Hund ohne Leine laufen lassen.....Luxus?

Tantebate

Super Knochen
Da ja in jeden Ort und Stadt und und und immer Leinenpflicht bzw. Maulkorbpflicht gilt frage ich mich ob es heute noch normal ist, dass der Hund sich auf einen Feld oder so ohen Leine austoben darf?

In Wien werden Hundezonen errichtet um sowas möglich zu machen aber am Land???? Und kann eine Hundezone einen richtig schönen langen spaziergang mi allen Freiheiten ersetzen?

Ich lebe am Land, wir haben keine Hundezonen aber auch Leinen- oder Maulkorbpflicht. Unsere Gassirunden werden immer ohne Leine und ohne Maulkorb gemacht (ausser auf Straßenstücken oder wenn jemand entgegenkommt oder oder oder)......
 
Du hast am Land also ich spreche jetzt von Niederösterreich - ja keine Leinenpflicht.
Nur im bebauten Gebiet, also innerhalb der Ortschaft gilt so wie in ganz Wien Leinen- oder Beißkorbpflicht.
Ausserhalb, also auf den Feldern, Wiesen und im Wald, darf der Hund frei laufen. Da gilt nur das Jagdgesetz: Wild hetzen oder auch nur Stöbern ( mit der Nase am Boden eindeutig nach Wild suchen, ohne dabei auf Dich zu hören ) - das darf er nicht.
 
Bei uns (Nähe Eisenstadt) herrscht im gesamten Gemeindegebiet Leinenpflicht, also auch auf Feldern und im Wald. Hundezonen haben wir auch keine, obwohl wir (einige engagierte Hundefreude) es schon angeregt und eine Unterschriftenaktion initiiert haben. Also bei uns darf der Hund nur auf einem privaten Grundstück frei laufen, wenn man sich ans Gesetzt hält.
 
Bei uns (Nähe Eisenstadt) herrscht im gesamten Gemeindegebiet Leinenpflicht, also auch auf Feldern und im Wald. Hundezonen haben wir auch keine, obwohl wir (einige engagierte Hundefreude) es schon angeregt und eine Unterschriftenaktion initiiert haben. Also bei uns darf der Hund nur auf einem privaten Grundstück frei laufen, wenn man sich ans Gesetzt hält.

ist bei uns auch so und keiner hält sich dran :D ich bin seit 30ig Jahren illegal unterwegs...hatte auch schon Dispute mit der Polizei...als ich noch jünger war..(Kind) die Jäger sind meistens ruhig, da sie meine Hunde kennen und wissen, dass sie gehorchen.
 
ich habe hier auf dem Land auch das Glück, daß Leni frei laufen kann, auch in den Wäldern.
Aber so wie früher, daß die Bauern die Hunde ganz einfach herumlaufen lassen könne, ist es nicht mehr. Da passen schon die Jäger auf.
Aber ich muß sagen, ich hab super Jäger hier (schon seit 26 Jahren nie Probleme gehabt) und da ich mich an die Regeln halte, kann Leni (und auch meine vorigen Hunde konnten es), frei laufen.
Ich hänge sie nur an wenn wir durch Dörfer gehen( sie geht so gern in Häuser und dann schnurstracks in die Küche :D) oder auf der Hauptstraße gehen.

Aber ich glaub es ist, so wie der Titel aussagt, wirklich schon Luxus die Hunde frei laufen zu lassen. Schade.
 
Du hast am Land also ich spreche jetzt von Niederösterreich - ja keine Leinenpflicht.
Nur im bebauten Gebiet, also innerhalb der Ortschaft gilt so wie in ganz Wien Leinen- oder Beißkorbpflicht.
Ausserhalb, also auf den Feldern, Wiesen und im Wald, darf der Hund frei laufen. Da gilt nur das Jagdgesetz: Wild hetzen oder auch nur Stöbern ( mit der Nase am Boden eindeutig nach Wild suchen, ohne dabei auf Dich zu hören ) - das darf er nicht.

Bei gilt aber im gesamten Ortsgebiet Leinen- oder Maulkorbpflicht. Also werder so oder so.......
 
Du hast am Land also ich spreche jetzt von Niederösterreich - ja keine Leinenpflicht.
Nur im bebauten Gebiet, also innerhalb der Ortschaft gilt so wie in ganz Wien Leinen- oder Beißkorbpflicht.
Ausserhalb, also auf den Feldern, Wiesen und im Wald, darf der Hund frei laufen. Da gilt nur das Jagdgesetz: Wild hetzen oder auch nur Stöbern ( mit der Nase am Boden eindeutig nach Wild suchen, ohne dabei auf Dich zu hören ) - das darf er nicht.

im wald ist leinenpflicht!
 
im wald ist leinenpflicht!

