Hund tötet hund auf privatgrund

Seltsame Geschichte. 2,5m Zäune sehe ich eigentlich auch selten....

Sollte sie so oder ähnlich wirklich passiert sein, so wundert mich das nicht sehr, die Schäferhunde werden tatsächlich "ihre" Kinder beschützt haben, und zwei schnelle, wendige, im Training stehende Hunde gemeinsam können leicht einen zwar schwereren, aber langsameren, weniger wendigen Gegner besiegen.
(Ausnahmen wie Deikoon bestätigen nur die Regel)
In unserer Gegend ist das normal. Da ist ein Haus neben dem Anderen und im Garten sind hohe Mauern. So auf die art wie bei einen Vierkanterbauernhof. Finde ich nicht schlecht.
Dass ein oder gar zwei Schäferhunde einen Hund töten können kann ich mir ehrlich gesagt.
Was ich aber hier schon verwundert finde. Vor kurzem haben sich alle aufgeregt weil wenn ein Hund keine Artgenossen mag, dass das eben noch lange nicht heißt, dass er nicht mit Kindern kann. Und nun drehen sich genau diese User um und sagen, man darf die Kinder nicht bei "solchen" Hunden alleine lassen.
Von dem abgesehen, dass das schon SChulkinder und keine Kleinkinder waren.
 
Das über den Zaun werfen war eine Theorie vom hauseigentümer weil er es dem hundebesitzer zutrauen würde ... genauso wie dass der hund von selbst über ein auto rein gesprungen ist ... theorie deswegen, weil eben niemand weiss wie der hund jetzt genau drüber gekommen ist ...

Vorne geht das haus zur straße mit Tor und hinten ist ebenfalls eine straße (mauer) über die der Hund den vermutungen nach gekommen ist ...
wäre er vorne rein gekommen hätte die rauferei vermutlich vorne stattgefunden, da die hunde sehr aufmerksam sind und sogar merken wenn jemand vorbei geht/läuft/etc. Also wären sie wenn sie gehört hätten dass das tor aufgeht sicher nach vorne gelaufen.

Und die hohe mauern sind nicht unüblich ... meine mauer ist auch 2 meter hoch ... die von einem nachbarn gegenüber noch höher, der hält dahinter 2 pferde und die können grad mal die nüstern drüber strecken ...
Und nein es war nicht in neusiedl.
 
Also die Hunde sind sehr auf die Kinder fixiert. Da braucht nur eines kurz wimmern - kommt der hund sofort nachschauen was los ist und wenn ein kind herumkreischt kommen sie auch gleich brummelnd angelaufen.
Also ich kann mir gut vorstellen, dass sie die Kids beschützen wollten.

Das Tor hat oben innen auf der kante einen riegel zum zuschieben - so eine art kindersicherung. Ob die Kinder (8, 6) die aufgebracht haben ist fraglich.
Ein erwachsener der weiß wo der riegel ist kann ihn natürlich auch von aussen aufmachen.
Nur wenn der Hund zum Tor reingekommen wäre, dann hätte er am haus und an den kindern in den hinteren teil des Grundstücks laufen müssen um auf die hunde zu stoßen - denn dort hat die rauferei stattgefunden.
Und da die Hunde sicher gehört hätten, wenn jemand zum Tor reinkommt, wären sie garantiert nicht hinten geblieben.
Also ist es eher wahrscheinlich dass er gleich von hinten reinkam.

Also meine Mauer hat gute 2 Meter. Und wenn ich zb. rauslaufe ohne meinem Rüden bescheid zu geben dass er bleiben soll, springt er mir locker nach. (Die Hündin schaffts nicht.) Und das obwohl er der kleinere Schäfermix ist und grad mal ne gute kniehöhe hat.
Sogesehen wären 2,5 für ein größeres exemplar sicher zu schaffen (vor allem wenn vllt wirklich aussen ein auto als sprungbrett gestanden ist).
Frage ist und bleibt halt wieso er überhaupt auf den grund wollte, wo er doch gerochen hat dass das eindeutig ein besetztes revier ist. Ausser er war vllt selbst grad aggressiv.

