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Schließe mich Catos Rechtsmeinung an. Mein Jurist sagt auch, Landesgesetz ist höher als Gemeindeverordnung, und derartige Gemeindeverordnungen wären ungültig.
...oft genug lassen Leute ihre Hunde komplett frei laufen und die treffen dann auf einen Hund mit dem sie sich nicht verstehen und eine Beißerei fängt an...hätten beide Hunde einen Beißkorb oben würde es nicht zu schlimmsten Verletzungen kommen.
.........Außerdem würde es schon reichen, wenn jeder beim Spazieren gehen auf seinen Hund schaut und ihn erstmal zu sich ruft, wenn ein anderer Hund am Horizont auftaucht. .......
und du glaubst dein hund ist vor beißereien geschützt wenn er an der leine ist?
ich finde es ist einfach der gesunde menschenverstand gefragt. jeder muss seinen hund richtig einschätzen können und den hund situationsbedingt "sicher verwahren".
ich verstoße sehr oft gegen das gesetz, da mein hund frei laufen darf. allerdings darf er nur dort frei laufen, wo er niemanden stört/belästigt. ich wähle auch meine gassizeiten dementsprechend (heute waren wir um 7.30 uhr - trotz urlaub! - im wald![]()
)
ist mir schon klar das man nie komplett sicher sein kann!
so lange man seinen HUnd unter kontrolle hat und ihn abrufen kann ist es ja auch kein Problem...aber wieviel können das wirklich von sich behaupten??
Die Gemeindeverordnung wäre dann ungültig, wenn sie dem Landesgesetz widersprechen würde. Das tut die Verordnung aber nicht, denn das Landesgesetz bezieht sich auf dicht verbautes Gebiet. Die Gemeinde kann die Leinenpflicht per Verordnung auf das gesamte Ortsgebiet ausweiten und widerspricht damit nicht dem Landesgesetz, da das Landesgesetz NICHTS über unverbautes Gebiet aussagt. Zudem gibt es zum jeweiligen Gesetz Novellierungen, die den Gemeinden erlauben, Verordnungen zu erlassen, und die vorgeben, in welchem Rahmen sich die Gemeinden bewegen dürfen.Umgekehrt darf aber niemand ein strengeres Gesetz/Verordnung erlassen, und wenn, dann hat es keine Gültigkeit. Denn Landesgesetz steht über Gemeindeverordnung, und ein Bürger darf nicht schlechter gestellt werden durch Gemeindeverordnung.
Na, dann leg's mal auf einen Rechtsstreit an, vielleicht glaubst du ja dann, dass die Gemeinden in diesen Bereichen keine große Freiheit haben und nur das machen dürfen, was rechtens ist und Gültigkeit bewahrt!Mir ist es deshalb ein so großes Anliegen, das immer wieder zu wiederholen, weil es sehr viele Leute gibt, die schon an eine allgemeine Leinen- oder Beißkorpflicht glauben, auch und gerade Hundehalter.
Und genau das halte ich aber für sehr bedenklich, denn dann dürfte der Widerstand wohl sehr gering ausfallen, wenn eine entsprechende Regelung tatsächlich mal eingeführt wird.....![]()