In der ÖHU herrscht keine KHB-Pflicht. Auch bei Prüfungen nicht.
Außerdem kann Hund auch mit jedem anderen HB oder mit BG (oder auch nackt) lernen, bei Fuß zu gehen. Also ist das Argument mit den BGH-Prüfungen kein wirklich schlagkräftiges, denn wenn man dann den Hund zu den letzten Prüfungsvorbereitungen an ein KHB gewöhnt, reicht das allemal.
Und wer heutzutage noch immer nicht versteht, warum es besser ist,
Hunde am BG oder an einem breiten HB zu führen, als an einem KHB, gehört wohl zu jenen, die auch nach sämtlichen (gefühlten 10.0000) ermüdenden Diskussionen, die bisher hier über dieses Thema geführt wurden, nichts gelernt haben (wollen).
Denn nach wie vor wird einerseits bei sehr vielen Hundevereinen noch deshalb mit KHB trainiert, weil dort sehr wohl immer noch mit Leinenruck gearbeitet wird. Und selbst wenn man andererseits von dieser veralteten Trainingsmethode Abstand nehmen sollte, kann doch wohl niemand glauben, daß ein Hundeschulkursbetrieb (vor allem in einem Anfängerkurs) möglich ist, ohne daß Hunde in die Leine springen, daran zerren oder daß der Hundeführer mal daran herumreißt.
Und ja, natürlich kann man Leinenrucks auch an anderen Halsbändern machen, die Wirkung eines solchen (egal, ob bewußt ausgeführt oder "passiert") ist jedoch an einem KHB weit schädlicher.