Und der Vater war Polizist. Hat das also mal beruflich gemacht und jetzt nur noch privat als hobby. Wie genau er das macht - keine ahnung. Wir gehen nicht auf den selben platz.
Und nur weil der Vater mit den Hunden arbeitet, muss die mutter sich ja nicht notgedrungen mit ihnen beschäftigen. Vor allem ein Hund der grad um sein Leben kämpft - vollgepumpt mit adrenalin ... da würden bei vielen die hunde nicht reagieren. Schon gar nicht bei der frau, die vllt grad mal mit ihnen 1x am tag ne kurze runde gassi geht.
Als der Vater dann kam - hat er sie zwar abgerufen - der Hund war aber leider schon tot.

das ist richtig, dass sich die mutter mit den hunden nicht beschäftigen muss, nur hier lese ich raus, dass die hunde sehr (ich nenne es mal) beschützermäßig drauf waren zumindest auf die kinder bezogen, artgenossenunverträglich (und vielleicht noch mehr in nicht gerade erwünschte richtungen), also ich würde es mal als nicht ganz so einfache hunde bezeichnen, was ja prinzipiell nichts auszusagen hat, aber genau dann, wäre es wichtig, dass die hunde nicht nur auf den mann hören, sondern auch auf die mutter, was ist wenn der mann nicht zaus ist, tun die hunde dann, was sie wollen, könnte sie im ernstfall, die hunde nicht mal abrufen???????

so, aber nachdem wir uns im bereich der spekulation befinden, lass ich es sein, ich finde die ganze story einfach extrem "seltsam".....
 
ich finde die geschichte auch sehr merkwürdig, zumal nichts in den medien gebracht wurde. auch nicht vor einiger zeit.

2,5 m zaun, ....., aber wenn der biss sitzt und eine aterie erwischt hat, kanns leicht sein, dass der schäfer ein derartig großes tier töten kann.

lg simone
 
2 Schäfer (1x DSH, 1 Mali) haben versucht Deikoon das fürchten zu lernen und haben ihn ohne Vorwarnung angegriffen (der Malibesitzer hat überhaupt erst nach 5 Minuten bemerkt, dass sein Hund sich selbstständig gemacht hat und gar nimmer bei ihm ist - Deikoon hat beide zwar nicht "kaputt" gemacht, aber sie waren erledigt, als er mit ihnen fertig war - die waren beide froh, nicht schwer verletzt und mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein - ich weiss ja nicht, um wie viel dieser Hund grössser und schwerer war, Deikoon war in einem Fall 25 kg und im anderen 30 kg schwerer und er müsste wirklich schwer leidend oder schwach sein, damit so deutlich leichtere Hunde eine Chance hätten - da nützt auch Glück nix, weil er bringt jeden Hund mit seinem Gewicht zu Fall

Bisswunden hatte er allerdings auch, die blieben natürlich nicht aus!



ich finde es bei jeden Hund unverantwortlich, ihn alleine ohne Aufsicht im Garten zu lassen - den wie man sieht, auch eine 2,5 m hohe Mauer ist kein Schutz, dass keiner reinkommt!! denn so wie der reingekommen ist (über die Mauer geschmissen ist doch eher unwahrscheinlich ), können diese Hunde raus und wenn die so wie berichtet "nicht ganz ohne sind" ist das bitte saugefährlich - was ist wenn die rauskommen und alleine "Gassi" gehen, fressen die dann die Hunde aus der Umgebung auf und keiner merkts :confused:

bevor das jetzt in eine diskussion "wer hat den besseren hund für hundekämpfe" ausartet...:D sagen wir mal, es ist möglich, dass ein schäferhund einen weitaus größeren hund erledigt, genaus wie es um gekehrt natürlich möglich ist. da spielen einfach verschiedene faktoren zusammen...

na komm - wie willst du dann einen hochsicherheitstrakt gestalten? Bei 2,50 finde ich es nicht unverantwortlich. nur wenn ich weiß, dass meine hunde kletterer sind, dann muss ich mir was überlegen. aber selbst wenn der zaun nur 1,50 meter hoch gewesen wäre - es war der ANDERE Hund der rein gekommen ist. Da kann man weder den beiden Schäfern noch ihren Haltern auch nur irgendwas vorwerfen.