Tut leid, das stimmt definitiv nicht. Bzw tut gar nicht leid, gsd stimmt es nicht;).

Und mit "das gesamte Ortsgebiet" ist auch nicht gemeint von Ortstafel zu Ortstafel, bzw Gemeindegrenze - sondern das besiedelte bzw bebaute Gebiet.

Ein Bürgermeister darf auch keine Regeln aufstellen, die uns Hundebesitzer gegenüber dem NÖ Polizeistrafgesetz noch schlechter stellen. Er darf lediglich Hundezonen schaffen - also Freilaufzonen IM bebauten Gebiet.

Ich würde vorschlagen, mal die entsprechenden Gesetze nachzulesen.
Man ist dann auch sicherer und hat die besseren Argumente, wenn man blöd angequatscht wird.;)
 
Da ja in jeden Ort und Stadt und und und immer Leinenpflicht bzw. Maulkorbpflicht gilt frage ich mich ob es heute noch normal ist, dass der Hund sich auf einen Feld oder so ohen Leine austoben darf?

In Wien werden Hundezonen errichtet um sowas möglich zu machen aber am Land???? Und kann eine Hundezone einen richtig schönen langen spaziergang mi allen Freiheiten ersetzen?

Ich lebe am Land, wir haben keine Hundezonen aber auch Leinen- oder Maulkorbpflicht. Unsere Gassirunden werden immer ohne Leine und ohne Maulkorb gemacht (ausser auf Straßenstücken oder wenn jemand entgegenkommt oder oder oder)......

Hi,

also bei uns ist es noch kein Luxus ...

Leinen- und Maulkorbpflicht ist imho Gemeindesache - es gibt Gemeinden, die es vorschreiben würden, aber kontrolliert wird es nirgends.

Allerdings gilt bei uns, dass von März (?) - Anfang November auf den Feldern Leinenpflicht herrscht, was ich auch in Ordnung finde.

LG Nina
 
Nur störten sich auch zig Leute an einen freilaufenden Hund mit Beißkorb.

Nicht nur einmal hab ich mitbekommen, dass sich Leute gerade wegen den Beißkorb aufregen! Denn:
"Der Hund hat sicher einen Beißkorb weil er gefährlich ist" :rolleyes:
 
Also ich kann CATO nur beipflichten, in NÖ ist im Siedlungsgebiet Leinen od. Maulkorbpflicht. Im Wald ist es so, daß sich der Hund im Wirkungsbereich des Halters befinden muß oder wie das heißt. Halt ganz einfach, daß er sich von mir sofort abrufen lassen muß.
Also wir hatten da noch keine Schwierigkeiten wg. Polizei oder Jägern. Im Wald darf z. B. nur Blacky frei laufen, unser "kleiner" Nero würde sich, glaube ich, nicht von einer Wildspur abrufen lassen - wir arbeiten aber daran:o.
Es haben uns sogar schon Jäger gesagt, wie brav unsere Hunde sind und daß sie angenehm überrascht sind - weil halt viele Leute Hunde laufen lassen, die nicht abrufbar sind.
 
Und mit "das gesamte Ortsgebiet" ist auch nicht gemeint von Ortstafel zu Ortstafel, bzw Gemeindegrenze - sondern das besiedelte bzw bebaute Gebiet.
StVO 1960 § 2 Abs. 15 besagt da recht eindeutig:
Ortsgebiet: das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen
,,Ortstafel`` (§ 53 Z. 17a) und ,,Ortsende`` (§ 53 Z. 17b);
Also: Ortsgebiet ist das Gebiet zwischen den Ortstafeln.

