Andreas MAYER
Super Knochen
Ich habe mich darauf bezogen, daß ihr Freund, der schon früher den freiwilligen HFS mit seinem Listenhund gemacht hat, diesen jetzt (wenn er es nicht eh schon getan hat) bei der MA 60 umschreiben kann. Und so hab ich das von Lilifee Geschriebene ja auch zitiert.
Wenn dabei herauszulesen ist, daß sie ihren eigenen freiwilligen HFS auf einen Listenhundeführschein umschreiben könne, handelt es sich um ein Mißverständnis. Wenn Lilifee diesen Hund ebenfalls im öffentlichen Raum führen möchte, muß sie einen Pflicht-HFS mit diesem - oder einem beliebigen anderen - Listenhund absolvieren. Auch dann, wenn ihr eigener Hund viel schwieriger zu führen sein mag.
LG, Andy
Wenn dabei herauszulesen ist, daß sie ihren eigenen freiwilligen HFS auf einen Listenhundeführschein umschreiben könne, handelt es sich um ein Mißverständnis. Wenn Lilifee diesen Hund ebenfalls im öffentlichen Raum führen möchte, muß sie einen Pflicht-HFS mit diesem - oder einem beliebigen anderen - Listenhund absolvieren. Auch dann, wenn ihr eigener Hund viel schwieriger zu führen sein mag.
LG, Andy