ich finde die ganze geschichte klingt eigenartig:confused:

einen 40kg hund kann man nicht so einfach über den zaun (2,50m!!) schmeissen, er wird ja nicht in eine starre verfallen sein, selbst WENN er geschmissen wurde, dann hat er alleine schon vom ungewollten wurf/aufprall verletzungen davon getragen.....:confused:

wenn der garten so einbruchssicher ist, wundert es mich, dass ein hund so mir nichts dir nichts drüber kommt:confused:

wenn die ganze geschichte so stimmt, dann tut mir der hund leid und die kinder, die das ganze mitansehen mussten (abgesehen davon, finde ich es auch bedenklich, dass NUR der vater bei den hunden eingereifen kann, nicht mal die mutter:confused:)

gut, es war keiner dabei, aber so wie hier geschildert, wage ich zu bezweifeln, dass es sich auch so abgespielt hat......


stimmt, die geschichte klingt schon komisch. aber ich geh mal einfach davon aus, dass es so war.

in extremen situationen finde ich es allerdings nicht bedenklich, wenn nur einer eingreifen kann. das ist ganz normal - man muss halt die verwahrung entsprechend anpassen. bei meiner hündin kann auch nur ich dazwischen gehen, wenn´s hart auf hart geht...

Das ist meiner Meinung nach genau so ein Fall, wo dann plötzlich in der Zeitung steht, dass die Hunde ein Kind angefallen haben. Oder sonst wen.
Darf man fragen, welche "Schutzausbildung" die Hunde hatten? Sportschutz wird es wohl nicht gewesen sein? :rolleyes:
Abgesehen von der Frage, wie ein derart schwerer Hund über einen so hohen Zaun kommt, trotzdem...solche Hunde mit Kindern alleine lassen - und dann wundert man sich, warum wieder einmal was passiert.....:mad:

Ah ja, nein, sind keine Listenhunde.....


Kommt darauf an, welche Art von Schutzausbildung. Zivil- oder Sportschutz. Da der eine Hund ja schon bei den Vorbesitzern "scharf" war, stelle ich schon die Frage, ob eine Schutzausbildung da das Richtige ist.
Vor allem, wenn man bedenkt, wie gerade beim Schutz noch viel Schindluder getrieben wird. Hab da erst neulich was gehört - von Airedales, die aus dem ehemaligen Ostdeutschland kommen, wie die gezüchtet werden und wie da "Schutz" betrieben wird....
Ich weiß nicht, ob bei uns schon nur mehr über den Beutetrieb gearbeitet wird, oder ob nicht doch auch Zivilschutz ausgebildet wird....
Außerdem....wenn die Schutzausbildung so toll gewesen wäre - hätten die Hunde dann nicht sofort auf Befehl vom anderen Hund ablassen müssen? Steht bei der Ausbildung doch auch der Gehorsam im Vordergrund (und der Schutz geht nur über den Ärmel)?

wow, wie qualifiziert... Irgendwie hast du noch nicht überzuckert, dass eine Schutzausbildung rein gar nichts mit Verträglichkeit oder Unverträglichkeit gegenüber Artgenossen zu tun hat, oder?:confused: und dabei ist es vollkommen egal, welche art von schutzausbildung. mein alter mischling zum beispiel, der gerade mal eine süße bgh 1 hatte, war der weitaus größere raufer als mein herder, der IPO 3 hat. hundekampfausbildung werden die schäfer ja wohl keine gehabt haben:D das war ein ganz normales verhalten. und was hat es damit zu tun, ob der hund vorher "scharf" war oder nicht - gerade bei einer ordentlichen schutzausbildung kann man aggressionen richtig kanalisieren bzw. auch unter kontrolle bringen. du hast keine ahnung von schutzausbildung, offensichtlich auch nicht von hundeverhalten - also stell von mir aus fragen, aber halt dich mit beurteilungen zurück.
 
na komm - wie willst du dann einen hochsicherheitstrakt gestalten?

