hundeführschein

ich hätte auch eine Frage zum Thema Hundeführschein.

Szenario: Der HH von einem Listenhund hat den Hundeführschein, er mag nur kurz in in die Apotheke gehen um Medikamente zu kaufen ... draußen vor dem Laden könnte man den Hund anhängen, mit Maulkorb und Leine ... das wäre erlaubt, oder?

Wenn ich aber jetzt keinen Pflichtführschein für Listenhunde hätte, dürfte mir dieser Hund für die 2 Minuten nicht anvertraut werden, aber am Haken vor dem Geschäft dürfte man ihn anhängen?

Oder darf man Hunde, welche auf der Liste stehen und man den verpflichtenden HFS hat, auch nicht mehr vor Geschäfte anhängen (jetzt bitte keine Diskussion darüber das man das nicht machen sollte :o - Danke!)?

das ist sogar eine frage im prüfungskatalog bzw. bin ich das sogar beim verpflichtenden hfs geprüft worden auch in der "praxis";) ja darfst, jemanden den hund in die handgeben der keinen verpflichtenden hfs hat, nein:rolleyes:
 
Nein, stimmt nicht.

Wer selber keinen HFS mit (irgend)einem Listenhund abgelegt hat, darf auch mit keinem Listenhund an öffentlichen Orten Gassi gehen.
LG, Andy

Dazu hätte ich auch noch zwei Fragen:

nehmen wir mal an, ein Freund oder Verwandter, der mit Hunden umgehen kann (weil z.B. selber Hundebesitzer) und dem man seinen Hund auch anvertrauen würde, würde sich bereit erklären, den "Listen-Hundeführschein" zu machen, um eventuell beim Gassi einspringen zu können.

Jetzt hat aber derjenige nicht mal die Möglichkeit, das Gassi-gehen mal zu üben oder auszuprobieren, wie sich der Hund in gewissen Situationen verhält und wie er selbst damit zurecht kommt, denn er darf ja gar nicht in der Öffentlichkeit mit ihm gehen, auch wenn ich selber dabei bin.

Das würde ja quasi bedeuten, er könnte erst bei der Prüfung selbst das erste mal den Hund ausführen. Das ist doch grotesk, oder?

Und das Ganze in einem privaten Garten zu probieren hat ja wohl nicht den gleichen Effekt wie draußen auf der Straße.

Und die zweite Frage: was ist, wenn ich meine Hundeführschein-Karte verliere? Ich nehme wohl an, dass man dann von der MA 60 eine neue ausgestellt bekommt. Aber was ist in der Zwischenzeit? Muss man das auch bei der Polizei melden und bekommt man dann auch so einen "Wisch" wie beim Führerschein, der gilt, bis man den neuen wieder hat?

lg desertrose
 
das ist sogar eine frage im prüfungskatalog bzw. bin ich das sogar beim verpflichtenden hfs geprüft worden auch in der "praxis";) ja darfst, jemanden den hund in die handgeben der keinen verpflichtenden hfs hat, nein:rolleyes:


danke für deine Antwort!
ich konnte es einfach nicht glauben *kopfschüttel*
 
Dazu hätte ich auch noch zwei Fragen:

nehmen wir mal an, ein Freund oder Verwandter, der mit Hunden umgehen kann (weil z.B. selber Hundebesitzer) und dem man seinen Hund auch anvertrauen würde, würde sich bereit erklären, den "Listen-Hundeführschein" zu machen, um eventuell beim Gassi einspringen zu können.

Jetzt hat aber derjenige nicht mal die Möglichkeit, das Gassi-gehen mal zu üben oder auszuprobieren, wie sich der Hund in gewissen Situationen verhält und wie er selbst damit zurecht kommt, denn er darf ja gar nicht in der Öffentlichkeit mit ihm gehen, auch wenn ich selber dabei bin.

Das würde ja quasi bedeuten, er könnte erst bei der Prüfung selbst das erste mal den Hund ausführen. Das ist doch grotesk, oder?

Und das Ganze in einem privaten Garten zu probieren hat ja wohl nicht den gleichen Effekt wie draußen auf der Straße.


lg desertrose

Um ev. Schwierigkeiten auszuweichen, würde ich das dann in benachbarten NOE Orten üben. Sollte er allerdings auch in NOE auf der Liste stehen muß er in zusammenhängend verbauten Gebiet unabhängig von der Qualifikation des Hundefürhers Leine und MAulkorb tragen.
 
Und die zweite Frage: was ist, wenn ich meine Hundeführschein-Karte verliere? Ich nehme wohl an, dass man dann von der MA 60 eine neue ausgestellt bekommt. Aber was ist in der Zwischenzeit? Muss man das auch bei der Polizei melden und bekommt man dann auch so einen "Wisch" wie beim Führerschein, der gilt, bis man den neuen wieder hat?

lg desertrose

Also bei Verlust der Karte ist das, in Wien, beim Magistratischen Bezirksamt (Funde/Verluste) zu melden, da bekommt man auch eine Bestätigung. Die Polizei darf nur mehr Verluste von Führerschein (bzw. andere Lenkberechtigungen), Zulassungsschein und Kennzeichentafeln aufnehmen, den Rest hat die Gemeinde übernommen.
 
Um ev. Schwierigkeiten auszuweichen, würde ich das dann in benachbarten NOE Orten üben. Sollte er allerdings auch in NOE auf der Liste stehen muß er in zusammenhängend verbauten Gebiet unabhängig von der Qualifikation des Hundefürhers Leine und MAulkorb tragen.

