wären dann 900 für die zwei monate.

entweder sie zahlts oder sie kriegt den hund nicht....und das ist bitte KEINE erpressung, sondern eine verrechnung deiner dienstleistung als pflegestelle. du hattest auch kosten, futter, ev. TA, usw....keiner kann von dir verlangen, daß du gratis zwei monate einen hund erhaltest.

hätte sie den hund in eine tierpension gegeben für die dauer ihrer erkrankung hätte sie auch zahlen müssen....und das sicher mehr......

das hält übrigens auch bei gericht stand....da kann sie dich ruhig klagen....
 
linchen schrieb:
also...ohne dich entmutigen zu wollen....ich versuch jetzt einmal aus der sicht er (ex??)besitzerin zu argumentieren:
wenn du den hund schon seit 2 monaten hast, und auch beschlossene sache war, dass er eben nicht ein pflegehund ist, sondern in deinen besitz übergegangen ist.....warum hast du ihn dann noch nicht angemeldet, bzw. geimpft usw.?

Weil es ja da schon zu Streitigkeiten gekommen ist. Sie wollte damals noch dass er Pflegehund bleibt und dass ich ihn vermitteln soll weil deshalb hätte sie ihn mir ja gegeben und bla bla bla...... :rolleyes:
 
-Nina- schrieb:
Weil es ja da schon zu Streitigkeiten gekommen ist. Sie wollte damals noch dass er Pflegehund bleibt und dass ich ihn vermitteln soll weil deshalb hätte sie ihn mir ja gegeben und bla bla bla...... :rolleyes:

:confused:
kann ihr doch wurscht sein ob der hund lieschen müller von stiege 2 oder dir gehört? :rolleyes:

edit: wohnst du eigentlich allein? wenn nicht kannst ja noch behaupten den hund hast schon vermittelt an den, der bei dir wohnt (mutter, großmutter, freund, etc)
 
So ich war jetzt in ihrer Mittagspause mit ihr auf einen Kaffee. Ich habe ihr gesagt dass ich 800,- von ihr möchte wenn sie den Hund wieder haben will, wegen der Kosten die ich für Futter und so weiter hatte. Sie meinte die Hälfte würde sie zahlen, aber mit der Hälfte gebe ich mich nicht zufrieden. :p Ich habe ihr angeboten dass sie den Hund immer sehen kann und so und dass er es bei mir sicher sehr gut hat weil er nicht den ganzen Tag allein sein muss wie bei ihr. Ich glaub das hat sie dann schon eingesehen aber sie muss erst eine Nacht drüber schlafen. :o
 
blackysfrauli schrieb:
:confused:
kann ihr doch wurscht sein ob der hund lieschen müller von stiege 2 oder dir gehört? :rolleyes:

edit: wohnst du eigentlich allein? wenn nicht kannst ja noch behaupten den hund hast schon vermittelt an den, der bei dir wohnt (mutter, großmutter, freund, etc)

Ich habe eine Mitbewohnerin. ;)
 
-Nina- schrieb:
So ich war jetzt in ihrer Mittagspause mit ihr auf einen Kaffee. Ich habe ihr gesagt dass ich 800,- von ihr möchte wenn sie den Hund wieder haben will, wegen der Kosten die ich für Futter und so weiter hatte. Sie meinte die Hälfte würde sie zahlen, aber mit der Hälfte gebe ich mich nicht zufrieden. :p Ich habe ihr angeboten dass sie den Hund immer sehen kann und so und dass er es bei mir sicher sehr gut hat weil er nicht den ganzen Tag allein sein muss wie bei ihr. Ich glaub das hat sie dann schon eingesehen aber sie muss erst eine Nacht drüber schlafen. :o

na klingt schon mal bissl positiv.....wundert mich aber, daß sie die hälfte zahlen würde...sind ja immer noch 400 euro. sie scheint schon zu hängen an dem tier, wenn sie dazu bereit ist.....
 
ET01 schrieb:
na klingt schon mal bissl positiv.....wundert mich aber, daß sie die hälfte zahlen würde...sind ja immer noch 400 euro. sie scheint schon zu hängen an dem tier, wenn sie dazu bereit ist.....

Das hat mich ehrlich gesagt auch verwundert, aber ich denke sie hat nichts dagegen sagen können, weil ich habe ja wirklich einiges an Geld ausgegeben für Futter und so weiter, also da konnte sie nichts dagegen sagen, glaube ich. :rolleyes:
 
Wer hat in den 2 Monaten die Hundesteuer bezahlt, bei wem war der Hund
gemeldet ??
Denn nur das interessiert ein Gericht im Endeffekt wirklich.
Wenn der Hund noch auf die Frau angemeldet war, hast du kaum eine Chance
den Hund behalten zu können.
 
Andrea J schrieb:
Wer hat in den 2 Monaten die Hundesteuer bezahlt, bei wem war der Hund
gemeldet ??
Denn nur das interessiert ein Gericht im Endeffekt wirklich.
Wenn der Hund noch auf die Frau angemeldet war, hast du kaum eine Chance
den Hund behalten zu können.

