Hundezwinger

Lisle

Junior Knochen
Bitte zerreisst mich jetzt nicht gleich...

Unser junger DSH ist wahnsinnig gerne draußen im Garten und genießt die "Kälte"... Nun ist es leider so, dass das Grundstück noch nicht ganz umzäunt ist. Bisher war er immer nur unter Beaufsichtigung im Garten.

Jetzt überlegen wir, ob es sinnvoll wäre, einen Zwinger zu kaufen, wo er stundenweise auch allein draußen bleiben kann... Wie gesagt, es ist nur stundenweise, sonst ist er untertags und über die Nacht im Haus.

Ich hab mir ein paar HPs angeschaut, und da steht, dass seit ein neues Tierschutzgesetz in Kraft getreten ist, und der Zwinger daher eine Größe von mind. 15 m² haben muss.
1. Gilt das nur für reine Zwingerhaltung? (Hund muss natürlich trotzdem artgerechten Auslauf erhalten)
2. Wie sieht es dann mit den "Fertigzwingern" aus, die man kaufen kann?
http://www.sinb.at/#top

Ich möchte hier wirklich keine Diskussion über Hundezwinger pro/contra anzetteln, sondern bitte sachliche Informationen über die Rechtslage...

Danke im Voraus!
 
Zur Rechtslage kann ich Dir leider keine Auskunft geben.

Aber ich versteh Deinen Gedankengang nicht so ganz.. Du sagst, Dein Hund ist gern draußen und genießt die Kälte. Gut, beim Rumstreunern durch den Garten kann ich mir das auch durchaus vorstellen.
Aber in so einem gekauften Zwinger, wie die von Deinem Link? Die sind ja weder isoliert (für den Winter also ungeeignet in meinen Augen), noch kann er sich in ihnen irgendwie bewegen - ich wüsste also nicht, was er davon haben sollte? Und wenn ich das richtig verstanden habe, willst Du es ja ihm zuliebe machen, weil er gern draußen ist?
 
zu 1. , ja, soweit ich weiß, gilt das, wenn der hund draussen gehalten wird.
sonst, finde ich die überlegung eines fertigzwingers net angebracht, wenn du hundchen nur ne zeit lang draussen lassen willst, weils ihm gut gefällt.
wie schon jemand schrieb, da kann er ja bloß nur im zwinger sein und keinerlei späßchen treiben. also wenns nur drum geht, dass er gern draussen ist und er seinen spaß haben soll, dann wär ein zwinger net das richtige. dann bräuchtest du nur die zeit, die du ihm widmen kannst, während er kontrolliert draussen ist.
lg heidi
 
Nun ist es leider so, dass das Grundstück noch nicht ganz umzäunt ist.

wieso macht man den zaun dann nicht einfach ganz fertig um das geld ?????
dann könnte der hund sich im garten bewegen und warmlaufen, anstatt im kalten zwinger zu hocken....

:confused:
 
1.2. Anforderungen an das Halten von Hunden im Freien
(1) Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier auf Grund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit einer Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen.
(2) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund eine Schutzhütte zur Verfügung steht, die den Anforderungen nach Abs. 3 entspricht und außerhalb der Schutzhütte zusätzlich ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
(3) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben, über eine für den Hund geeignete Unterlage verfügen, trocken und sauber gehalten werden und so bemessen sein, dass der Hund
1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen kann und
2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.
(4) Werden Hunde im Freien in Gruppen gehalten, so müssen die Hundehütten und Liegeplätze so dimensioniert und in so großer Zahl vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können.

1.3. Anforderungen an die Haltung von Hunden in Räumen
(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Flächen der Öffnungen für das Tageslicht müssen bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich 12,5% der Bodenfläche betragen; dies gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-/Nachtrhythmus zusätzlich zu beleuchten.
(2) In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
(3) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen an die Zwingerhaltung entspricht.
(4) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn diese mit einer Schutzhütte gemäß den Anforderungen an das Halten im Freien oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Zugluft und Kälte bietet, ausgestattet sind.