Ja, das ist natürlich eine Möglichkeit. Ich wohne ja am Stadtrand und da wär das zwar nicht ein Problem, aber meiner Meinung ist es schon ein größerer Zeitaufwand, der eigentlich unnötig ist.
Aber warum einfach, wenns kompliziert auch geht. :D
 
Also bei Verlust der Karte ist das, in Wien, beim Magistratischen Bezirksamt (Funde/Verluste) zu melden, da bekommt man auch eine Bestätigung. Die Polizei darf nur mehr Verluste von Führerschein (bzw. andere Lenkberechtigungen), Zulassungsschein und Kennzeichentafeln aufnehmen, den Rest hat die Gemeinde übernommen.

Danke für die Info. Das wusste ich z.B. nicht. Gott sei Dank kommt mir nur selten was abhanden. :D

lg desertrose
 
ich finde es auch nur lächerlich, ich habe mit meiner nicht-listi-hündin den fhfs gemacht, mein freund hat einen listenhund und mit dem ebenfalls den fhfs gemacht. der ist das totale lamm (im gegensatz zu meiner hexe :p) und das soll nicht angerechnet werden? lächerlich.

gibt es ein höchstalter für hunde? also muss ein 12 jähriger listi auch noch den hfs machen?
 
mein freund hat einen listenhund und mit dem ebenfalls den fhfs gemacht. der ist das totale lamm (im gegensatz zu meiner hexe :p) und das soll nicht angerechnet werden? lächerlich.
Der freiwillige HFS kann bei der MA 60 auf den Pflicht-HFS umgeschrieben werden. :)
gibt es ein höchstalter für hunde? also muss ein 12 jähriger listi auch noch den hfs machen?
Es gibt leider kein Höchstalter. Hab erst vorige Woche eine 13 Jahre alte Staffhündin (mit Arthrosen, d.h., der Hund konnte kaum langsames Spaziergehtempo halten) zur Prüfung gehabt. Und die Hundehalterin hatte auch noch - laut telefonischer Auskunft der MA 60 - MIT ihrem alten Hund zur Prüfungsanmeldung ebenda vorstellig werden müssen. Und das aus dem 15. Bezirk - ohne Auto. :eek::rolleyes:

LG, Andy
 
die sache mit den alten hunden ist genauso sinnvoll wie mit sehr jungen hunden, die noch nicht erwachsen sind........

die regelung haben wirklich tolle experten ausgearbeitet:rolleyes:
 
Auch wenn der Hund nicht auf deinen Namen angemeldet ist? Auch wenn du nicht zusammenwohnst? Das wär mir neu, aber ich lasse mich gern von einem Befürworter des HFS aufklären ...

lg
Lisi

ja meine mutter wohnt wo anders hat mit meinem den fhfs gemacht und hat ihn umschreiben lassen, hat sogar auch auf ihre adresse mit ihrem namen, der daten meines hundes die karte UND den hfs bekommen;)
 
die sache mit den alten hunden ist genauso sinnvoll wie mit sehr jungen hunden, die noch nicht erwachsen sind........

die regelung haben wirklich tolle experten ausgearbeitet:rolleyes:

Das ist ein Punkt, der mir noch nie eingeleuchtet hat. Ein Welpe/Junghund reagiert doch noch ganz anders, als ein erwachsener Hund!
Wenn ich mit einem 6 Monate alten Hund diesen "Hundeführschein" mache, liebt der noch alle anderen Hunde, läßt sich braver führen, usw.
Das heißt, jeder Hundehalter kann mit diesem Junghund ganz toll den Hundeführschein bestehen.
Was aber, wenn die wirklichen Probleme erst später beginnen? Wie soll dann festgestellt werden, ob der Hundehalter damit zurechtkommt?
Das Ganze ist eine sinnlose Augenauswischerei und für die sprichwörtliche Katz.
 
ja meine mutter wohnt wo anders hat mit meinem den fhfs gemacht und hat ihn umschreiben lassen, hat sogar auch auf ihre adresse mit ihrem namen, der daten meines hundes die karte UND den hfs bekommen;)


Ja aber sie hat ja den FHFS mit deinem Hund gemacht, dann ist es mir klar, aber Lilifee schreibt ja davon, dass sie mit ihrer Hündin, die kein Listenhund ist, den FHFS gemacht hat, und Herr "Ja zum verpflichtenden HFS für Kampfhunde" Mayer schreibt, dass sie diesen auf den verpflichtenden HFS für den Hund ihres Freundes umschreiben lassen kann - und das bezweifle ich mal stark.

lg
Lisi,
 
ja meine mutter wohnt wo anders hat mit meinem den fhfs gemacht und hat ihn umschreiben lassen, hat sogar auch auf ihre adresse mit ihrem namen, der daten meines hundes die karte UND den hfs bekommen;)
Sie hat aber den fhfs mit Deinem Hund gemacht und nicht mit ihrem eigenen, der kein Listi ist. Deshalb glaube ich auch nicht, daß das umschreiben in DIESEM Fall klappen wird:
Zitat Lilifee: "ich finde es auch nur lächerlich, ich habe mit meiner nicht-listi-hündin den fhfs gemacht, mein freund hat einen listenhund und mit dem ebenfalls den fhfs gemacht. der ist das totale lamm (im gegensatz zu meiner hexe ) und das soll nicht angerechnet werden? lächerlich."

edit: zeitgleich
 
Oben