Ich glaube nicht dass sie Kiwi angemeldet hat. Ich habe keine Marke oder so bekommen und sie hat auch nichts gesagt. Ehrlich gesagt habe ich das vorhin vergessen sie zu fragen. :o
 
Hallo!
ich habzwar grad (glaub ich) alles gelesen, aber ich weiß jetzt nicht was für ein hund kiwi ist. rassehund oder "irgendwas"?
das ist nämlich eine entscheidende frage fürs gericht. (falls es noch dazu kommt)

bei mir war das so: habe im juni 2004 einen spitz in pflege bekommen, wg. urlaub. so, nach einer woche hab ich den hund schweren herzens wieder zurück gebracht. -schweren herzens deshalb, weil er sich nur innerhalb einer woche soooo an mich gehängt hat, dass er gar nicht mehr ins "sein" haus zurück wollte (er wurde geschlagen usw.) :( - aber es blieb mir ja nix anderes übrig :mad: ich hab dann dazu gesagt, dass ich ihn wenn irgendwas ist jederzeit zu mir nehmen würde, auch für immer.

nach ca. einem monat war's dann soweit und ich hab ihn ganz bekommen. weitere 3 wochen später will sie den hund wieder haben :eek:
ich hab ihr gesgt, dass ich ihn erst heraus rücke, wenn ich einen gerichtlichen beschluss bekomme. (ich hätte aber nie gedacht, dass sie wirklich vors gericht geht.)
das ganze hat sich 3 monate gezogen und letztendlich blieb er bei mir. ABER: 1. hatte ich seine papiere (rassehund), in denen sie NICHT als besitzerin eingetragen war,
2. habe ich ihn sofort impfen lassen, d.h. lt. impfpass war er auch mein hund und
3. hatte ich einen "vertrag" (ein zettel infdem stand, dass sie mir den hund gibt) - somit war ihre aussage, sie hätte mir den hund nur in pflege gegeben, wiederlegt!

das war zwar jetzt ein bissi lang :o aber ich musste das jetzt einfach erzählen.

lg P.
 
Andrea J schrieb:
Wer hat in den 2 Monaten die Hundesteuer bezahlt, bei wem war der Hund
gemeldet ??
Denn nur das interessiert ein Gericht im Endeffekt wirklich.
Wenn der Hund noch auf die Frau angemeldet war, hast du kaum eine Chance
den Hund behalten zu können.


nö das interessiert das gericht nur wenn es um die eigentümer frage geht....in diesem fall würde aber die DIENSTLEISTUNG in rechnung gestellt....nicht der hund.

bei einer tierpension zahlst pro tag....und der hund bleibt trotzdem dein eigentum. wennst dein pferd in einen stall einstellst zahlst auch...und das pferd gehört aber dir.
 
Hallo Leute,

ich will mich auch mal dazu melden, meine erste Frage wäre, wie alt ist denn die (Vor-)Besitzerin so ungefähr oder genau (wenn du das weißt).
Das ist zwar nicht unbedingt relevant, aber könnte schon von Nutzen sein. Was für eine Mischung ist Kiwi (wenn du das ebenfalls weißt, oder was steckt so drin, hast du mal nen Pic?)
Mich würde es halt mal wirklich interessieren, gerade, weil ich viel mit Gesetzen arbeite und man da viel drehen und wenden kann ;)

Also, mal zu den anderen Sachen:

War kiwi bei der Vorbesitzerin ein Wohnungshund? Wenn ja, hat sie Kiwi sehr verhätschelt (nicht negativ sehen, wenn sie es getan hat, wäre es besser), DENN: Hat sie den Hund immer vertätschelt, hätte sie ihn bestimmt nicht in eine heruntergekommene Tierpension gegeben...eine gute Tierpension (und die machen ja Unterschiede ob Wohnungshund oder nicht) kostetr pro Tag 14 bis 16 EUR, eine Zwingerhaltungspension so um die 9 bis 10 EUR, das wären bei einer guten ca. 900 EUR, bei einer Zwingerpension ca. 570 EUR (hab beim ersten mit 15 EUR gerechnet, beim zweiten mit 9,50 EUR)
So, dann hast du den Hund wahrscheinlich noch bei ihr abgeholt, würde auch so um die 10 EUR kosten...also, du kannst dir auch ne Menge einfallen lassen...hast vielleicht noch extra sportliche Aktivitäten mit dem Hund gemacht (alles pro tag Extrakosten), also wenn ich meine Shiva für 2 Monate in eine Pension geben würde, würde ich da unter 1200 EUR nicht rauskommen (weil ich meinem Hund ja auch was gutes tun will) :)

So, aber jetzt nochmal zu den anderen Sachen, wenn sie ihn schon vom Wlepenalter hat und hat ihn nicht bei der Steuer angemeldet ist das Steuerhinterziehung, also wenn sie den Hund wiederhaben will, dann sag ihr, dass du das melden wirst, also in Deutschland steht steuerhinerziehen von Hundesteuer in so einem Zeitraum unter sehr hoher Geldstrafe...oh ja sehr hoch :D

Okay, alles andere haben dir die anderen ja schon gesagt, ich hoffe, es wird alles gut bei euch und zeig mal nen Foto von der Süßen Maus!!! :)
 
Guten Morgen!

Ich werde mich heute um halb eins wieder mit ihr treffen. Mal sehen wofür sie sich entschieden hat. Ich hoffe es geht alles gut für mich und Kiwi aus. :rolleyes:

Ach ja, ich war gestern noch beim Tierarzt impfen. :p
 
wünsch dir alles gute :)

wenn sie allerdings wirklich bereit ist deine dienste zu honorieren, dann solltest du ihr ihren hund auch wiedergeben.

denn dann liegt ihr sehr wohl was am hund und er ist nicht einfach dazu da, dass er halt da ist (wie du geschrieben hast).....
 
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