ich hätte auch eine Frage zum Thema Hundeführschein.
Szenario: Der HH von einem Listenhund hat den Hundeführschein, er mag nur kurz in in die Apotheke gehen um Medikamente zu kaufen ... draußen vor dem Laden könnte man den Hund anhängen, mit Maulkorb und Leine ... das wäre erlaubt, oder?
Wenn ich aber jetzt keinen Pflichtführschein für Listenhunde hätte, dürfte mir dieser Hund für die 2 Minuten nicht anvertraut werden, aber am Haken vor dem Geschäft dürfte man ihn anhängen?
Oder darf man Hunde, welche auf der Liste stehen und man den verpflichtenden HFS hat, auch nicht mehr vor Geschäfte anhängen (jetzt bitte keine Diskussion darüber das man das nicht machen sollte - Danke!)?
das ist sogar eine frage im prüfungskatalog bzw. bin ich das sogar beim verpflichtenden hfs geprüft worden auch in der "praxis" ja darfst, jemanden den hund in die handgeben der keinen verpflichtenden hfs hat, nein