ich will gar keinen Hochsicherheitstrakt gestalten, aber ich für meinen Teil würde meinen Hund nicht unbeaufsichtigt im Garten lassen :cool:

aber da die ganze Geschichte sowieso etwas merkwürdig klingt, mach ich mir jetzt weiter keinen Kopf mehr darum :rolleyes:
 
wow, wie qualifiziert... Irgendwie hast du noch nicht überzuckert, dass eine Schutzausbildung rein gar nichts mit Verträglichkeit oder Unverträglichkeit gegenüber Artgenossen zu tun hat, oder?:confused: und dabei ist es vollkommen egal, welche art von schutzausbildung. mein alter mischling zum beispiel, der gerade mal eine süße bgh 1 hatte, war der weitaus größere raufer als mein herder, der IPO 3 hat. hundekampfausbildung werden die schäfer ja wohl keine gehabt haben:D das war ein ganz normales verhalten. und was hat es damit zu tun, ob der hund vorher "scharf" war oder nicht - gerade bei einer ordentlichen schutzausbildung kann man aggressionen richtig kanalisieren bzw. auch unter kontrolle bringen. du hast keine ahnung von schutzausbildung, offensichtlich auch nicht von hundeverhalten - also stell von mir aus fragen, aber halt dich mit beurteilungen zurück.

Für mich ist es kein normales Hundeverhalten, dass 2 Hunde einen artgenösslichen Eindringling buchstäblich "zerreißen". :confused:
 
unter oben beschriebenen abstufungen nicht - es geht zivilrechtlich um zwei fragen:

1) sichere verwahrung des hundes - ist in einem versperrten haus absolut gegeben.

2) Verhältnismäßigkeit der Mittel. Ein Hund gilt juristisch gesehen als Waffe. ergo darfst du ihn "einsetzen", wenn der täter auch bewaffnet ist (natürlich nicht, wenn er grad mal ein taschenmesser eingesteckt hat, da braucht´s schon ein bisserl mehr)

zur kinderfrage: Als gutgläubiger mensch geh ich mal davon aus, dass das gartentor stets zugesperrt ist, sodass nicht zufällig wer hereinspazieren kann:cool:

Sorry, mit Zivilrecht hat das nichts zu tun.
 
Es ist sicher kein Problem für einen Pitmix eine 2,5m hohe Mauer zu überwinden, mein Rüde kann es auch (Am. Staff, 35 kg) und zwar aus dem Stand und ohne das ihm das irgendwann jemand gelernt oder antrainiert hätte - wäre er unbeaufsichtigt im Garten würde er wohl auch rumstreunen.
Wenn die Hunde schon verfeindet waren kann ich mir auch vorstellen, das der getötete Hund da rein ist/wollte.

Im Endeffekt wirds wohl eine Zivilrechtsfrage oder Versicherungsangelegenheit sein.
Sind die Hunde versichert, würd ichs bei der Versicherung einnreichen, ob die allerdings bezahlt wenns am gesicherten Grundstück war, weiss ich nicht.
Der Hundebesitzer des toten Hundes hat die möglichkeit zivilrechtlich zu Klagen, auf Schadensersatz, ob er das tut ist die andere frage, weil ist wohl recht teuer und ob er gewinnt wenn sein Hund rumstreunt und in andere Grundstücke eindringt ist wohl eher fraglich.
Ich denke eher nicht das dem Hundebesitzer oder den Hunden etwas passieren wird - eventuell eine überprüfung des Amtstierarztes.
 
unter oben beschriebenen abstufungen nicht - es geht zivilrechtlich um zwei fragen:

1) sichere verwahrung des hundes - ist in einem versperrten haus absolut gegeben.

2) Verhältnismäßigkeit der Mittel. Ein Hund gilt juristisch gesehen als Waffe. ergo darfst du ihn "einsetzen", wenn der täter auch bewaffnet ist (natürlich nicht, wenn er grad mal ein taschenmesser eingesteckt hat, da braucht´s schon ein bisserl mehr)

zur kinderfrage: Als gutgläubiger mensch geh ich mal davon aus, dass das gartentor stets zugesperrt ist, sodass nicht zufällig wer hereinspazieren kann:cool:

das kann schon mal nicht stimmten, denn wenn wer bei mir einbricht und mein Hund beisst ihn, dann krieg ich eine Anzeige - ich darf meinen Hund nicht als "Waffe" einsetzen und ich hab dafür zu sorgen, dass er niemanden verletzt - auch Einbrecher nicht :cool:
 
das kann schon mal nicht stimmten, denn wenn wer bei mir einbricht und mein Hund beisst ihn, dann krieg ich eine Anzeige - ich darf meinen Hund nicht als "Waffe" einsetzen und ich hab dafür zu sorgen, dass er niemanden verletzt - auch Einbrecher nicht :cool:

:) Langsam mit de jungen Pferde....