1.4. Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist mindestens ein Mal täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
(2) Jeder Zwinger muss über eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von 15 m2 verfügen. In diese Fläche ist der Platzbedarf für die Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund sowie für jede Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche uneingeschränkt benutzbare Grundfläche von 5 m2 zur Verfügung stehen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht zerstören, nicht überwinden und sich nicht daran verletzten kann. Einfriedungen müssen mindestens 1,8 m hoch sein und ausreichend tief im Boden verankert sein.
(4) An der Hauptwetterseite muss der Zwinger geschlossen ausgeführt sein. Die Zwingertüren sind an der Zwingerinnenseite mit einem Drehknauf auszustatten. Die Türen sind so auszuführen, dass sie nach innen aufschwingen.
(5) Der Zwingerboden und alle Einrichtungen des Zwingers müssen so gewählt und gestaltet werden, dass die Gesundheit der Hunde nicht beeinträchtigt wird und dass sie sich nicht verletzten können. Der Boden ist so auszuführen, dass Flüssigkeit abfließen kann. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig verletzten können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Außerhalb der Hundehütte muss eine Liegefläche aus wärmedämmendem Material bereitgestellt werden. Das Innere des Zwingers muss sauber, ungezieferfrei und trocken gehalten werden.
(6) Der Zwinger muss ausreichend natürlich beleuchtet sein.
(7) In Zwingern sind bauliche Vorkehrungen derart zu treffen, dass für alle im Zwinger gehaltenen Hunde jederzeit schattige Plätze zur Verfügung stehen.
(8) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten im Sprung erreichen kann, keine stromführenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, angebracht sein.
(9) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in einem Zwinger gehalten, so sind die Zwinger so anzuordnen, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben. Bei unverträglichen Hunden ist Sichtkontakt untereinander zu verhindern.
 
1.5. Fütterung und Pflege
(1) Der Halter hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewohnten Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht.
(2) Der Halter hat den Hund mit geeignetem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.
(3) Der Halter hat
1. den Hund unter Berücksichtigung der Rasse regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit Sorge zu tragen und
2. für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen, wenn der Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt, und
3. den Aufenthaltsbereich des Hundes sauber und ungezieferfrei zu halten. Der Kot ist täglich zu entfernen.
 
Wenn du nicht den ganzen Garten einzäunen willst, dann könntest (falls möglich) eine Hundeklappe einbauen und anschließend daran, einen Gartenanteil einzäunen- so kann Hund sicher rein und raus.

Oder, einen Gartenanteil einzäunen und eine gute, isolierte Hütte hineinstellen.

Wozu so ein Zwingerding, kommt viel teurer und Hund hat keine Möglichkeit zu rennen, zu buddeln....
 
Wenn du nicht den ganzen Garten einzäunen willst, dann könntest (falls möglich) eine Hundeklappe einbauen und anschließend daran, einen Gartenanteil einzäunen- so kann Hund sicher rein und raus.

Oder, einen Gartenanteil einzäunen und eine gute, isolierte Hütte hineinstellen.

Wozu so ein Zwingerding, kommt viel teurer und Hund hat keine Möglichkeit zu rennen, zu buddeln....


Der Grund, warum wir den Garten nicht komplett umzäunen können ist, dass der Garten noch gestaltet und eine Garage gebaut wird...

Einen Teil des Gartens einzuzäunen haben wir auch schon überlegt, es wär meiner Meinung nach auch die beste Lösung. Aber wie gesagt, der Garten ist noch nicht fertig und somit kann man den Zaun auch nicht auf ein kleines Mäuerl setzen, um zu verhindern, dass er sich unten durchbuddelt.

Ein weiteres Problem ist, dass in unserer Gegend schon einige Fälle von Hundevergiftungen vorgekommen sind. Also wär der Zwinger auch in diesem Fall eine Sicherheitsmaßnahme (wenn er draußen ist).

Eine gut isolierte Hütte ist selbstverständlich.

Dieser gekaufte Zwinger wäre auch nur eine Übergangslösung, bis der Garten fertig ist. Also glaubt bitte nicht, dass der Hund dann dort draußen abgeschoben wird...
 
also wenn du den hund nur stundenweise mal allein draußen lassen willst, wenn ihr vllt mal nicht da seid...dann denke ich reicht so ein gekaufter...(allerdings kann man den auch selbst bauen...sieht nich so schön und professionell aus, aber vllt kostet es weniger geld;))

meine althündin hatte auch einen zwinger in etwa dieser größe...bissl größer vllt. aber nicht so viel größer...und sie war auch nur da drin, wenn wir nicht da waren, oder nachts (sie fühlte sich draußen sau wohl...im alter erst durfte sie auch in den keller, wenn sie wollte...wollte sie meist nicht)

für stunden is das ok, solange der familienanschluss stimmt...

aber um die vergiftungsgefahr auszuschliessen müsstest hundi schon im haus lassen...vergiftetes futter passt auch durch gitterstäbe durch...:(
 
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