Ein Bürgermeister darf auch keine Regeln aufstellen, die uns Hundebesitzer gegenüber dem NÖ Polizeistrafgesetz noch schlechter stellen. Er darf lediglich Hundezonen schaffen - also Freilaufzonen IM bebauten Gebiet.
Der Gemeinderat kann sehr wohl eine Verordnung erlassen, die besagt, dass im Ortsgebiet Leinen- und/oder Maulkorbpflicht herrscht. Das NÖ Polizeistrafgesetz besagt folgendes:

(4) An öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder
funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie
in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen,
Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren,
Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen
zu Mehrfamilienhäusern müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb
geführt werden.
(5) Hunde, die als gefährlich amtsbekannt sind, sind an den in Abs. 4
genannten Orten sowie in Hundeauslaufzonen gem. Abs. 7 immer mit
Maulkorb und Leine zu führen.
(6) Während der Ausbildung, des Trainings oder der bestimmungsgemäßen
Verwendung sind Dienst-, Jagd- oder Rettungshunde oder
Behindertenbegleit- und Therapiehunde von der Maulkorb- oder
Leinenpflicht ausgenommen, ebenso Wachhunde, die an einer sicheren
Laufvorrichtung gehalten werden.
(7) Die Gemeinde kann durch Verordnung Grundflächen des Ortsbereiches
vom Geltungsbereich der Gebote des Abs. 4 ausnehmen. Diese sind, wenn
einzelne Teile des Ortsbereiches bestimmt werden, als
Hundeauslaufzonen zu kennzeichnen.

In diesem Gesetz steht also, wo Leinenpflicht herrscht. Hier steht NICHT, wo Hunde ohne Leine laufen dürfen - und das ist auch der springende Punkt, weshalb die Gemeinde per Verordnung eine Leinenpflicht erlassen kann.
Dieser Punkt ist aber unabhängig von einer Hundezone zu sehen.

Ich würde vorschlagen, mal die entsprechenden Gesetze nachzulesen.
Man ist dann auch sicherer und hat die besseren Argumente, wenn man blöd angequatscht wird.;)
Findest du alles auf http://ris.bka.gv.at! Gesetze muss man aber auch lesen können - und man muss sie vor allem alle kennen, denn nicht immer ist ein Sachverhalt nur durch ein Gesetz geregelt. ;) Fakt ist, dass die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich Verordnungen erlassen kann - und wenn die Leinenpflicht verordnet wurde, gilt sie auch. Da helfen auch keine falschen Rechtszitate. ;)


Und es ist leider purer Luxus, wenn es gedulded wird, dass die Hunde irgendwo frei laufen. Wenn ich mir manche Hundebesitzer samt Vierbeinern ansehe, muss ich aber sagen, dass ich die Gesetzgeber hier verstehe.
 
Also ist es auch bei euch von März bis November schon Luxus....

Hallo!

Nein, nur auf den Feldern/Feldwegen (eindeutig durch Schilder gekennzeichnet). Im Waldgebiet ist es bei uns überhaupt kein Problem, solange der Hund folgt. Und auch im "nromalen" Gemeindegebiet hab ich noch nie Ärger bekommen - und meine ältere Hündin läuft prinzipiell ohne Leine.

LG Nina
 
also ich wohne in wien, aber kaum jemand hält sich an leinen oder beiskorbpflicht :rolleyes:
hundezonen meide ich, da sie mir zu klein sind und ich keine lust habe extra dort hinzufahren und sie nach 5 minuten verlassen zu müssen, da dort auch unverträgliche hunde ausgeführt werden :mad:.
ich wohne allerdings am rande wiens und wir haben noch sehr viele grünflächen, felder usw. :), da stört sich auch kaum jemand dran wenn die hunde frei laufen.
 
Nur störten sich auch zig Leute an einen freilaufenden Hund mit Beißkorb.

Nicht nur einmal hab ich mitbekommen, dass sich Leute gerade wegen den Beißkorb aufregen! Denn:
"Der Hund hat sicher einen Beißkorb weil er gefährlich ist" :rolleyes:

da lass ich mich aber dann nicht beeindrucken...weil ich mich mit dem Beißkorb an die Pflichten halte. Gerade in Wien vor allem Wiener Wald, Lobau, etc. würde ich es sehr bevorzugen wenn die Leute sich an die Beißkorbpflicht halten würden...oft genug lassen Leute ihre Hunde komplett frei laufen und die treffen dann auf einen Hund mit dem sie sich nicht verstehen und eine Beißerei fängt an...hätten beide Hunde einen Beißkorb oben würde es nicht zu schlimmsten Verletzungen kommen.
Ich würde meinen Hund auch gerne frei laufen lassen(mit Beißkorb)...allerdings möchte ich meinen Hund dann nicht von irgendeinem Köter niederbeißen lassen...also bleibt nur die Leine...
ein bisschen mehr Rücksicht von jedem(Hundebesitzer, Nichthundebesitzer, etc.) würde nciht schaden und alle könnten in Frieden leben!
 