Ein Hund gilt lt. Gesetz keineswegs a priori als Waffe.

Wenn wer bei Dir einbricht und Dein Hund beißt ihn, bekommst Du nicht auf jeden Fall eine Anzeige.......

ich weiß, dass solche G'schichten immer rumgeistern...auch hier schon.....es wird von Gesetzen gesprochen, die es aber nicht gibt....es werden Urteile zitiert, wo man aber die Fakten nicht kennt.....und und und
 
das kann schon mal nicht stimmten, denn wenn wer bei mir einbricht und mein Hund beisst ihn, dann krieg ich eine Anzeige - ich darf meinen Hund nicht als "Waffe" einsetzen und ich hab dafür zu sorgen, dass er niemanden verletzt - auch Einbrecher nicht :cool:


LESEN! Wenn Du von einem Einbrecher mit einer Waffe bedroht wirst, die in der Verhältnismäßigkeit deinem Hund entspricht, dann darfst du ihn auch einsetzen.
 
Komisch das die meisten hier meinen das sich der tragische Vorfall so nicht abgespielt hat.
Ich kenne die Situation als ein Polizist uns drohte den REHPINSCHER zu erschiessen - da wurde hier auch nur herumgemault von wegen ich lüge hier rum - anscheinend ist es hier gang und gebe Leute als Lügner zu bezeichnen.

Was ist daran so schilmm das nur der Mann die Hunde trennen konnte?
Ich hab auch schon einige Male Hunde wo runtergepflückt die sich einen Showkampf geliefert haben aber bei einer ernsthaften Rauferei könnte ich bestimmt nicht viel ausrichten.
Ich bin eine Frau nicht übermässig stark wie sollte ich also 3 Raufende Hunde alleine trennen? Also nicht böse sein aber ich kanne s verstehen das die Frau des Hundehalters NICHT eingegriffen hat, soll sie sich vl beissen lassen??? Wie kommt sie dazu ihr Leben zu riskieren wegen eines fremden Hundes der in den Garten kommt.
Wie jeder von euch weiss sind raufende Hunde nicht so klug und schauen ob da eine Hand von einem Menschen ist oder nicht - also absolut in Ordnung wenn sie sich nicht getraut hat einzugreifen.

Möglich ist es natürlich das die Geschichte anders gelaufen ist aber möglicherweise auch genau so wie geschildert. Und ich denke nicht das sich jemand sowas einfallen lässt und wenn doch - wayne.
Die TE wollte nur erfahren was der Familie passieren kann, meiner Meinung nach nichts oder nicht viel denn sie haben ihre Hunde gesichert.
Und das die Kinder in gefahr sind halte ich überaus grossen Blödsinn, keiner von uns kennt die Hunde und auch wenn sie im Sportschutz ausgebildet sind und artgenossen!! unverträglich.... deswegen fressen sie keine Menschen oder die Kinder der Familie.
Wenn es sich um Kleinkinder handelt dann ist es wirklich unverantwortlich sie mit einem HUND (egal welcher) unbeaufsichtigt zu lassen, aber wenn die Kinder grösser sind - warum nicht. Ich bin mit unseren Nachbarshunden schon gassi gegangen als ich 10 war. Da ist man ja kein kleines Kind mehr.
 
:) Langsam mit de jungen Pferde....

Ein Hund gilt lt. Gesetz keineswegs a priori als Waffe.

