schmusemops
Neuer Knochen
als rollstuhlfahrer habe ich angefragt bei der MA 48 abt. waste watcher
ich möchte mir einen klein-hund (zwergmops) zulegen wegen einsamkeit usw. und möchte nun wissen wie ich als rollifahrer es anstellen soll das gackerl ins sackerl zu bringen um das bonsaihundstrümmerl gesetzeskonform zu entsorgen oder ob es eine ausnahmeregelung für körperbehinderte im rollstuhl gibt ?
hier die antwort
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx
Danke für Ihre Anfrage.
Die Haltung eines Tieres sollte grundsätzlich gut überlegt und überdacht werden. Es gibt gesetzliche Bestimmungen die eingehalten werden müssen, wie z.B.: das Wiener Tierhaltegesetz oder auch in diesem konkreten Fall das Wiener Reinhaltegesetz.
(Hyperlink zum Wr. Reinhaltegesetz im Internet: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 700000.htm )
(Hyperlink zum Wr. Tierhaltegesetz im Internet: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 000000.htm )
Die Verunreinigungen durch Hundekot müssen auf öffentlichen Straßen ordnungsgemäß beseitigt werden – dabei spielt es keine Rolle wie oder womit diese Verunreinigung wieder beseitigt wird.
Wenn es Ihnen möglich ist die Verunreinigung in einer geeigneten Art und Weise zu beseitigen, spricht bestimmt nichts gegen die Anschaffung eines Hundes.
Wird die Verunreinigung jedoch nicht beseitigt, muss damit gerechnet werden, dass die Waste Watcher einschreiten, das Wr. Reinhaltegesetz vollziehen und dann zu Strafen kommen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ing., Stefan Deutsch
Leiter Referat Waste Watcher
MA 48 Abschleppgruppe
Jedletzbergerstraße 1 | 1110 Wien
Tel: +43 1 76043-48787
Fax: +43 1 76043-99-480014
E-Mail: stefan.deutsch@wien.gv.at
ALSO LEIDER NICHTS MIT EINEN WUFFI
ich möchte mir einen klein-hund (zwergmops) zulegen wegen einsamkeit usw. und möchte nun wissen wie ich als rollifahrer es anstellen soll das gackerl ins sackerl zu bringen um das bonsaihundstrümmerl gesetzeskonform zu entsorgen oder ob es eine ausnahmeregelung für körperbehinderte im rollstuhl gibt ?
hier die antwort
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx
Danke für Ihre Anfrage.
Die Haltung eines Tieres sollte grundsätzlich gut überlegt und überdacht werden. Es gibt gesetzliche Bestimmungen die eingehalten werden müssen, wie z.B.: das Wiener Tierhaltegesetz oder auch in diesem konkreten Fall das Wiener Reinhaltegesetz.
(Hyperlink zum Wr. Reinhaltegesetz im Internet: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 700000.htm )
(Hyperlink zum Wr. Tierhaltegesetz im Internet: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 000000.htm )
Die Verunreinigungen durch Hundekot müssen auf öffentlichen Straßen ordnungsgemäß beseitigt werden – dabei spielt es keine Rolle wie oder womit diese Verunreinigung wieder beseitigt wird.
Wenn es Ihnen möglich ist die Verunreinigung in einer geeigneten Art und Weise zu beseitigen, spricht bestimmt nichts gegen die Anschaffung eines Hundes.
Wird die Verunreinigung jedoch nicht beseitigt, muss damit gerechnet werden, dass die Waste Watcher einschreiten, das Wr. Reinhaltegesetz vollziehen und dann zu Strafen kommen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ing., Stefan Deutsch
Leiter Referat Waste Watcher
MA 48 Abschleppgruppe
Jedletzbergerstraße 1 | 1110 Wien
Tel: +43 1 76043-48787
Fax: +43 1 76043-99-480014
E-Mail: stefan.deutsch@wien.gv.at
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