Der Gemeinderat kann sehr wohl eine Verordnung erlassen, die besagt, dass im Ortsgebiet Leinen- und/oder Maulkorbpflicht herrscht. Das NÖ Polizeistrafgesetz besagt folgendes:

(4) An öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder
funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie
in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen,
Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren,
Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen
zu Mehrfamilienhäusern müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb
geführt werden.
(5) Hunde, die als gefährlich amtsbekannt sind, sind an den in Abs. 4
genannten Orten sowie in Hundeauslaufzonen gem. Abs. 7 immer mit
Maulkorb und Leine zu führen.
(6) Während der Ausbildung, des Trainings oder der bestimmungsgemäßen
Verwendung sind Dienst-, Jagd- oder Rettungshunde oder
Behindertenbegleit- und Therapiehunde von der Maulkorb- oder
Leinenpflicht ausgenommen, ebenso Wachhunde, die an einer sicheren
Laufvorrichtung gehalten werden.
(7) Die Gemeinde kann durch Verordnung Grundflächen des Ortsbereiches
vom Geltungsbereich der Gebote des Abs. 4 ausnehmen. Diese sind, wenn
einzelne Teile des Ortsbereiches bestimmt werden, als
Hundeauslaufzonen zu kennzeichnen.

In diesem Gesetz steht also, wo Leinenpflicht herrscht. Hier steht NICHT, wo Hunde ohne Leine laufen dürfen - und das ist auch der springende Punkt, weshalb die Gemeinde per Verordnung eine Leinenpflicht erlassen kann.
Dieser Punkt ist aber unabhängig von einer Hundezone zu sehen.


Findest du alles auf http://ris.bka.gv.at! Gesetze muss man aber auch lesen können - und man muss sie vor allem alle kennen, denn nicht immer ist ein Sachverhalt nur durch ein Gesetz geregelt. ;) Fakt ist, dass die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich Verordnungen erlassen kann - und wenn die Leinenpflicht verordnet wurde, gilt sie auch. Da helfen auch keine falschen Rechtszitate. ;)


Und es ist leider purer Luxus, wenn es gedulded wird, dass die Hunde irgendwo frei laufen. Wenn ich mir manche Hundebesitzer samt Vierbeinern ansehe, muss ich aber sagen, dass ich die Gesetzgeber hier verstehe.


Eben, du zitierst ja die richtigen Passagen.

Im baulich oder funktional zusammenhängenden Bereich eines Siedlungsgebietes - also vereinfacht, im bebauten und besiedelten Gebiet, dort herrscht die Leinen- oder Maulkorbpflicht.

Das ist das, was viele Leute meinen, wenn sie Ortsgebiet sagen. Weil aber Ortsgebiet wiederum etwas anderes ist, wie Du hier auch korrekt zitiertst, herrscht öfters Rechtsunsicherheit.

Und genau so deutlich steht hier, ein Gemeinderat darf auch einzelne Zonen zu Freilaufzonen erklären.

Umgekehrt darf aber niemand ein strengeres Gesetz/Verordnung erlassen, und wenn, dann hat es keine Gültigkeit. Denn Landesgesetz steht über Gemeindeverordnung, und ein Bürger darf nicht schlechter gestellt werden durch Gemeindeverordnung.
 
.....wenn ich mich an alle gesetze halte, hat mein hund aber kein schönes leben.
Weil frauli sich nicht daran hält darf hundi wann immer es geht (also wenn keine strasse in der nähe ist), immer ohne leine rennen......
so lange er brav folgt u niemandem was tut hat er narrenfreiheit, er soll ja auch ein schönes hundeleben haben und es geniessen...........

lg carmen
 
...allerdings möchte ich meinen Hund dann nicht von irgendeinem Köter niederbeißen lassen...also bleibt nur die Leine...
und du glaubst dein hund ist vor beißereien geschützt wenn er an der leine ist? :rolleyes:
ich finde es ist einfach der gesunde menschenverstand gefragt. jeder muss seinen hund richtig einschätzen können und den hund situationsbedingt "sicher verwahren".
ich verstoße sehr oft gegen das gesetz, da mein hund frei laufen darf. allerdings darf er nur dort frei laufen, wo er niemanden stört/belästigt. ich wähle auch meine gassizeiten dementsprechend (heute waren wir um 7.30 uhr - trotz urlaub! - im wald :D :D )
 
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