Wenn wer bei Dir einbricht und Dein Hund beißt ihn, bekommst Du nicht auf jeden Fall eine Anzeige.......

ich weiß, dass solche G'schichten immer rumgeistern...auch hier schon.....es wird von Gesetzen gesprochen, die es aber nicht gibt....es werden Urteile zitiert, wo man aber die Fakten nicht kennt.....und und und


nicht a priori. außer, du setzt ihn bewusst ein. aber es geht hier auch nicht um anzeige, sondern um schadenersatzrecht.

lg
 
sondern? ich kann dir auch gern die paragrafen reinstellen, aber eigentlich wollte ich´s nur verständlich darstellen

Gerne, bitte den/die §§/bzw. Gesetz/e

Die sichere Verwahrung eines Hundes ist im Verwaltungsrecht geordnet

verletzt ein Hund einen Menschen ist das Strafrecht zuständig.
 
:) Langsam mit de jungen Pferde....

Ein Hund gilt lt. Gesetz keineswegs a priori als Waffe.

Wenn wer bei Dir einbricht und Dein Hund beißt ihn, bekommst Du nicht auf jeden Fall eine Anzeige.......

ich weiß, dass solche G'schichten immer rumgeistern...auch hier schon.....es wird von Gesetzen gesprochen, die es aber nicht gibt....es werden Urteile zitiert, wo man aber die Fakten nicht kennt.....und und und

na ich mach mir eh keine Sorgen das Deikoon einen Einbrecher beissen würde sondern der würde ihm eine Chance zum Rückzug zugestehen und wenn der die nicht nutzt, dann liegt er am Rücken und 54 kg mit 42 blanke Zahnderl grinsen ihn an :D - also Waffe ist er keine, sondern Hausbesetzer mit wenig Hang zu Humor :D:D:D

na Spass ohne, krieg ich jetzt eine Anzeige oder nicht, weil das mit der Anzeige wurde mir mal so erklärt - was ich ja ungerecht gefunden hab, weil ich hab ja nicht um einen Einbruch gebeten :cool:

LESEN! Wenn Du von einem Einbrecher mit einer Waffe bedroht wirst, die in der Verhältnismäßigkeit deinem Hund entspricht, dann darfst du ihn auch einsetzen.

der setzt sich selber ein :D
 
Gerne, bitte den/die §§/bzw. Gesetz/e

Die sichere Verwahrung eines Hundes ist im Verwaltungsrecht geordnet

verletzt ein Hund einen Menschen ist das Strafrecht zuständig.

liefere ich nach, bin grad nicht im büro. aber hier geht es um die zivilrechtliche komponente - einbrecher, der gebissen wird, fordert schmerzensgeld. da kommen mehrere gesetzbücher zur anwendung!

auch das strafrecht - in dem konkreten fall nach dem notwehrparagraphen und da geht´s darum, ob die notwehr verhältnismäßig war/ist. aber natürlich auch fahrlässige körperverletzung - die im fall der sicheren verwahrung (verwaltungsrecht) nicht gegeben ist.
 
@ deikoon: du kriegst eine anzeige, weil jeder hundebiss angezeigt wird. das verfahren wird dann aber in der regel von der staatsanwaltschaft eingestellt. also keine strafrechtlichen probleme - sofern verwahrung passt.

zivilrechtlich ist es dann noch etwas komplexer.
 
liefere ich nach, bin grad nicht im büro. aber hier geht es um die zivilrechtliche komponente - einbrecher, der gebissen wird, fordert schmerzensgeld. da kommen mehrere gesetzbücher zur anwendung!

auch das strafrecht - in dem konkreten fall nach dem notwehrparagraphen und da geht´s darum, ob die notwehr verhältnismäßig war/ist. aber natürlich auch fahrlässige körperverletzung - die im fall der sicheren verwahrung (verwaltungsrecht) nicht gegeben ist.

Plötzlich sprichst Du von einer eventuellen Forderung des "Einbrechers" i.S. Schmerzensgeld.

DAVON war in Deinem Post nichts zu lesen.

Sollte ein "Einbrecher" Schmerzensgeld fordern, so hat das weder mit dem Verfahren "Einbruch", noch mit einem eventuellen Verfahren gegen den HH, weg. eventueller Körperverletzung zu tun

sondern ist eine Privatforderung, die selbstverständlich zoivilgerichtlich läuft.

Nur darum ging es in Deinem Post nicht.
 
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